Beim Essenszuschuss gibt es keine Auswirkung auf Ihre private Steuererklärung. Beim ÖPNV-Zuschuss kann (je nach gewählter Konfiguration des Unternehmens) der Zuschuss auf die Entfernungspauschale angerechnet werden. Dies passiert aber automatisch über die Lohnsteuerkarte. Für Sie ist nichts weiter zu tun.
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