Essenszuschuss –
was Personaler 2025 wissen müssen
An folgenden Tagen finden Webinare zur Kantine to Go statt:
Alles Wichtige zu steuerbegünstigten Essenszuschüssen.
Nächster Termin:
Di, 14.01.2025 12:00 - 12:30 Uhr >> Jetzt anmelden
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Aktualisiert am 21.05.2024
Die Sachbezugswerte im Jahr 2025 sind:
- 2,30 EUR für ein Frühstück
- 4,40 EUR für ein Mittagessen
- 4,40 EUR für ein Abendessen
Die Vorteile von staatlich gefördertem Essenszuschuss im Überblick
Für Arbeitgebende
Für Arbeitnehmende
Was ist der Essenszuschuss für Mitarbeiter?
Essenszuschüsse sind staatlich geförderte, steuerbegünstigte Zuschüsse für die Verpflegung von Mitarbeitern während der Arbeitszeit. Ursprünglich über Kantinen oder Gutscheinsysteme verwaltet, gibt es heute digitale Lösungen wie die billyard-App, die eine einfache Abrechnung und Nutzung im Homeoffice ermöglichen. Innerhalb gesetzlich festgelegter Mindestbeträge sind Essenszuschüsse steuerfrei, wodurch sie nicht nur einen wertvollen Benefit für Mitarbeiter darstellen, sondern auch zur Mitarbeiterbindung und Rekrutierung beitragen. Mit einem Mindestbeitrag des Mitarbeiters entfallen Steuern und Sozialabgaben auf den Zuschuss. Ohne Beitrag wird der geldwerte Vorteil pauschal mit 25 % versteuert. Auch als Gehaltsumwandlung bleibt der Essenszuschuss attraktiv, da er den Nettolohn steigert.
Ein Essenszuschuss kann auf verschiedene Arten umgesetzt werden:
- Papiermarken
- Gutscheine
- Betriebseigene Kantine
- Bestelldienste
- Guthabenkarten
- Automaten
- Digitaler Essenszuschuss
Nicht jede Variante macht Sinn für ein Unternehmen. Wie Sie die richtige Variante für Ihr Unternehmen finden, erfahren Sie in unserem kostenlosen Info-PDF zum Thema:
Wie funktionieren Arbeitgeberzuschüsse zur Verpflegung?
Zusätzlich kann der Arbeitgeber pauschal steuer- und abgabenfrei bis zu 3,10 Euro zu dem amtlichen Sachbezugswert hinzu schießen. Maximal ergibt sich damit ein Essenszuschuss von 7,50 Euro pro Arbeitnehmer, wobei am Tag nicht mehr als eine Mahlzeit bezuschusst werden darf.
Wenn der Arbeitnehmer den Sachbezug (2,30 Euro für ein Frühstück bzw. 4,40 Euro für ein Mittag-/ Abendessen) nicht selbst zahlt, liegt ein geldwerter Vorteil vor. Die Differenz zwischen dem Beitrag des Arbeitnehmers und dem Sachbezugswert von 4,40 Euro ist dann ein geldwerter Vorteil und damit lohnsteuer- und abgabenpflichtig. Allerdings kann dieser durch eine pauschale Besteuerung von 25% abgegolten werden, wodurch Sozialversicherungsabgaben entfallen.
Vorraussetzungen für die Steuerfreiheit des Essenszuschusses
- Der Zuschuss darf den Sachbezugswert nicht überschreiten (siehe Werte oben).
- Der Essenszuschuss darf nur an tatsächlich arbeitenden Tagen gewährt werden.
- Der Essenszuschuss muss durch den Arbeitgeber bereitgestellt werden, z. B. als ein monatliches Budget.
Essenszuschüsse anhand eines praktischen Beispiels
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