Informationen für Lohnbuchhalter zum Essenszuschuss

Mit der billyard App ermöglichen Unternehmen ihren Mitarbeitern staatliche Essenszuschüsse zu nutzen. Mitarbeiter können überall essen und bis zu 7,23 € je Arbeitstag steuerbegünstigt und sozial-versicherungsfrei erstattet bekommen.

So einfach geht’s

Mitarbeiter können überall essen und trinken:
im Restaurant, beim Bäcker, im Supermarkt etc.

Der Kassenbeleg wird fotografiert und über die billyard App hochgeladen.

billyard analysiert das Belegfoto, erkennt alle steuerlich anrechenbaren Positionen für den Essenszuschuss und erstellt eine Datei mit allen Buchungssätzen passend zur eingesetzten Lohnbuchhaltungs-Software.

Der Steuerberater bzw. Lohnbuchhalter liest diese Datei einmal im Monat in die Software ein. Fertig!

billyard ist darauf ausgelegt, die Durchführung möglichst aufwandsfrei für das Unternehmen bzw. den Steuerberater umzusetzen. Ein ausführlicher Report und die Importdatei für das Lohnbuchhaltungsprogramm aller eingereichten Belege kann über das Unternehmens-Konto abgerufen werden.

Wir hoffen, dass Sie alle Antworten zu Ihren Fragen in diesem Bereich finden. Sollte dennoch eine Frage offen bleiben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir unterstützen Sie gerne.

Übrigens: Neben den Essenszuschüssen können mit der billyard App auch steuerbegünstige Zuschüsse für ÖPNV über einen vergleichbaren Prozess genutzt werden.

Informationen für die Lohnbuchhaltung

Einmal monatlich wird von billyard eine Abrechnungsdatei zur Verfügung gestellt, welche alle Buchungssätze aller Mitarbeiter für die erreichten Essenszuschüsse enthält. Zusätzlich kann ein ausführlicher Report abgerufen und jeder Beleg auf Wunsch per Mausklick aufgerufen werden. Den monatlichen Ablauf können Sie hier sehen. Die Datei wird passend zur eingesetzten Gehaltsbuchhaltungssoftware bereitgestellt.

Nur wenige Daten zur Einrichtung der passenden Buchhaltungsdatei einmalig erforderlich.

Lohnartennummern für:

 

  • Essenszuschuss
    sozialversicherungs- und lohnsteuerfrei
  • Essenszuschuss pauschal lohnversteuert (25%)

Bei Essenszuschüssen als Gehaltsumwandlung ggf. bei bei einigen Gehaltsbuchhaltungsprogrammen zusätzlich erforderlich:

 

  • Gehaltsumwandlung (nur bei Gehaltsumwandlung)
  • Abwälzung pauschale Lohnsteuer auf Arbeitnehmer (nur falls vom Unternehmen gewünscht)

Berater- und Mandatennummer ist bei einigen Programmen erforderlich.

Detaillierte Informationen für Ihre Software

Gerne stellen wir Ihnen für die eingesetzte Software die spezifische Beschreibung zur Verfügung. Teilen Sie uns einfach mit, welche Software Sie einsetzen. Zahlreiche Anbieter haben wir bereits implementiert. Selbst wenn Sie eine Software einsetzen, zu der wir bislang kein Format entwickelt haben, ist dies kein Problem. Wir entwickeln kostenfrei auch dafür das passende Ausgabeformat.