Sachbezüge sind geldwerte Vorteile, die Angestellte von Ihrem Arbeitgeber erhalten können. Für viele Zuwendungen gibt es eigene, steuerlich definierte, Sachbezüge. Unternehmen können beispielsweise Gesundheitsprogramme anbieten, wie Rückentraining. Den Angestellten können auch die Mietkosten gezahlt werden. Optionen gibt es für Unternehmen viele. Dabei hat jede, vom Finanzamt definierte, Kategorie eigene Vorgaben, die es zu beachten gibt. So sind einige Bezüge steuerfrei, während auf andere eine Pauschalsteuer anfällt.

Eine dieser steuerlichen Kategorien ist der Sachbezug, dieser steigt für das Jahr 2022 von 44 auf 50 €. Definiert ist diese Kategorie als Sachleistungen an den Arbeitnehmer. Dazu gehören also keine Geldleistungen oder nachträgliche Rückerstattungen. Der Betrag kann auch in Form eines Gutscheins ausgezahlt werden.

Was ändert sich für 2022?

Seit dem 1. Januar 2022 sind die Werte für einige Sachbezüge gestiegen. Für verschiedene Bezüge gelten unterschiedliche Vorgaben. Für den 50 € Sachbezug (vorher 44 €) ist der Betrag für das Jahr 2022 auf 50 € gestiegen. Unter dieser Freigrenze ist die Sachleistung für den Arbeitgeber steuer- und sozialabgabenfrei. Zu diesem Bezug zählen jedoch nur Sachleistungen, die klar vom regulären Lohn getrennt und auch nicht davon abhängig sein dürfen. Unter Sachleistungen fallen auch Gutscheine. Seit 2022 müssen Gutscheine jedoch streng zweckgebunden sein. Außerdem muss die Verwendung begrenzt sein. Ein Einkaufsgutschein darf also beispielsweise nur in einem bestimmten Geschäft, oder einer bestimmten Kette nutzbar sein. Der Gutschein muss nicht sofort eingelöst werden, aber monatlich ausgezahlt werden.

Außer einigen gesetzlichen Sachbezugswerten haben sich auch andere Vorgaben für das neue Jahr geändert. So sind auch die Beträge zur Verpflegung für 2022 gestiegen. Für das Frühstück gilt ab Januar ein Wert von 2 Euro, für Mittag- und Abendessen je 3,80 Euro. Auch der Sachbezugswert für Miete und Unterkunft ist gestiegen, für 2022 auf 265 Euro.

Was fällt unter den 50 Euro Sachbezug?

Unter den 50 € Sachbezug können alle Sachleistungen fallen, die unter keine eigene Steuerkategorie fallen. Das sind in vielen Fällen Gutscheinkarten, Geschenke zu nicht-persönlichen Anlässen wie Weihnachten, oder auch Merchandising. Prinzipiell kann der 50-Euro-Betrag für viele Sachleistungen genutzt werden. Es muss nur eine Sachleistung sein, die zwecksgebunden ist und nicht nachträglich erstattet wird.

Vorteile von Sachbezügen

Sachbezüge, für Mitarbeiter auch geldwerte Vorteile, bieten Unternehmen einige Möglichkeiten, Ihre Angestellten zu fördern. Studien beweisen, dass besondere Zuwendungen und Aufmerksamkeiten die Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen fördern. Außerdem sind sie eine effektive Motivation: zusätzliche Gutscheine etc. schaffen ein besseres Arbeitsklima, sorgen für zufriedene Angestellte und verbessern das Image des Unternehmens – was besonders beim Begeistern neuer Bewerber hilft.

Wie wird der 50€ Sachbezug versteuert?

Sachbezüge sind bis zur gesetzlichen Freigrenze von 50 Euro steuer- und abgabenfrei und werden dementsprechend nicht versteuert. Auf den Höchstbetrag zu achten ist wichtig, denn falls die Zuwendung die Freigrenze übersteigt, wird nicht nur die Differenz versteuert, sondern auf den kompletten Betrag Sozialabgaben und Lohnsteuer berechnet. Dafür werden alle Sachbezüge an den Arbeitnehmer zusammen gefasst. Übersteigt die Summe die Grenze auch nur um einen Cent, muss der gesamte Betrag versteuert werden. Außerdem verfallen alle Sachbezüge, die bis zum Ende des Monats nicht genutzt werden. Eine Übertragung in den nächsten Monat ist bei Sachbezügen nicht möglich. Das bedeutet für den Arbeitnehmer nicht, dass z.B. der Betrag eines Gutscheins sofort ausgegeben werden muss, sondern, dass der Arbeitgeber den Betrag monatlich auszahlen muss, und nicht sammeln kann.

Beispiel für die 50 Euro Steuerfreigrenze

Unternehmen A ist schon lange auf dem Markt tätig. Sie spüren mittlerweile deutlich den Druck des wachsenden Fachkräftemangels. Deshalb wollen Sie neue Kandidaten für sich überzeugen und die bestehenden Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen binden. Sachbezüge können die Angestellten motivieren und das Image der Firma als potentieller Arbeitgeber unter zukünftigen Bewerbern verbessern. die Personalabteilung überlegt, welche Vorteile allen Mitarbeitern gefallen könnten. Nicht jeder besitzt ein Auto, weshalb ein Tankgutschein nur einem Teil der Belegschaft helfen würde.

Deshalb entscheiden sich die Personaler für Einkaufsgutscheine einer beliebten Supermarktkette. Jeder Mitarbeiter hat eine Gutscheinkarte für den Supermarkt. Monatlich wird diese für jeden mit dem Sachbetrag von 50 € aufgeladen. Nun kann jeder Mitarbeiter selbst entscheiden, wann und wie sie die Karte nutzen. Das Unternehmen nutzt die steuerlichen Vorteile für seine Mitarbeiter und beide profitieren!

Sachbezüge mit billyard

Sachbezüge jeglicher Art sind eine ideale Möglichkeit, Mitarbeiter zu motivieren, ihre Arbeit wertzuschätzen und sie langfristig an das Unternehmen zu binden. Der 50 € Sachbezug ist eine dieser Möglichkeiten. Dieser ist aber klar begrenzt und nicht für jede Leistung sinnvoll. Flexibel und motivierend können für Mitarbeiter Vorteile wie Essenszuschüsse oder Tickets für den ÖPNV sein. Vor allem, da diese steuer- und abgabenfrei sind.

Mit der billyard-App können Mitarbeiter ganz einfach Essens– und ÖPNV-Zuschüsse nutzen. Digital, smart und kostenneutral! Das Unternehmen hat keinen Mehraufwand und profitiert von zufriedenen Mitarbeitern.

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