Für viele Unternehmen ist die Zeiterfassung der Mitarbeiter bereits ein Thema, für andere war es bisher nicht relevant. Nach dem neusten Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) steht nun jeder Arbeitgeber in der Pflicht, ein System zur Zeiterfassung einzuführen. Auf den ersten Blick scheint das nicht vereinbar mit flexiblen Arbeitsformen wie der Vertrauensarbeitszeit, die besonders während der Pandemie beliebter geworden sind. Was bedeutet das neue Urteil für Unternehmen, und welche Veränderungen stehen jetzt an?

Das neue Urteil

Am 13.09.2022 urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass Unternehmen dazu verpflichtet sind, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter festzuhalten. Bereits im Jahr 2019 gab es ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH-link). Nach dem sogenannten „Stechuhr-Urteil“ sollten die Mitgliedsstaaten der EU ein System zur Erfassung der Arbeitszeit einführen. Passiert ist daraufhin aber nur sehr wenig. In Deutschland hab es keine flächendeckende Lösung. Durch das neue Urteil soll dieser Prozess jetzt beschleunigt werden.

Was galt bisher?

Trotz dem Urteil des EuGH von 2019 waren Unternehmen bisher nicht rechtlich verpflichtet, Arbeitsstunden der Mitarbeiter zu dokumentieren. Nur in wenigen Branchen war das bisher der Standard. So müssen beispielsweise geringfügige Beschäftigte Ihre Stunden gemäß des „Mindestlohngesetzes“ bereits dokumentieren. Auch für Mitarbeiter in der Gastronomie, oder dem Baugewerbe bestand bereits die Pflicht zur Zeiterfassung der Arbeitsstunden. Grund dafür war die hohe Anzahl an unbezahlten Überstunden, die Beschäftigte regelmäßig geleistet haben. Die Zeiterfassung wurde eingeführt, um Arbeitnehmer zu vor Ausbeutung zu schützen und Schwarzarbeit zu verhindern. In den restlichen Branchen war ein Dokumentation der Stunden nur bei Arbeit am Wochenende oder außerhalb der regulären Arbeitstage und -zeiten verpflichtend.

Überstunden der Deutschen

Was ändert sich für Unternehmen?

Bisher gab es durch das EuGH-Urteil nur die Anweisung zur Entwicklung eines Systems, ohne eine gesetzliche Pflicht. Mit dem neuen Urteil des BAG wird diese Aufgabe zur Realität. Gesetzlich sind Unternehmen jetzt verpflichtet, die Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter zu dokumentieren. Wie genau das passieren soll, ist jedoch nicht klar geregelt. Laut Urteil soll das verwendete System nachvollziehbar und geschützt vor Manipulation sein. Ausgeschlossen sind damit beispielsweise handschriftliche Notizen. Weitere Angaben zur Art der Dokumentation gibt es nicht. Auch ein Zeitpunkt, oder eine Deadline für die Einführung eines Systems fehlt. Das lässt Unternehmen noch viel Spielraum bei der Umsetzung der neuen Vorschrift. Auch zu Strafen bei Verstößen ist noch nichts bekannt. Es sind also noch viele Fragen offen. Laut Koalitionsvertrag will die Ampel-Koalition das Urteil nachträglich prüfen und gegebenenfalls erweitern, oder anpassen, das letzte Wort ist in diesem Fall also noch nicht gesprochen.

Das Ende des Homeoffice?

Besonders unsicher ist in Betracht der neuen Vorschriften die Zukunft des beliebten Homeoffice. Besonders während dem Höhepunkt der Corona-Pandemie hat das Arbeiten im Homeoffice an Beliebtheit gewonnen. Selbst nachdem viele Corona-Schutz-Maßnahmen aufgehoben wurden, wollten viele Arbeitnehmer nicht zurück ins Büro. Das Homeoffice bietet viele Vorteile und in manchen Unternehmen stieg sogar die Produktivität. Auch, wenn sich viele Arbeitsabläufe mittlerweile wieder „normalisiert“ haben, wollen Unternehmen und Mitarbeiter die flexiblen Arbeitsweisen nicht mehr missen. Auch zukünftig werden hybride Arbeitsmodelle immer häufiger zu sehen sein.

Beliebt ist hybrides Arbeiten

Im Homeoffice strukturieren Beschäftigte ihren Arbeitstag oft in eigener Verantwortung. Das Modell der „Vertrauensarbeitszeit“ ist dort besonders gefragt. Der Mitarbeiter legt den Beginn und das Ende des Arbeitstages selbst fest, dafür verzichtet der Arbeitgeber auf eine Kontrolle der Dokumentation. Mit dem neuen Urteil kamen jedoch die Unsicherheiten: Ist die selbstverwaltete Arbeitszeit dann nicht mehr erlaubt? Für die meisten Beschäftigten im Homeoffice kann Entwarnung gegeben werden. Auch bei der Arbeit in den eigenen vier Wänden ist die Nutzung bestimmter Systeme Standard. Diese unterscheiden sich nicht zur Arbeit im Büro. In diesen Fällen ist die Zeiterfassung dann nur ein zusätzlicher, organisatorischer Aufwand. Den flexiblen Arbeitsmodellen sollte also nichts im Weg stehen.

Hybrides Arbeiten erfolgreich umsetzen!

Noch immer hält sich die Annahme, dass Mitarbeiter im Homeoffice schlechter oder weniger motiviert arbeiten, aber das entspricht nicht der Erfahrung während der Pandemie. Viele Beschäftigte berichten von produktiven Arbeitstagen und guter Kommunikation. Besonders beliebt ist die Option zu hybridem Arbeiten unter Beschäftigten: die flexible Wahl zwischen dem heimatlichen Schreibtisch und dem Büro. Und die Zahlen bestätigen diesen Eindruck: flexible Arbeitsmodelle gewinnen an Beliebtheit und werden immer häufiger.

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