Fragen? Kein Problem.
Hier finden Sie alle Informationen zu eventuelle Fragen.
Starten
Registrierung
Für die Registrierung gibt es mehrere Möglichkeiten:
a. Ihr Arbeitgeber hat Ihnen einen Account angelegt oder wird dieses für Sie erledigen. In diesem Fall brauchen Sie nichts weiter zu tun, als auf die E-Mail von billyard zu warten. In der E-Mail erhalten Sie Ihre Zugangsdaten sowie weitere wichtige Informationen. Lesen Sie sich daher die E-Mail sorgfältig durch.
b. Ihr Arbeitgeber hat Ihnen einen Link zur Selbstregistrierung zukommen lassen (z. B. per E-Mail, im Intranet, im firmeninternen Blog, über den Betriebsrat etc.). Wenn Sie auf diesen Link klicken, werden die von Ihnen eingegebenen Daten direkt Ihrem Arbeitgeber zugeordnet. Sie erhalten dann eine E-Mail mit einem Bestätigungslink, den Sie bitte anklicken und der weiteren Anleitung folgen.
c. Sie können sich direkt auf unserer Website unter https://billyard.de/mitarbeiter-registrieren/ einen Account anlegen. Damit dieser Ihrem Arbeitgeber zugeordnet werden kann, müssen Sie nach erfolgter Registrierung einen Zuordnungscode eingeben. Diesen erhalten Sie von Ihrem Ansprechpartner im Unternehmen (z. B. der Personalabteilung)
Load More
billyard App
Nein, derzeit planen wir nicht eine native App umzusetzen.
Die Vorteile einer WebApp überwiegen die deutlich:
a. Bis auf den ungewohnten Installationsprozess ist danach die Benutzung genau dieselbe, jedoch ohne Speicherplatz auf Ihrem Handy einzunehmen.
b. Updates müssen nicht installiert werden (Sie können also sicher sein, dass Sie bei jedem Start immer die aktuellste Version benutzen)
c. Sie müssen der App keine besonderen (gegebenenfalls umfangreichen) Berechtigungen erteilen, sondern nutzen einfach Ihren gewohnten Browser und dessen Berechtigungen
d. die WebApp ist auf jedem Handy genau gleich zu bedienen (es gibt also keine Unterschiede zwischen der App für iPhone und Android), eine WebApp ermöglicht die Offline-Speicherung von Daten und damit die Nutzung einer einmal geladenen Web-App auch ohne ständigen Internetzugang
Die App ist eine WebApp und daher nicht im PlayStore oder im AppStore zu finden. Eine detaillierte Anleitung zur Installation der billyard Web-App finden Sie hier.
Load More
Finanzielle Details
Allgemein
Von Ihrem Bruttogehalt werden Steuern und Sozialversicherung von Ihrem Arbeitgeber einbehalten und Sie bekommen Ihr Nettogehalt auf Ihr Konto überwiesen. Durch billyard und den Einsatz von lohnsteuerbegünstigten und sozialversicherungsfreien Zuschüssen (Essen und ÖPNV) erhöht sich Ihr Nettogehalt. Es kommen also verschiedene Positionen auf Ihrer Gehaltsabrechnung dazu.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu Ihrer persönlichen Gehaltsabrechnung an Ihre Personalabteilung oder Ihren Vorgesetzten, da wir keinen Zugriff auf diese Daten haben.
Sie erhalten die Zuschüsse über Ihre Gehaltsabrechnung im Folgemonat (z. B. für eingereichte Belege im Mai erhalten Sie die Zuschüsse mit der Gehaltsabrechnung von Juni).
Load More
Gesetzliche Höchstgrenzen
Diese Frage können wir leider nicht beantworten, da dies von verschiedenen Faktoren abhängig ist (Konfiguration des Unternehmens, individuellen Lohnsteuermerkmalen etc.). In der App finden Sie unseren Sparrechner, wo Sie diese Daten eingeben können. Wenn Sie die Daten speichern, wird der ungefähre Wert, den Sie erstattet bekommen, bei jedem hochgeladenen Belege angezeigt.
Beim Essenszuschuss werden für Belege mit einer Uhrzeit bis 11 Uhr maximal 4,93 € angerechnet (Frühstück).
Beim Essenszuschuss gibt es diese Sonderregelung, da hierdurch kein Nachweis über Krankheits- und Urlaubstage geführt werden muss.
Beim Essenszuschuss werden für Belege mit einer Uhrzeit bis 11 Uhr maximal 4,93 € angerechnet (Frühstück). Ab 11 Uhr werden maximal 6,57 € (Mittag- oder Abendessen) angerechnet. Beim ÖPNV-Zuschuss gibt es keine gesetzlichen Höchstgrenzen, so dass immer der volle Betrag angerechnet wird. Bei Zeitfahrkarten wird der Belegwert gegebenenfalls auf verschiedene Monate aufgeteilt.
Load More
Kosten
Die Nutzung der billyard App ist für Sie kostenlos. Die Gebühren zahlt immer der Arbeitgeber.
Load More
Steuererklärung
Beim Essenszuschuss gibt es keine Auswirkung auf Ihre private Steuererklärung. Beim ÖPNV-Zuschuss kann (je nach gewählter Konfiguration des Unternehmens) der Zuschuss auf die Entfernungspauschale angerechnet werden. Dies passiert aber automatisch über die Lohnsteuerkarte. Für Sie ist nichts weiter zu tun.
Load More
Auszahlungsmodelle
Alle Infos zur Kombination aus Gehaltsumwandlung und zusätzlich zum Gehalt finden Sie auf der Detailseite zum Essenszuschuss oder ÖPNV-Zuschuss.
Alle Infos zur Auszahlung zusätzlich zum Gehalt finden Sie auf der Detailseite zum Essenszuschuss oder ÖPNV-Zuschuss.
Zuschüsse als Gehaltsumwandlung dürfen nur geltend gemacht werden, wenn ein unterschriebener Zusatz zum Anstellungsvertrag vorliegt, in dem Sie erklären, dass Sie mit der Gehaltsumwandlung einverstanden sind.
Alle Infos zur Gehaltsumwandlung finden Sie auf der Detailseite zum Essenszuschuss oder ÖPNV-Zuschuss.
Load More
Sozialversicherung
Durch eine Gehaltsumwandlung erhalten Sie weniger Arbeitslosengeld im Falle einer Arbeitslosigkeit. Im Allgemeinen sinkt das Arbeitslosengeld um 0,78 % – maximal 2,98 % je nach individuellem Gehalt.
Durch eine Gehaltsumwandlung erhalten Sie weniger Rente. Pro Jahr pro 100 € sind das ca. 1 € weniger Rente. (z. B. Gehaltsumwandlung 3 Jahre lang mit je 50 € monatlich entspricht 1,50 € weniger Rente; dem gegenüber steht innerhalb der 3 Jahre ein höheres Nettogehalt von 900 €.) Sie können natürlich diese Differenz wesentlich effektiver durch eine Einzahlung in Ihre private Altersvorsorge ausgleichen.
Durch die Einsparung von Sozialversicherung erhöht sich Ihr Nettogehalt deutlich. Gleichzeitig senken Sie durch die geringere Belastung Ihre Einzahlung in Renten,- Kranken,- Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Auf die Pflege- und Krankenversicherung hat dies keinerlei Einfluss, da diese nach dem paritätischen Prinzip funktionieren (gleiche Leistung für alle egal wie viel eingezahlt wurde). Auf die Arbeitslosen- und Rentenversicherung wirkt sich die geringere Einzahlung finanziell aus. Wie genau erfahren Sie hier (Link zu 4bf2) zum Thema Rentenversicherung und hier (Link zu 4bf3) zum Thema Arbeitslosenversicherung.
Load More
Steuern
Die Pauschalsteuer fällt bei Essenszuschüssen nur bei Belegen unter 10,04 € an. Beim ÖPNV Zuschuss fällt die Pauschalsteuer nur bei Gehaltsumwandlung an. billyard berechnet die Pauschalsteuer für jeden Beleg individuell. Je nach Konfiguration des Unternehmens trägt die Pauschalsteuer der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer.
Load More
Mein Account
Zugangsdaten
Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, melden Sie sich bitte in der App ab. Sie gelangen dann zur Anmeldemaske. Geben SIE dort Ihre E-Mail-Adresse ein und klicken Sie auf „Passwort vergessen“. Sie bekommen dann ein neues Passwort an die angegebene E-Mail-Adresse zugeschickt.
Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse ändern wollen, senden Sie bitte eine E-Mail an hilfe@billyard.de.
Zum Ändern des Passworts melden Sie sich in der App ab. Sie gelangen dann in die Anmeldemaske. Dort können Sie Ihr Passwort ändern.
Load More
Mitarbeiterkonto löschen
Ihr Arbeitgeber hat die Möglichkeit für Ihr Mitarbeiterkonto ein Austrittsdatum zu setzen d. h. ab diesem Zeitpunkt existiert Ihr Konto zwar noch, es ist aber keinem Unternehmen zugeordnet. Sollte Ihr neuer Arbeitgeber billyard auch benutzen können Sie das Konto einfach wieder aktivieren und weiter nutzen wie bisher. Sollten Sie dennoch das Löschen des Kontos wünschen, schicken Sie uns gerne eine E-Mail an hilfe@billyard.de.
Load More
Datenschutz / Datenspeicherung
Die gespeicherten Daten werden ausschließlich an Ihren Arbeitgeber und berechtigte Personen bei Ihrem Arbeitgeber sowie gegebenenfalls an den Lohnabrechner/Steuerberater Ihres Arbeitgebers übermittelt. Eine weitere Übermittlung an Externe ist im AV-Vertrag zwischen Ihrem Arbeitgeber und billyard untersagt.
Die Speicherung aller vorgenannten Daten geschieht ausschließlich in deutschen Rechenzentren.
Von Ihnen werden Vor- und Nachname, E-Mailadresse, Personalnummer sowie Ein- und Austrittsdatum beim jeweiligen Arbeitgeber gespeichert.
Zudem werden die hochgeladenen Belegfotos sowie die angerechneten Beträge der Belege 10 Jahre nach GoBD für Steuer- und Sozialversicherungsprüfungen archiviert.
Load More
Technische Details
WebApp
Nein, derzeit planen wir nicht eine native App umzusetzen.
Die Vorteile einer WebApp überwiegen die deutlich:
-
- Bis auf den ungewohnten Installationsprozess ist danach die Benutzung genau dieselbe, jedoch ohne Speicherplatz auf Ihrem Handy einzunehmen.
- Updates müssen nicht installiert werden (Sie können also sicher sein, dass Sie bei jedem Start immer die aktuellste Version benutzen)
- Sie müssen der App keine besonderen (gegebenenfalls umfangreichen) Berechtigungen erteilen, sondern nutzen einfach Ihren gewohnten Browser und dessen Berechtigungen
- die WebApp ist auf jedem Handy genau gleich zu bedienen (es gibt also keine Unterschiede zwischen der App für iPhone und Android), eine WebAppm ermöglicht die Offline-Speicherung von Daten und damit die Nutzung einer einmal geladenen Web-App auch ohne ständigen Internetzugang
Die App ist eine WebApp und daher nicht im PlayStore oder im AppStore zu finden. Eine detaillierte Anleitung zur Installation der billyard Web-App finden Sie hier.
Load More
Vorschläge zur Verbesserung
Wir freuen uns immer über Verbesserungsvorschläge! Kontaktieren Sie uns hierfür gerne per Telefon unter 0228-38757080, per Chat oder Kontaktformular auf unserer Website oder per E-Mail an feedback@billyard.de
Load More
Technische Probleme
Ihr Account bleibt genauso bestehen wie vorher, Sie müssen nur auf dem neuen Telefon die App installieren. Eine Anleitung dafür finden Sie hier (Link zur Installation WebApp) und sich anmelden.
Kontaktieren Sie uns hierfür gerne per Telefon unter 0228-38757080, per Chat oder Kontaktformular auf unserer Website oder per E-Mail an feedback@billyard.de
Ihr Browser (Chrome, Safari, Firefox, Samsung Internet etc.) hat keine Berechtigung auf die Kamera zuzugreifen. Bitte sehen Sie in den App Berechtigungen bei dem Browser nach, mit dem Sie billyard nutzen wollen und erteilen Sie dem Browser Zugriff auf die Kamera.
Bitte sehen Sie zunächst in Ihrem Spamordner nach, ob die E-Mail dort ist. Stellen Sie außerdem sicher, dass Ihre E-Mailadresse korrekt geschrieben ist. Falls Sie trotzdem keine E-Mail erhalten haben, kontaktieren Sie uns hierfür gerne per Telefon unter 0228-38757080, per Chat oder Kontaktformular auf unserer Website oder per E-Mail an feedback@billyard.de
Kontaktieren Sie uns hierfür gerne per Telefon unter 0228-38757080, per Chat oder Kontaktformular auf unserer Website oder per E-Mail an feedback@billyard.de
Load More
Sonstiges
Empfehlung
Load More
Sonstiges
Nein, das ist gesetzlich nicht zulässig.
Nein, Sie können die App in dieser Zeit schließen. Sie können den Beleg einfach bestätigen, wenn Sie den nächsten Beleg hochladen.
Load More
Rund um den Beleg
Allgemeines zum Beleg
Sie können so viele Belege einreichen wie Sie mögen. billyard sucht automatisch die besten Belege für Sie heraus um die gesetzlichen Höchstgrenzen einzuhalten. Gesetzlich zulässig sind 1 Beleg pro Tag und 15 Belege pro Monat.
EC-Karten Belege und handgeschriebene Quittungen können nicht eingereicht werden.
Es wird der Belegaussteller, das Datum und falls vorhanden die Uhrzeit sowie die einzelnen Positionen mit Menge und Preis ausgelesen.
Ja, Sie können auch einzelne Zutaten kaufen, aus denen sich eine Mahlzeit zusammenstellen lässt z. B. Nudeln und Soße oder Brot und Aufschnitt. Auch wenn Sie zu Hause vorkochen und dieses Essen an einem Arbeitstag verzehren kann der Einkauf hierfür eingescannt werden. Sollten einzelne Zutaten auf dem Kassenbon nicht zu Ihrer Mahlzeit gehören, können Sie diese in der App entsprechend markieren und so von der Berechnung des Essenszuschuss ausschließen.
Normalerweise können Sie Belege einreichen sobald Ihr Mitarbeiterkonto angelegt wurde. Sie erhalten dann eine E-Mail von billyard mit Ihren Logindaten. Sollte ein abweichendes Startdatum von Ihrem Arbeitgeber angegeben worden sein, steht dieses auch in der E-Mail.
Auf dem Beleg müssen Belegaussteller, Datum und die einzelnen Positionen gut erkennbar sein. Jeder Belegaussteller ist gesetzlich verpflichtet diese Angaben auf einen Kassenbon aufzudrucken. Sollten Angaben fehlen, können diese nicht handschriftlich ergänzt werden.
Das Einreichen von Belegen geht nur über die App. Ein Einreichen über das Unternehmenskonto oder per E-Mail ist nicht möglich.
Load More
Belegzeitpunkt
Falls auf dem Beleg keine Uhrzeit steht, kann der Beleg trotzdem eingereicht werden. Sollte eine Uhrzeit auf dem Beleg aufgedruckt sein, dient diese dazu, zu differenzieren, ob ein Frühstück oder ein Mittag- bzw. Abendessen angerechnet wird. Bis 11 Uhr gilt die Mahlzeit als Frühstück, danach als Mittag- bzw. Abendessen.
Alle Belege müssen bis zum 3. des Folgemonats hochgeladen sein (z. B. muss ein Beleg mit Belegdatum vom 19. Mai 2020 bis zum 3. Juni 2020 hochgeladen sein).
Nein, Sie können alle Belege bis zum 3. des Folgemonats hochladen, da billyard das Datum auf dem Beleg ausliest. (z. B. muss ein Beleg mit Belegdatum vom 19. Mai 2020 bis zum 3. Juni 2020 hochgeladen sein). Wir empfehlen jedoch den Beleg gleich nach Erhalt hochzuladen.
Was muss ich beachten? Für das Kurzarbeitergeld gelten die gleichen Vorgaben wie für Mitarbeiter in Teilzeit. Sollten Sie 100% Kurzarbeit machen, können Sie leider auch keine Belege einreichen.
Sollten Sie in Teilzeit arbeiten, gilt auch, dass nur an Arbeitstagen Belege eingereicht werden dürfen (z. B. Montag bis Donnerstag). Es ist allerdings unerheblich, wie viele Stunden Sie an dem Tag arbeiten. Die Belegeinreichung wird bei weniger als 5 Arbeitstagen pro Woche allerdings pro Monat anteilig herunter gerechnet (z. B. bei 5 Tagen pro Woche = 15 Belege pro Monat, bei 3 Tagen pro Woche = 9 Belege pro Monat)
Sie können alle Belege mit Belegdatum an einem Arbeitstag einreichen. Es ist dabei unerheblich, wie lange Sie an dem Tag gearbeitet haben. Ihr Arbeitgeber hat uns im Vorfeld Ihre regulären Arbeitstage genannt (z. B. Montag bis Freitag).
Load More
Belegort
Nein, bei Dienstreisen über 8 Stunden Abwesenheit darf billyard nicht genutzt werden.
Nein, es werden nur Belege aus Deutschland akzeptiert.
Ja, ein Nutzung im Homeoffice ist gesetzlich zulässig.
billyard misst die Entfernung zwischen dem Belegaussteller und Ihrem Arbeitsplatz bzw. dem Homeoffice (falls angegeben). Sie können Belege einreichen, die bis zu 250 km von Ihrer Arbeitsstätte bzw. dem Homeoffice entfernt sind. Manche Arbeitgeber haben diesen Radius anders konfiguriert. Fragen Sie in diesem Fall bei dem Ansprechpartner Ihres Arbeitgebers nach.
Load More
Positionen
Ja, aber nur wenn sie gemeinsam mit etwas zum Essen gekauft werden. Sollte die Summe in Euro für Getränke mehr als 50 % des Belegwertes ausmachen, werden die Getränke auch gestrichen (z. B. ein Müsliriegel für 1 € und ein Sixpack Col für 3 €).
Hier gibt es keine klare Liste, welche Positionen angerechnet werden dürfen und welche nicht. Vorratskäufe werden immer durchgestrichen. Dies können z. B. eine Flasche Ketchup, Salz und Olivenöl sein. Als Vorratskauf gilt alles, was die Menge für eine Mahlzeit sehr deutlich überschreitet.
Diese Positionen sind nicht zulässig, da es sich dabei um Non-Food-Artikel oder um Vorratskäufe wie z. B. Salz, Olivenöl etc. handelt. billyard filtert diese automatisch heraus und stellt sie durchgestrichen dar. Diese Positionen werden nicht bei der Berechnung des Essenszuschusses angerechnet.
Nein, das ist gesetzlich leider nicht zulässig. Der Beleg kann aber für den jeweiligen Tag geltend gemacht werden, der als Datum auf dem Beleg gedruckt ist.
Ja, solange der Einkauf an einem Arbeitstag erfolgt ist, kann der Beleg auch eingereicht werden. Das Datum auf dem Beleg ist maßgeblich, Belege können nicht auf einen anderen Tag übertragen werden auch wenn der Verzehr an einen anderen Tag stattgefunden hat.
Es gibt keine Einschränkungen welche Produkte auf dem Beleg sein dürfen. billyard sucht automatisch die zulässigen Produkte heraus und streicht die nicht zulässigen Produkte heraus. Die Produkte, die zulässig sind, sollten eine Mahlzeit ergeben. (z. B. ein Beleg mit nur Butter und Schlagsahne wird abgelehnt)
Load More
Zahlungsmittel
Alle Zahlungsmethoden sind zulässig außer die Bezahlung mit sogenannten Essensmarken (z. B. Sodexo, Edenred).
Das ist kein Problem.
Load More
Belegfoto/Belegupload
Ja, während des Hochladens muss die App geöffnet bleiben, da es sonst zu einem Abbruch kommen kann. Während der Belegprüfung kann die App dann geschlossen werden.
Nein, das ist leider nicht möglich. Laden Sie bitte alle Belege nacheinander hoch.
Nein, das ist nicht möglich. Fotografieren Sie alle Belege bitte einzeln.
Prinzipiell gibt es keine Höchstmenge für die Anzahl der Positionen. Wenn der Beleg allerdings sehr lang ist, ist es irgendwann unmöglich ein erkennbares Foto davon zu machen. Lassen Sie sich also im Zweifel lieber einen separaten Beleg an der Kasse geben. Bis 15 Positionen sind am Besten erkennbar. Bei mehr Positionen kann es vorkommen, dass nur eine einzelne pauschale Position gesetzt ist. Sie können dann den Beleg nicht mehr teilen.
Achten Sie darauf, dass der Beleg deutlich erkennbar ist. Am besten fotografieren Sie den Beleg gerade von oben herab bei guter Beleuchtung. Zudem sollte der Beleg nicht zerknittert, zerrissen o.ä. sein. Auf dem Foto muss der Aussteller, die Positionen und das Datum zu sehen sein. Fotografieren Sie außerdem bitte immer nur einen einzelnen Beleg.
Load More
Abgelehnte Belege
Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Klicken Sie auf den Beleg in der Belegliste. Dort finden Sie oben einen pinken Kasten mit dem Hinweis warum der Beleg verworfen wurde. Wenn dieser Hinweis fehlt, ist der Beleg von Ihrem Arbeitgeber verworfen worden und nicht von billyard. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an den zuständigen Ansprechpartner in Ihrem Unternehmen.
Beim Klick auf den Beleg in der Belegliste erhalten Sie oben in einem pinken Kasten die Meldung, warum der Beleg unbrauchbar ist. Das können u.a. folgende Hinweise sein:
-
- Kein gültiger Beleg: z. B. bei EC-Karten Belegen, handschriftlichen Quittungen, sonstigen Fotos, wenn mehrere Belege fotografiert sind
- Land nicht unterstützt: Der Aussteller ist nicht in Deutschland
- Monat bereits geschlossen: Das Belegdatum stammt aus dem Vormonat oder ist noch älter. Es können nur Belege bis zum 3. des Folgemonats hochgeladen werden
- Die Positionen ergeben keine Mahlzeit: Die zulässigen Positionen auf dem Beleg ergeben in Summe keine Mahlzeit (z. B. bei Belegen mit Butter und Sahne als Positionen)
- Beleg schlecht/nicht erkennbar: Der Beleg kann nicht ausgelesen werden, da die Fotoqualität zu schlecht ist.
- Beleg schlecht/nicht erkennbar (Schrift zu klein): Der Beleg kann nicht ausgelesen werden, da zu viele Positionen auf dem Beleg sind oder das Belegfoto von zu weit weg aufgenommen wurde
- Beleg-Aussteller nicht in der Nähe der Arbeitsstätte: Der Belegaussteller ist weiter als 250 km von Ihrem Arbeitsort entfernt
- Belegdatum/-zeit scheint nicht an die Arbeitszeit anzugrenzen: Sie haben einen Beleg hochgeladen der laut Konfiguration durch Ihren Arbeitgeber nicht an einem Tag entstanden ist, an dem Sie regulär arbeiten
- Der Beleg wurde mehrfach eingereicht (evtl. von anderen Benutzern): Entweder haben Sie den Beleg bereits hochgeladen oder er wurde von einem andern Mitarbeiter hochgeladen. Billyard prüft alle eingereichten Belege auf Duplikate und verwirft diese.
Load More
Geteilte Belege
Das ist kein Problem. Der Beleg kann mit der Funktion „Kollegen hinzufügen“ mit den Kollegen geteilt werden.
Load More
Fehler und Probleme
Nein, den Beleg können Sie nach dem Einscannen wegwerfen.
Nein, das ist nicht möglich. Billyard prüft alle eingereichten Belege auf Duplikate und verwirft diese.
Was muss ich tun? Schicken Sie uns gerne über den Menüpunkt „Feedback“ in der App eine kurze Mail mit dem Datum und Ihrem Login. Wir korrigieren dies schnellstmöglich.
Nein, das ist nicht möglich.
Leider dürfen wir diesen Beleg nicht annehmen. Sie können fehlende Angaben nicht ergänzen. Wenn Sie bei diesem Belegaussteller öfter kaufen, bitten Sie ihn die Belege korrekt auszustellen. Er ist dazu sogar gesetzlich verpflichtet.
Es kann passieren, dass das Auslesen nicht maschinell geschehen kann. In diesem Fall schaut sich ein Mitarbeiter von billyard den Beleg an, damit Sie diesen möglichst fehlerfrei zurückerhalten.
Load More
Sonstiges
Nein, das ist gesetzlich nicht zulässig.
Nein, Sie können die App in dieser Zeit schließen. Sie können den Beleg einfach bestätigen, wenn Sie den nächsten Beleg hochladen.
Load More
