Wir hoffen, dass Sie alle Antworten zu Ihren Fragen in diesem Bereich finden. Sollte dennoch eine Frage offen bleiben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen gerne.
01 // Müssen Belege immer direkt eingereicht werden?
Nein, das ist nicht erforderlich. Sie können die Belege auch zu einem späteren Zeitpunkt fotografieren und einreichen. Wichtig ist nur, dass alle Belege bis zum 5. des Folgemonats eingereicht werden. Da die Essenszuschüsse auf der nächsten Gehaltsabrechnung ausgewiesen werden, können nach diesem Zeitpunkt keine Belege des Vormonats mehr eingereicht werden.
02 // Wie viele Belege können eingereicht werden?
Reichen Sie am Besten alle Belege von Einkäufen für Ihre Mahlzeiten während der Arbeitszeit ein. Das System sucht für Sie automatisch die Belege mit den höchsten Ersparnissen heraus. Der maximale Essenszuschuss ist steuerlich festgelegt und beträgt im Jahr 2017 pro Tag:
- Für Frühstück: € 4,80
- Für Mittagessen: € 6,27
- Für Abendessen: € 6,27
03 // Die Artikeltexte beinhalten Fehler. Was soll ich machen?
Bei der automatischen Analyse der Belege kann es vorkommen, dass Artikeltexte nicht immer richtig erkannt werden. Das ist nicht schlimm!
Die Zuschüsse erhalten Sie trotzdem für alle sofort verzehrbaren Lebensmittel inkl. Getränke, die Sie für den Verzehr in den Arbeitspausen kaufen. Ausgenommen sind Alkohol, Zigaretten und Non-Food Artikel.04 // Wie viele Positionen dürfen auf meinem Beleg stehen?
Grundsätzlich gibt es keine Beschränkung hinsichtlich der Anzahl der Positionen auf dem Beleg. Bedenken Sie aber, dass Sie ausschließlich Belege einreichen bei denen nachvollziehbar ist, dass Sie selbst die Produkte konsumiert haben. Bei einem Kassenbeleg mit sehr vielen Positionen wie z. B. bei einem Wochenendeinkauf glaubt einem niemand, dass man alle Produkte in einer Mahlzeit verzehrt hat. 😉 Bei Belegen welche auf mehrere Kollegen/ Kolleginnen aufgeteilt wird, kann der Beleg natürlich länger sein. Sollten Sie auch für die Familie mit einkaufen, dann teilen Sie die Waren auf uns lassen Sie sich zwei Kassenbelege geben.
05 // Wie kann ich eine Beleg auf mehrere Kollegen/ Kolleginnen aufteilen?
Sie haben mit Ihren Kollegen / Kolleginnen gemeinsam gegessen und nur einen Kassenbeleg erhalten. Mit billyard können Sie sehr einfach diesen Beleg aufteilen, sodass alle Konsumenten ihren jeweiligen Essenszuschuss erhalten. Gehen Sie wie folgt vor:
- In der Belegansicht auf den Eintrag „Konsumenten“ klicken
- In der Suche können Sie den Namens des Konsumenten eingeben. Sie können in einem Schritte auch mehrere Personen auswählen
- Nun muss bei allen Positionen über den Klick auf den Plus-Button der jeweilige Konsument ausgewählt werden. Diesen Vorgang kann sowohl der Beleg-Inhaber, als auch alle hinzugefügten Konsumenten durchführen.
06 // Rechtliche Vorgaben zur Gewährung von Essenszuschüssen
Um Essenszuschüsse gewähren zu können, müssen steuerliche Vorgaben eingehalten werden. Viele Vorgaben werden durch billyard automatisch abgebildet. Zwei sehr wichtige Punkte für Mitarbeiter:
- Zuschussfähig sind alle Lebensmittel, die für die Ernährung in Arbeitspausen sowie unmittelbar vor und nach der Arbeit geeignet sind — einschließlich der dazu üblichen nicht-alkoholischen Getränke. Dazu zählen nicht nur warme, sondern auch kalte Gerichte, Imbisse, belegte Brötchen oder Fingerfood. Ausgenommen sind z. B. Alkohol, Zigaretten und Non-Food Artikel.
- Essenszuschüsse dürfen nur an Arbeitstagen geltend gemacht werden. D.h. Tage der Abwesenheit z. B. infolge von Auswärtstätigkeiten, Urlaub oder Erkrankung sind ausgeschlossen.
Alle steuerrechtlichen Vorgaben im Detail sind in den Lohnsteuerrichtlinien LStR R 8.1 (Zu § 8 EStG) einzusehen.
07 // Wie lade ich die billyard App auf mein iPhone?
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08 // Wie lade ich die billyard App auf mein Android Handy?
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