Fahrtkostenzuschuss, Jobticket, ÖPNV-Zuschuss – Alles das gleiche?

Arbeitsrecht, Steuerrecht und Datenschutz, Personalentwicklung und Employer Branding

Qualifizierte Mitarbeiter zu finden wird immer schwieriger. Eine Möglichkeit, mehr als nur einen guten Lohn zu bieten, sind Fahrtkostenzuschüsse. Oder doch ein Jobticket? Was ist überhaupt ein ÖPNV-Zuschuss?
Der klassische Fahrkostenzuschuss kann freiwillig vom Arbeitgeber gezahlt werden und gilt nur für Fahrten zwischen der Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Aber Achtung: hiermit ist nicht die Entfernungspauschale gemeint, die der Arbeitnehmer in seiner Steuererklärung geltend machen kann. Nutzt der Angestellte für den Weg sein eigenes Auto, kann der klassische Fahrkostenzuschuss entweder individuell oder pauschal mit 15 Prozent besteuert werden. Vorausgesetzt, der Fahrtkostenzuschuss wird zusätzlich zum Gehalt gezahlt. Bezuschusst werden 30 Cent pro Kilometer für eine einfache Wegstrecke. Soweit so gut. Aber gibt’s auch einen lohnsteuerfreien Zuschuss? Ja, aber nur wenn der Mitarbeiter öffentliche Verkehrsmittel nutzt. Dann ist es allerdings sinnvoll, gleich den ÖPNV-Zuschuss zu nutzen. Sozialversicherungsfrei sind beide genannten Varianten.

Und das Jobticket? Gibt’s das auch als Fahrtkostenzuschuss?

Ja, Jobtickets sind nämlich eine weitere Möglichkeit Fahrtkostenzuschüsse an Mitarbeiter weiter zu geben. Sie sind auch steuer- und sozialversicherungsfrei, solange dieser Fahrtkostenzuschuss zusätzlich zum Gehalt gezahlt wird. Seit 2019 kann das Jobticket auch über die Obergrenze des 50 Euro Sachbezugs hinaus bezuschusst werden. Die 50 Euro monatlich können daher für andere Leistungen genutzt werden. Der Arbeitgeber stellt seinen Angestellten kostenlose oder verbilligte Fahrkarten zur Verfügung, die letztlich auch für Privatfahrten genutzt werden können. Allerdings ist der Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber recht hoch: Zunächst muss das Jobticket für die Mitarbeiter bei den für den Standort zuständigen Verkehrsbetrieben beantragt werden. Je nach gewähltem Modell müssen bei einigen Verkehrsbetrieben entweder eine Mindestmenge oder sogar für jeden Mitarbeiter ein Ticket abgenommen werden – unabhängig davon ob dieser ÖPNV nutzen möchte oder nicht. Die Voraussetzungen, die für ein Jobticket erfüllt werden müssen sind bei den Verkehrsbetrieben unterschiedlich.

Was ist denn jetzt eigentlich ein ÖPNV-Zuschuss?

Ein ÖPNV-Zuschuss kann eine Alternative zum Jobticket sein, sozusagen ein Fahrtkostenzuschuss zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Es werden hierbei die tatsächlichen Kosten der Fahrkarten bezuschusst und nicht nur die zurückgelegten Kilometer. Dabei ist es egal, welches Ticket genutzt wird, unerheblich ob für den Arbeitsweg oder privat. Es gibt keine Mindestabnahmemenge von Tickets oder vorausgesetzte Mitarbeiteranzahl. Bei einer digitalen Lösung, gibt es durch einen automatischen Datenimport kaum Verwaltungsaufwand für Unternehmen. Manuelle Buchungen entfallen komplett.  Der ÖPNV-Zuschuss ist zudem auch steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn der Zuschuss zusätzlich zum Gehalt gezahlt wird. Er kann ebenfalls als Gehaltsumwandlung gezahlt werden, was bei dem klassischen Fahrtkostenzuschuss nicht zulässig ist. Für den Arbeitgeber kann der ÖPNV-Zuschuss sogar kostenneutral sein, die Angestellten profitieren von einem höheren Netto-Lohn und die Umwelt freut sich.

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