Teilzeit: Mehr als nur ein Arbeitszeitmodell für Mütter

Personalentwicklung und Employer Branding

Die Teilzeitarbeit eignet sich prinzipiell für jeden, der weniger Stunden pro Woche arbeiten möchte oder kann. Dabei spielt es keine Rolle, ob es um Kinderbetreuung, die Betreuung eines Familienmitgliedes, die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder einfach mehr Zeit für sich und die eigene Gesundheit geht.

Für viele Arbeitnehmer steht dennoch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sehr weit oben auf der Prioritätenliste. Gerade nach der Geburt eines Kindes möchten Eltern ihre Vollzeitzeitstelle auf eine Teilzeitstelle reduzieren, um genügend Zeit für die Versorgung des Kindes zu haben.

Teilzeit – Ist das was anderes als Halbtags?

Ist ein Arbeitnehmer in Teilzeitarbeit beschäftigt, ist dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer, als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Auch wenn viele denken, Teilzeit bedeutet, dass Mitarbeiter nur ein paar Tage die Woche oder jeden Tag eine verkürzte Arbeitszeit haben, ist das letztlich gar nicht das entscheidende Kriterium.

Entscheidend ist der Vergleich zu anderen Vollzeitbeschäftigten. So ist ein Arbeitsumfang von wöchentlich 30 Stunden genauso eine Teilzeitanstellung, wie ein Umfang von 20 Stunden. Lediglich bei Letzterem kann umgangssprachlich von ‚Halbtags‘ gesprochen werden, da es sich hierbei um eine halbe Stelle verglichen mit einer 40 Stunden Woche handelt.

Also ist Halbtags einfach eine von vielen verschiedenen Möglichkeiten, eine Teilzeitstelle auszugestalten.

Rechtliche Grundlagen der Teilzeitarbeit

Grundsätzlich besteht für jeden Arbeitnehmer ein Teilzeitanspruch – unabhängig von Elternzeit, Pflegezeit oder Familienpflegezeit. Dafür gibt es aber auch einige Voraussetzungen, die vorliegen müssen:

  • Das Arbeitsverhältnis besteht länger als sechs Monate
  • Der Arbeitgeber beschäftigt mehr als 15 Mitarbeiter
  • Der Antrag zur Verringerung auf Teilzeit wurde mit mindestens drei Monaten Vorlaufzeit gestellt
  • Der Teilzeitarbeit stehen keine betrieblichen Gründe entgegen

Aber Achtung: Zwar besteht ein Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit, umgekehrt gibt es aber keinen Rechtsanspruch auf Rückkehr zu einer Vollzeitstelle, wenn es vorher nicht anders geregelt wurde.

Brückenteilzeit als Ausweg aus der Teilzeitfalle

Seit dem 1. Januar 2019 gibt es mit der Brückenteilzeit einen gesetzlichen Anspruch auf befristete Teilzeitarbeit. So können Arbeitnehmer ohne Probleme nach einem vorher festgelegten Zeitraum wieder Vollzeit arbeiten.

Bei kleineren Unternehmen geht das nur mit Zustimmung des Arbeitgebers, denn ein rechtlicher Anspruch auf Brückenteilzeit besteht erst bei Unternehmen mit mehr als 45 Mitarbeitern.

Regelung Elternteilzeit

Nach der Geburt eines Kindes gelten für Mütter und Väter in Elternzeit besondere Regelungen bzw. Privilegien:

  • Die Anzeigefrist für Teilzeitarbeit beträgt bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes nur sieben Wochen, keine drei Monate
  • nur aus dringenden betrieblichen Gründen kann der Arbeitgeber den Wunsch ablehnen und muss, falls nötig, auch organisatorische Umgestaltungen in Kauf nehmen, um den Teilzeitanspruch gerecht zu werden
  • Nach der Elternzeit besteht der Anspruch zu der vorherigen Arbeitszeit zurückzukehren

Endet die Elternzeit, so gelten die allgemeinen Regelungen zum Anspruch auf Teilzeit wieder.

Führungspositionen in Teilzeit

Egal welche Position man im Unternehmen besetzt, der Anspruch auf Teilzeitarbeit besteht für jeden. Viele Unternehmen nehmen sich auch immer mehr dem Wunsch nach flexibleren Arbeitszeitmodellen an. Sie nutzen die Chance für Führungskräfte auf eine Teilzeitstelle, um die Arbeitgeberattraktivität zu steigern und hoch qualifizierte Mitarbeiter zu finden und an das Unternehmen zu binden. Es gibt aber einige Dinge, die vor Reduzierung auf eine Teilzeitstelle beachtet werden müssen:

  • Wird die Stelle nur befristet auf Teilzeitarbeit gekürzt oder ist eine langfristig gekürzte Arbeitszeit geplant?
  • Wie viele Stunden pro Woche stehen der Führungskraft zur Verfügung?
  • Wie kann die fehlende Arbeitskraft ausgeglichen werden?

Für letztere Frage gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen hängt es davon ab, um wie viele Stunde die Führungskraft ihre Stelle reduziert und für wie lange. Man kann hier entweder eine zeitweise Vertretung (z.B. eine Elternzeitvertretung) einstellen und die reduzierten Stunden so kompensieren.

Ist eine langfristige Kürzung der Stunden geplant, kann auch ein Jobsharing-Modell Anwendung finden, um die Arbeitsaufgaben der Führungskraft auf zwei Personen aufzuteilen. Zumdem kann es je nach Verantwortungsbereich der Führungskraft auch möglich sein, Aufgaben auf die Mitarbeiter zu verteilen, um so für Erleichterung so sorgen.

In jedem Fall muss aber eine individuelle Lösung gefunden werden, um sowohl für das Unternehmen als auch für die Führungskraft in Teilzeit das beste Ergebnis zu erzielen.

Das Modell Teilzeit für Arbeitgeber

Vorteile

  • Leicht zu implementieren
  • Abteilungsübergreifend einsetzbar
  • Steigerung der Arbeitgeberattraktivität
  • Höhere Arbeitsmotivation durch mehr Zeit für Familie und Freizeit
  • Größere Flexibilität
  • Bei Teilzeit für Führungskräfte Erhalt der wichtigen Erfahrung

Nachteile

  • Arbeitsabläufe müssen gut organisiert sein
  • Leicht erhöhter Verwaltungsaufwand
  • Abstimmungen können erschwert werden durch zeitversetzte Anwesenheit der Mitarbeiter

Das Modell Teilzeit für Arbeitnehmer

Vorteile

  • Größere Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung und privaten Terminplanung
  • Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Geringerer Stress, wenn auch das Privatleben großen Einsatz erfordert
  • Bei gesundheitlichen Problemen ist eine Ausübung der Tätigkeiten trotzdem möglich

Nachteile

  • Geringeres Gehalt und geringere Rentenabsicherung
  • Geringere Karrieremöglichkeiten je nach Unternehmenskultur
  • Eventuell Abstimmungsschwierigkeiten mit Kollegen

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