Gehaltserhöhung: Die 4+ besten Alternativen
Das neue Jahr ist angebrochen und die Möglichkeiten, den Mitarbeitern Wertschätzung zu zeigen, sind vielfältig. Doch eine klassische Gehaltserhöhung ist nicht immer die beste Lösung – weder für den Mitarbeiter noch für den Arbeitgeber.
Aufgrund von Steuern und Sozialabgaben kommt beim Arbeitnehmer immer nur ein Teil des Geldes an und der Arbeitgeber muss selber einen Anteil tragen. Welche Alternativen zur klassischen Gehaltserhöhung gibt es also?
Alternativen zur Gehaltserhöhung durch Essensmarken, Tankgutscheine und Co.
Viele Möglichkeiten zur Nettolohnoptimierung basieren auf Sachbezügen, die vom Arbeitgeber aufgrund einer Zusätzlichkeitserfordernis zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ausgegeben werden.
Der Betrag darf nicht ausgezahlt werden.
Auf Sachbezüge fallen häufig nur geringe oder keine Steuern an. Mit dem 50 Euro Sachbezug können Unternehmen ihren Mitarbeitern zum Beispiel maximal 50 Euro im Monat, also 600 Euro im Jahr, steuerfrei zukommen lassen.
Die Hauptsache dabei: Es darf sich nicht um Barlohn handeln, sondern muss, wie der Name schon sagt, eine Sachaufwendung sein. Wie viele Sachaufwendungen kombiniert werden ist dabei zunächst egal.
Aber wird die 50 Euro Freigrenze auch nur um einen Cent überschritten, muss die gesamte Summe als „normaler“ Lohn versteuert werden.
Weitere klassische Alternativen zur Gehaltserhöhung sind zum Beispiel:
- Kindergartenzuschuss
- Gesundheitsförderung
- Erholungsbeihilfe.
Viele Möglichkeiten der Nettolohnoptimierung gehen aber mit einem hohen Verwaltungsaufwand einher und lohnen sich unter anderem deshalb erst ab einer gewissen Anzahl an Mitarbeitern.
Gehaltserhöhung durch steuerfreie Zuschüsse
Was wir bisher gelernt haben: Viele Sachbezüge müssen zusätzlich zum Gehalt ausgegeben werden und unterliegen einer Freigrenze.
Je nach Mitarbeiteranzahl lohnt sich der Verwaltungsaufwand kaum, um den Mitarbeitern einen Mehrwert zu bieten.
Welche Lösung bringt denn jetzt für Arbeitnehmer und Mitarbeiter eine gute Alternative zur Gehaltserhöhung mit wenig Aufwand?
Essenszuschüsse und Fahrtkostenzuschüsse zum ÖPNV können im Gegensatz zum 50 Euro Sachbezug als Gehaltsumwandlung gezahlt werden. So ergibt sich ein höheres Nettogehalt für den Arbeitnehmer und der Arbeitgeber muss keine Lohnnebenkosten zahlen, da diese Zuschüsse steuer- und sozialversicherungsfrei sind.
Außerdem kann der tatsächlich aufgewendete Betrag ausgezahlt werden und wird nicht mit dem 50 Euro Sachbezug verrechnet. Dieser kann dadurch zusätzlich noch für andere Dinge genutzt werden.
Zudem entsteht mit der billyard App kaum ein Verwaltungsaufwand und die Anzahl der Mitarbeiter spielt keine Rolle.
Aber aufgepasst:
Unternehmen müssen bei allen Alternativen zur Gehaltserhöhung immer auf zwei Dinge achten:
- Alle steuerfreien oder steuerbegünstigten Gehaltsextras sollten mit der Steuerberatung abgesprochen werden. So sind Sie im Falle einer Lohnsteuerprüfung auf der sicheren Seite.
- Als Arbeitgeber sollten Sie darauf achten, dass sich das Gehalt der Mitarbeiter regelmäßig weiterentwickelt und nicht ausschließlich als Alternativen zu einer Gehaltserhöhung angeboten werden.
Denn: Die steuerfreien Extras werden nicht in die Berechnung eines eventuell zu beanspruchendem Arbeitslosengeld oder der späteren Rente angerechnet.
Mitarbeiter-Benefits die schmecken und bewegen – alles in einer App
Essenszuschuss
Der Benefit "schmeckt" jedem
Essen und Trinken muss jeder. Ein Essenszuschuss "schmeckt" daher garantiert jedem Mitarbeiter. Ein toller Benefit der für gute Laune sorgt und die Mitarbeiterbindung steigert. Durch die Steuerbegünstigung werden bis zu 50% der Kosten vom Staat getragen!
ÖPNV-Zuschuss
Der Benefit der klimafreundlich bewegt
Zum Klimaschutz beitragen und mit Bus und Bahn fahren. Seit 2020 fördert der Staat Fahrkarten für den ÖPNV. Ein Limit gibt es nicht. Damit werden die Tickets effektiv bis zur Hälfte günstiger und alle tun Gutes für die Umwelt!
Mobilitätsbudget
Flexible Mobilität für Mitarbeiter
Mit einem Mobilitätsbudget erhalten Mitarbeiter von Ihrem Arbeitgeber eine flexible Unterstützung für ihre Mobilität. Ob eScooter, Car-Sharing, Bus, Bahn, etc. Alle Verkehrsmittel können genutzt werden. Die Ausgaben werden steueroptimiert mit dem Budget verrechnet.
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