Essenszuschuss
ein cleverer Benefit für Ihre Mitarbeiter

An folgenden Tagen finden Webinare zur Kantine to Go statt:

Alles Wichtige zu steuerbegünstigten Essenszuschüssen.

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Do, 21.03.2024   11:30 - 12:00 Uhr >> Jetzt anmelden

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Kassenbeleg für den Essenszuschuss
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Gutes und ausgewogenes Essen wirkt leistungsfördernd und hebt das Wohlbefinden. Das gilt ganz universell und natürlich gerade auch für Arbeitnehmer. Allerdings sind mit einer guten Ernährung auch die entsprechenden Kosten verbunden, denn gutes Essen ist nicht immer günstig. Mit dem staatlich geförderten Essenszuschuss können Sie Ihren Mitarbeitern unter die Arme greifen und profitieren gleich doppelt: zum einen sind Essenszuschüsse steuerfrei und bieten einen echten Mehrwert, zum anderen steigen das Wohlbefinden und die Leistung Ihrer Angestellten. Wir zeigen auf, wie Sie mit unserer billyard App unkompliziert von dieser Win-Win-Situation profitieren können.

Die Vorteile von staatlich gefördertem Essenszuschuss im Überblick

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Essenszuschüsse sind steuerbegünstigt- und abgabenfrei. Effektiv werden Essenszuschüsse somit staatlich gefördert.
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Gutes und gesundes Essen ist für Arbeitnehmer ein echter Kostenfaktor, sie hier zu unterstützen heißt auch, ihre Leistungsfähigkeit und ihr Wohlbefinden zu steigern.
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Essenszuschüsse bieten eine Alternative zu einer regulären Gehaltserhöhung, von der beide Seiten profitieren.
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Durch unsere elektronische App sind die Essenszuschüsse weder an Akzeptanzstellen geknüpft noch können sie wie Papiergutscheine oder digitale Essensmarken verfallen.
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Problemlose Nutzung auch im Homeoffice.
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Schafft bei größeren Unternehmen einen Ausgleich zwischen Standorten mit und ohne Kantine.
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Essenszuschüsse sind als geldwerter Vorteil oft ein echtes Plus bei der Personalrekrutierung.
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Essenszuschüsse können entweder als Gehaltsumwandlung verrechnet oder zusätzlich zum Gehalt ausgezahlt werden. In beiden Fällen steigt das Nettogehalt der Mitarbeiter.
Sie möchten sich weiter informieren? In unserem Leitfaden Essenszuschuss PDF sind alle Information sowie Preise übersichtlich zusammengefasst.

Was ist der Essenszuschuss für Mitarbeiter?

Essenszuschüsse für Mitarbeiter sind ein staatlich gefördertes Instrument, mit dem die Ausgaben für die Verpflegung der Angestellten während der Arbeitszeit steuerrechtlich bevorzugt behandelt werden. Es handelt sich dabei also um einen geldwerten Vorteil. Traditionell wurde ein solcher Zuschuss aufgrund des sonst hohen Verwaltungsaufwandes über eine eigene Kantine oder ein Gutscheinsystem (Wertmarken, Essensgutscheine o.ä.) abgerechnet. Heute gibt es zum Glück digitale Alternativen, die den umständlichen Gutschein durch eine flexible App ersetzt. So macht die billyard-App die Abrechnung durch die automatische elektronische Dokumentation der Daten extrem einfach, was beispielsweise auch eine problemlose Nutzung im Homeoffice ermöglicht. Der Vorteil für Arbeitnehmer und Arbeitgeber liegt in der Steuerfreiheit eines solchen Zuschusses innerhalb gesetzlich vorgeschriebener Mindestbeträge.
So ist der Essenszuschuss nicht nur ein handfester Benefit für die Mitarbeiter, der außerdem Personalbindung und Rekrutierung positiv unterstützt, sondern auch eine probate Alternative oder Ergänzung zur klassischen Gehaltserhöhung mit steuerlichen Vorteilen. Zahlt der Mitarbeiter einen Mindestbeitrag selbst, so fallen auf Essenszuschüsse weder Steuern noch Sozialabgaben an, obwohl es sich an sich um einen so genannten „geldwerten Vorteil“ handelt. Wird kein Beitrag durch den Mitarbeiter geleistet, muss der geldwerte Vorteil lediglich pauschal mit 25% versteuert werden. Selbst wenn der Arbeitgeber keinen Zuschuss zusätzlich zum Gehalt bezahlt, ist der Essenszuschuss als Gehaltsumwandlung hoch attraktiv: Durch die Einrechnung des Essenszuschusses als Sachbezugs steigt der (Netto-) Lohn der Angestellten.
Hört sich kompliziert an? Ist es aber nicht. Hier gibt es die Details:

Wie funktionieren Arbeitgeberzuschüsse zur Verpflegung?

Der Gesetzgeber legt in der Regel jährlich den Sachbezugswert für Mahlzeiten von Arbeitnehmern fest. Wird dieser Wert vom Mitarbeiter noch zusätzlich mindestens selbst bezahlt, dann entsteht dem Angestellten kein geldwerter Vorteil und der gesamte Zuschuss ist steuerfrei.

Die Sachbezugswerte im Jahr 2024 sind:

  • 2,17 EUR für ein Frühstück
  • 4,13 EUR für ein Mittagessen
  • 4,13 EUR für ein Abendessen
Zusätzlich kann der Arbeitgeber pauschal steuer- und abgabenfrei bis zu 3,10 Euro zu dem amtlichen Sachbezugswert hinzu schießen. Maximal ergibt sich damit ein Essenszuschuss von 7,23 Euro pro Arbeitnehmer, wobei am Tag nicht mehr als eine Mahlzeit bezuschusst werden darf.

Wenn der Arbeitnehmer den Sachbezug (2,17 Euro für ein Frühstück bzw. 4,13 Euro für ein Mittag-/ Abendessen) nicht selbst zahlt, liegt ein geldwerter Vorteil vor. Die Differenz zwischen dem Beitrag des Arbeitnehmers und dem Sachbezugswert von 4,13 Euro ist dann ein geldwerter Vorteil und damit lohnsteuer- und abgabenpflichtig. Allerdings kann dieser durch eine pauschale Besteuerung von 25% abgegolten werden, wodurch Sozialversicherungsabgaben entfallen.

Essenszuschüsse anhand eines praktischen Beispiels

Unternehmer B. hat sich für seine 4 Mitarbeiter für einen Essenszuschuss entschieden und schießt diesen pro Arbeitstag 3,10 EUR zum Mittagessen zu. Von den Beschäftigten wird das Angebot an 20 Tagen im Monat wahrgenommen. Pro Arbeitnehmer fallen für Unternehmer B. so erst einmal 62 Euro an steuerfreien Mehrkosten an.

Insgesamt geben die 4 Angestellten an 10 der 20 Tage für Ihre Mahlzeiten immer mehr als 7,23 Euro aus. Sie nutzen damit den vollen Zuschuss Ihres Arbeitgebers von 3,10 Euro und zahlen den Sachbezugswert von 4,13 Euro aus eigener Tasche dazu. An den restlichen 10 Tagen geben sie nur 3,10 Euro für jede Mahlzeit aus. Da die Angestellten somit nichts aus eigener Tasche bezahlt haben, entsteht somit ein geldwerter Vorteil von insgesamt 10 x 3,10 Euro = 31 Euro. Unternehmer B. übernimmt die pauschale Besteuerung zu einem Satz von 25%, so dass eine zusätzliche Belastung in Höhe von 9,50 Euro (plus Solidaritätszuschlag und wenn zutreffend Kirchensteuer) entsteht. Sozialversicherungsabgaben fallen dabei nicht an.

Insgesamt hat Unternehmer B. durch den Essenszuschuss eine Mehrbelastung von monatlich 286 Euro für alle 4 Mitarbeiter (20 x 3,10 Euro + 9,50 Euro Pauschalsteuer x 4 Mitarbeiter). Unternehmer B. hat sich für den Essenszuschuss statt einer moderaten Gehaltserhöhung entschieden, da diese für beide Seiten – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – einige Vorteile mit sich bringt. Zum einen sind die Zuschüsse steuerbegünstigt, zum anderen fallen keine Sozialabgaben an. Für die Mitarbeiter ergibt sich durch den Essenszuschuss wiederum ein Zugewinn von 62 Euro (Netto) im Monat bzw. 744 Euro im Jahr, wenn diese das Angebot voll ausschöpfen.

Die billyard-App für Ihren Essenszuschuss – besser als jede Essensmarke

Mit unserer billyard App wird die Abrechnung der Essenszuschüsse kinderleicht: Die App bietet eine digitale und vollautomatisierte Lösung für die steuerkonforme Nutzung des Essenszuschuss. Ihre Mitarbeiter sind zudem völlig frei in ihrer Wahl, wo sie Essen und Getränke kaufen: im Supermarkt, am Kiosk oder aber im Restaurant bzw. in der Gaststätte. Zur Abrechnung muss der Kaufbeleg (oder die Quittung) einfach nur abfotografiert, direkt in der App hochgeladen und anschließend bestätigt werden. Für Ihre Sicherheit prüfen wir jeden Beleg und berechnen nur gekaufte Lebensmittel für den jeweiligen Essenszuschuss. Die billyard App verarbeitet alle Daten gemäß der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff). Daher ist eine Aufbewahrung des Kaufbelegs ist nach dem erfolgreichen Fotografieren und Hochladen nicht notwendig. Das billyard System wurde nach IDW-PS 860 zertifiziert und entspricht allen Vorgaben der Finanzbehörden.

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