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Hardware-Zuschuss

Mit einem steuerfreien Hardware-Zuschuss statten Sie Ihre Mitarbeitenden optimal für digitales Arbeiten aus – modern, effizient und ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand.

Peter Pletsch

Peter Pletsch
Business-Partner

Zuletzt aktualisiert: 14.07.2025

Lesedauer: 6 Minuten

Business Partner Peter Pletsch von billyard

Peter Pletsch
Business-Partner

Aktualisiert: 14.07.2025 | Lesedauer: 6 Minuten

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In der modernen Arbeitswelt ist flexibles Arbeiten längst zur Normalität geworden. Der Hardware-Zuschuss vom Arbeitgeber ist eine attraktive Möglichkeit, die technische Ausstattung der Mitarbeitenden zu verbessern und gleichzeitig steuerliche Vorteile zu nutzen. Aber was genau ist ein Hardware-Zuschuss?

Welche Aspekte sind zu beachten, und wie können Arbeitgebende diese Leistung sinnvoll einsetzen? Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick und zeigt, wie der Hardware-Zuschuss zur gezielten Unterstützung beitragen kann.

Homeoffice-Ausstattung mit Laptop und Smartphone – Beispiel für einen Hardware-Zuschuss

Was ist ein Hardware-Zuschuss?

Ein Hardware-Zuschuss ist eine finanzielle Unterstützung, die Unternehmen ihren Mitarbeitenden gewähren, um notwendige Arbeitsmittel wie Laptops, Monitore oder Zubehör anzuschaffen. Diese Förderung hilft nicht nur, die Produktivität im Homeoffice oder beim hybriden Arbeiten zu sichern, sondern entlastet auch finanziell – und das oft steuerfrei.

Gerade im Zuge der Digitalisierung und der verstärkten Nutzung mobiler Arbeitsmodelle ist die Ausstattung mit aktueller Technik unverzichtbar geworden. Viele Unternehmen erkennen daher die Notwendigkeit, ihre Mitarbeitenden mit hochwertiger Hardware zu versorgen – ganz gleich, ob im Büro, zu Hause oder unterwegs.

Wichtige Aspekte des Hardware-Zuschusses

Ein Hardware-Zuschuss kann als einmalige Zahlung für konkrete Anschaffungen oder als regelmäßiger Zuschuss erfolgen. Wichtig ist, dass der Zuschuss zweckgebunden für beruflich benötigte Technik verwendet wird – etwa für Computer, Monitore, Webcams oder ergonomische Peripheriegeräte.

Oft nutzen Unternehmen steuerlich begünstigte Pauschalen, wie etwa die Möglichkeit, bis zu 520 € pro Jahr steuerfrei zu gewähren. Diese Pauschale kann z. B. für die Anschaffung von Bildschirmen, Dockingstations, Headsets oder sogar hochwertigen Tastaturen eingesetzt werden. Entscheidend ist, dass die Ausstattung nachweislich beruflich genutzt wird und entsprechende Belege vorliegen.

Förderfähige Geräte

Der Zuschuss deckt insbesondere digitale Arbeitsmittel ab – dazu zählen:

  • Computer und Laptops
  • Monitore und Dockingstations
  • Eingabegeräte (Tastatur, Maus)
  • Kommunikationszubehör (Headsets, Webcams)
  • sonstige technische Geräte für den Arbeitsplatz

Nicht abgedeckt sind hingegen laufende Kosten wie Strom oder Internet – hier greifen andere steuerliche Regelungen.

Ein praktisches Beispiel: Eine Mitarbeiterin erhält einen steuerfreien Zuschuss über 500 €, um sich einen neuen Bildschirm und eine ergonomische Tastatur für ihren Heimarbeitsplatz zu kaufen. Die Belege reichen zur Dokumentation aus – und sie muss den Zuschuss nicht versteuern.

Steuerliche Vorteile des Hardware-Zuschusses

Der Hardware-Zuschuss Arbeitgeber bringt klare steuerliche Vorteile:

  • Für Arbeitgeber: Die gezahlten Zuschüsse können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
  • Für Mitarbeitende: Solange die gesetzlich zulässigen Pauschalen nicht überschritten werden und die Hardware beruflich genutzt wird, bleibt der Zuschuss steuerfrei.

Diese Regelung ist besonders vorteilhaft, da sie ohne großen Verwaltungsaufwand umgesetzt werden kann und gleichzeitig zu einer modernen, digitalen Arbeitsumgebung beiträgt.

Höhe des Zuschusses und rechtliche Rahmenbedingungen

Die gängige Grenze für steuerfreie Sachbezüge im Rahmen eines Hardware-Zuschusses liegt derzeit bei 520 € pro Kalenderjahr. Unternehmen können diese Leistung einheitlich oder flexibel ausgestalten – je nach Bedarf und Position der Mitarbeitenden.

Wichtig: Die Details sollten vertraglich oder in einer internen Richtlinie geregelt sein, insbesondere:

  • Art der förderfähigen Hardware
  • Höchstbetrag und Bezuschussungsmodell
  • Abrechnungs- und Nachweispflichten

Ein transparenter Prozess erhöht nicht nur die Akzeptanz, sondern sorgt auch für Rechtssicherheit im Unternehmen.

Tipps zur Umsetzung des Hardware-Zuschusses

  • Regelmäßige Bedarfsanalyse: Welche Geräte fehlen? Wo besteht Modernisierungsbedarf?
  • Flexible Modelle: Pauschale oder Einzelfallzuschuss – je nach Tätigkeitsbereich und technischer Ausstattung.
  • Digitale Abwicklung: Nutzung von Tools zur einfachen Beantragung, Prüfung und Dokumentation.
  • Transparente Kommunikation: Regeln offenlegen und Möglichkeiten aktiv bewerben.
  • Kombination mit weiteren Benefits: z. B. mit Internetzuschuss oder ergonomischer Ausstattung.

Effektives Benefit-Management mit billyard

Mit billyard können Sie den Hardware-Zuschuss ganz einfach in Ihre bestehende Benefits-Struktur integrieren – digital, transparent und steueroptimiert. Kombinieren Sie ihn mit weiteren steuerfreien Benefits wie:

  • Essenszuschuss
  • Jobticket / ÖPNV-Zuschuss
  • Mobilitätsbudget
  • Dienstrad-Leasing
  • Sachbezüge / Gutscheinkarten

Die billyard Plattform erleichtert nicht nur die Umsetzung, sondern sorgt auch dafür, dass alle Mitarbeitenden profitieren – ohne Mehraufwand für die HR-Abteilung.

Fazit

Der Hardware-Zuschuss Arbeitgeber ist ein modernes und attraktives Instrument, um Mitarbeitenden eine hochwertige Arbeitsumgebung zu ermöglichen – steuerfrei und unkompliziert. Unternehmen stärken damit nicht nur die Zufriedenheit und Bindung ihrer Teams, sondern investieren gleichzeitig in digitale Arbeitsstrukturen und zukunftsfähige Arbeitsplatzmodelle.

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Digitale Ausstattung fördern

Mit billyard ermöglichen Sie Ihren Mitarbeitenden steuerfreie Zuschüsse für digitale Arbeitsmittel wie Monitore, Headsets, Mäuse oder Tastaturen. Ob im Homeoffice oder am Büroarbeitsplatz – Sie schaffen moderne Arbeitsbedingungen und steigern die Produktivität.

Die billyard-Plattform übernimmt dabei die rechtssichere Abwicklung, prüft steuerliche Voraussetzungen und sorgt für eine transparente Verwaltung – ganz ohne Mehraufwand für Ihre HR-Abteilung.

Kombinierbar mit weiteren steuerfreien Benefits

Der Hardware-Zuschuss lässt sich optimal mit weiteren steuerfreien Leistungen kombinieren – für ein rundum starkes Benefit-Angebot:

  • 50 Euro Sachbezug – Monatlich steuerfreie Gutscheine ergänzend einsetzen
  • Essenszuschuss – Flexible Verpflegungslösungen für Büro und Homeoffice
  • Internetzuschuss – Perfekte Ergänzung für digitales Arbeiten von zuhause
  • Jobticket / Deutschlandticket – Steuerfreie Mobilitätslösungen
  • Dienstrad-Leasing – Nachhaltigkeit und Gesundheit fördern

Mit billyard kombinieren Sie steuerfreie Benefits zu einem attraktiven Gesamtpaket – digital verwaltet, rechtssicher umgesetzt und individuell anpassbar.

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