50 Euro Sachbezug – was sich 2022 ändert!
Sachbezüge sind geldwerte Vorteile, die Angestellte von Ihrem Arbeitgeber erhalten können. Für viele Zuwendungen gibt es eigene, steuerlich definierte, Sachbezüge. Unternehmen können beispielsweise Gesundheitsprogramme anbieten, wie Rückentraining. Den Angestellten können auch die Mietkosten gezahlt werden. Optionen gibt es für Unternehmen viele. Dabei hat jede, vom Finanzamt definierte, Kategorie eigene Vorgaben, die es zu beachten gibt. So sind einige Bezüge steuerfrei, während auf andere eine Pauschalsteuer anfällt.
Eine dieser steuerlichen Kategorien ist der Sachbezug, dieser steigt für das Jahr 2022 von 44 auf 50 €. Definiert ist diese Kategorie als Sachleistungen an den Arbeitnehmer. Dazu gehören also keine Geldleistungen oder nachträgliche Rückerstattungen. Der Betrag kann auch in Form eines Gutscheins ausgezahlt werden.
Was ändert sich für 2022?
Seit dem 1. Januar 2022 sind die Werte für einige Sachbezüge gestiegen. Für verschiedene Bezüge gelten unterschiedliche Vorgaben. Für den 50 € Sachbezug (vorher 44 €) ist der Betrag für das Jahr 2022 auf 50 € gestiegen. Unter dieser Freigrenze ist die Sachleistung für den Arbeitgeber steuer- und sozialabgabenfrei. Zu diesem Bezug zählen jedoch nur Sachleistungen, die klar vom regulären Lohn getrennt und auch nicht davon abhängig sein dürfen. Unter Sachleistungen fallen auch Gutscheine. Seit 2022 müssen Gutscheine jedoch streng zweckgebunden sein. Außerdem muss die Verwendung begrenzt sein. Ein Einkaufsgutschein darf also beispielsweise nur in einem bestimmten Geschäft, oder einer bestimmten Kette nutzbar sein. Der Gutschein muss nicht sofort eingelöst werden, aber monatlich ausgezahlt werden.
Außer einigen gesetzlichen Sachbezugswerten haben sich auch andere Vorgaben für das neue Jahr geändert. So sind auch die Beträge zur Verpflegung für 2022 gestiegen. Für das Frühstück gilt ab Januar ein Wert von 2 Euro, für Mittag- und Abendessen je 3,80 Euro. Auch der Sachbezugswert für Miete und Unterkunft ist gestiegen, für 2022 auf 265 Euro.
Was fällt unter den 50 Euro Sachbezug?
Unter den 50 € Sachbezug können alle Sachleistungen fallen, die unter keine eigene Steuerkategorie fallen. Das sind in vielen Fällen Gutscheinkarten, Geschenke zu nicht-persönlichen Anlässen wie Weihnachten, oder auch Merchandising. Prinzipiell kann der 50-Euro-Betrag für viele Sachleistungen genutzt werden. Es muss nur eine Sachleistung sein, die zwecksgebunden ist und nicht nachträglich erstattet wird.
Vorteile von Sachbezügen
Sachbezüge, für Mitarbeiter auch geldwerte Vorteile, bieten Unternehmen einige Möglichkeiten, Ihre Angestellten zu fördern. Studien beweisen, dass besondere Zuwendungen und Aufmerksamkeiten die Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen fördern. Außerdem sind sie eine effektive Motivation: zusätzliche Gutscheine etc. schaffen ein besseres Arbeitsklima, sorgen für zufriedene Angestellte und verbessern das Image des Unternehmens – was besonders beim Begeistern neuer Bewerber hilft.
Wie wird der 50€ Sachbezug versteuert?
Sachbezüge sind bis zur gesetzlichen Freigrenze von 50 Euro steuer- und abgabenfrei und werden dementsprechend nicht versteuert. Auf den Höchstbetrag zu achten ist wichtig, denn falls die Zuwendung die Freigrenze übersteigt, wird nicht nur die Differenz versteuert, sondern auf den kompletten Betrag Sozialabgaben und Lohnsteuer berechnet. Dafür werden alle Sachbezüge an den Arbeitnehmer zusammen gefasst. Übersteigt die Summe die Grenze auch nur um einen Cent, muss der gesamte Betrag versteuert werden. Außerdem verfallen alle Sachbezüge, die bis zum Ende des Monats nicht genutzt werden. Eine Übertragung in den nächsten Monat ist bei Sachbezügen nicht möglich. Das bedeutet für den Arbeitnehmer nicht, dass z.B. der Betrag eines Gutscheins sofort ausgegeben werden muss, sondern, dass der Arbeitgeber den Betrag monatlich auszahlen muss, und nicht sammeln kann.
Beispiel für die 50 Euro Steuerfreigrenze
Unternehmen A ist schon lange auf dem Markt tätig. Sie spüren mittlerweile deutlich den Druck des wachsenden Fachkräftemangels. Deshalb wollen Sie neue Kandidaten für sich überzeugen und die bestehenden Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen binden. Sachbezüge können die Angestellten motivieren und das Image der Firma als potentieller Arbeitgeber unter zukünftigen Bewerbern verbessern. die Personalabteilung überlegt, welche Vorteile allen Mitarbeitern gefallen könnten. Nicht jeder besitzt ein Auto, weshalb ein Tankgutschein nur einem Teil der Belegschaft helfen würde.
Deshalb entscheiden sich die Personaler für Einkaufsgutscheine einer beliebten Supermarktkette. Jeder Mitarbeiter hat eine Gutscheinkarte für den Supermarkt. Monatlich wird diese für jeden mit dem Sachbetrag von 50 € aufgeladen. Nun kann jeder Mitarbeiter selbst entscheiden, wann und wie sie die Karte nutzen. Das Unternehmen nutzt die steuerlichen Vorteile für seine Mitarbeiter und beide profitieren!
Sachbezüge mit billyard
Sachbezüge jeglicher Art sind eine ideale Möglichkeit, Mitarbeiter zu motivieren, ihre Arbeit wertzuschätzen und sie langfristig an das Unternehmen zu binden. Der 50 € Sachbezug ist eine dieser Möglichkeiten. Dieser ist aber klar begrenzt und nicht für jede Leistung sinnvoll. Flexibel und motivierend können für Mitarbeiter Vorteile wie Essenszuschüsse oder Tickets für den ÖPNV sein. Vor allem, da diese steuer- und abgabenfrei sind.
Mit der billyard-App können Mitarbeiter ganz einfach Essens– und ÖPNV-Zuschüsse nutzen. Digital, smart und kostenneutral! Das Unternehmen hat keinen Mehraufwand und profitiert von zufriedenen Mitarbeitern.
Auch Sie wollen bei Ihren Mitarbeitern punkten? Testen Sie jetzt kostenlos und unverbindlich die billyard-App.
Mitarbeiter-Benefits die schmecken und bewegen – alles in einer App
Essenszuschuss
Der Benefit "schmeckt" jedem
Essen und Trinken muss jeder. Ein Essenszuschuss "schmeckt" daher garantiert jedem Mitarbeiter. Ein toller Benefit der für gute Laune sorgt und die Mitarbeiterbindung steigert. Durch die Steuerbegünstigung werden bis zu 50% der Kosten vom Staat getragen!
ÖPNV-Zuschuss
Der Benefit der klimafreundlich bewegt
Zum Klimaschutz beitragen und mit Bus und Bahn fahren. Seit 2020 fördert der Staat Fahrkarten für den ÖPNV. Ein Limit gibt es nicht. Damit werden die Tickets effektiv bis zur Hälfte günstiger und alle tun Gutes für die Umwelt!
Mobilitätsbudget
Flexible Mobilität für Mitarbeiter
Mit einem Mobilitätsbudget erhalten Mitarbeiter von Ihrem Arbeitgeber eine flexible Unterstützung für ihre Mobilität. Ob eScooter, Car-Sharing, Bus, Bahn, etc. Alle Verkehrsmittel können genutzt werden. Die Ausgaben werden steueroptimiert mit dem Budget verrechnet.
Weitere Beiträge
E-Mobilität als Alternative zum Firmenwagen
"Hat man einen Firmenwagen, dann hat man es geschafft!" Oder wie war das?Der Firmenwagen gilt schon längst nicht mehr als Statussymbol, wird aber noch in vielen Unternehmen eingesetzt. Der Dienstwagen steht häufig nur rum und wird nur selten benutzt. Vor allem die...
Nettolohnoptimierung – mit Benefits zur mehr Nettolohn
Schon lange sinkt die Zahl qualifizierter Fachkräfte auf dem hart umkämpften Arbeitsmarkt. Um zukunftsfähig zu bleiben und weiter zu expandieren, müssen Unternehmen potentiellen Mitarbeitern einen deutlichen Mehrwert bieten. Gleichzeitig versuchen Unternehmen aber...
Mitarbeiterverpflegung: Mit Essenzuschüssen Mitarbeiter motivieren
Schon lange ist ein Trend zu alternativen Arbeitsformen sichtbar. Eine Entwicklung, die sich in den letzten Jahren beschleunigt hat. Laut einer Studie der DAK können sich 58% der Befragten vorstellen, in Zukunft die Hälfte ihrer Tätigkeiten im Home Office zu...