Essenszuschuss –
was Personaler 2024 wissen müssen
An folgenden Tagen finden Webinare zur Kantine to Go statt:
Alles Wichtige zu steuerbegünstigten Essenszuschüssen.
Nächste Termine:
Do, 19.09.2024 14:00 - 14:30 Uhr >> Jetzt anmelden
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Aktualisiert am 21.05.2024
Die Vorteile von staatlich gefördertem Essenszuschuss im Überblick
Was ist der Essenszuschuss für Mitarbeiter?
Wie funktionieren Arbeitgeberzuschüsse zur Verpflegung?
Die Sachbezugswerte im Jahr 2024 sind:
- 2,17 EUR für ein Frühstück
- 4,13 EUR für ein Mittagessen
- 4,13 EUR für ein Abendessen
Wenn der Arbeitnehmer den Sachbezug (2,17 Euro für ein Frühstück bzw. 4,13 Euro für ein Mittag-/ Abendessen) nicht selbst zahlt, liegt ein geldwerter Vorteil vor. Die Differenz zwischen dem Beitrag des Arbeitnehmers und dem Sachbezugswert von 4,13 Euro ist dann ein geldwerter Vorteil und damit lohnsteuer- und abgabenpflichtig. Allerdings kann dieser durch eine pauschale Besteuerung von 25% abgegolten werden, wodurch Sozialversicherungsabgaben entfallen.
Essenszuschüsse anhand eines praktischen Beispiels
Insgesamt geben die 4 Angestellten an 10 der 20 Tage für Ihre Mahlzeiten immer mehr als 7,23 Euro aus. Sie nutzen damit den vollen Zuschuss Ihres Arbeitgebers von 3,10 Euro und zahlen den Sachbezugswert von 4,13 Euro aus eigener Tasche dazu. An den restlichen 10 Tagen geben sie nur 3,10 Euro für jede Mahlzeit aus. Da die Angestellten somit nichts aus eigener Tasche bezahlt haben, entsteht somit ein geldwerter Vorteil von insgesamt 10 x 3,10 Euro = 31 Euro. Unternehmer B. übernimmt die pauschale Besteuerung zu einem Satz von 25%, so dass eine zusätzliche Belastung in Höhe von 9,50 Euro (plus Solidaritätszuschlag und wenn zutreffend Kirchensteuer) entsteht. Sozialversicherungsabgaben fallen dabei nicht an.
Insgesamt hat Unternehmer B. durch den Essenszuschuss eine Mehrbelastung von monatlich 286 Euro für alle 4 Mitarbeiter (20 x 3,10 Euro + 9,50 Euro Pauschalsteuer x 4 Mitarbeiter). Unternehmer B. hat sich für den Essenszuschuss statt einer moderaten Gehaltserhöhung entschieden, da diese für beide Seiten – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – einige Vorteile mit sich bringt. Zum einen sind die Zuschüsse steuerbegünstigt, zum anderen fallen keine Sozialabgaben an. Für die Mitarbeiter ergibt sich durch den Essenszuschuss wiederum ein Zugewinn von 62 Euro (Netto) im Monat bzw. 744 Euro im Jahr, wenn diese das Angebot voll ausschöpfen.
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