HR-Wissen • Fahrtkostenzuschuss
Fahrtkostenzuschuss, Jobticket oder ÖPNV-Zuschuss
Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber klingt einfach – doch hinter dem Begriff verbergen sich verschiedene Modelle der Mitarbeitermobilität: Jobticket, ÖPNV-Zuschuss und der klassische Fahrtkostenzuschuss. Wir erklären die Unterschiede, steuerlichen Vorteile und was Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer beachten sollten.
Peter Pletsch
Business-Partner
Zuletzt aktualisiert: 14.07.2025
Lesedauer: 5 Minuten
Peter Pletsch
Business-Partner
Aktualisiert: 14.07.2025 | Lesedauer: 5 Minuten
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Was ist ein Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber?
Der klassische Fahrtkostenzuschuss ist ein finanzieller Beitrag des Arbeitgebers zu den täglichen Wegen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte – unabhängig vom Verkehrsmittel. Oft wird er bei Nutzung des Privat-PKWs gezahlt.
Steuerliche Behandlung:
- Nicht steuerfrei, aber pauschal mit 15 % versteuerbar (§ 40 Abs. 2 EStG)
- Sozialversicherungsfrei, wenn zusätzlich zum Gehalt gezahlt
- Reduziert den Werbungskostenabzug beim Arbeitnehmer
Typisch bei Pendlern mit Auto oder bei fehlenden ÖPNV-Alternativen!
Was ist ein Jobticket?
Ein Jobticket ist ein vom Arbeitgeber (ganz oder teilweise) finanziertes Ticket für den öffentlichen Nahverkehr. Es kann als Sachbezug oder Geldleistung erfolgen.
Steuerliche Vorteile:
- 100 % steuerfrei und sozialversicherungsfrei, wenn zusätzlich zum Gehalt (§ 3 Nr. 15 EStG)
- Auch das Deutschlandticket fällt unter diese Regelung
Vorteilhaft für Arbeitgebende, die Mitarbeitende zum Umstieg auf den ÖPNV motivieren möchten!
Was ist ein ÖPNV-Zuschuss?
Der Begriff ÖPNV-Zuschuss wird oft synonym mit „Jobticket“ oder „Fahrtkostenzuschuss für öffentliche Verkehrsmittel“ verwendet – meint aber konkret einen Zuschuss zu bereits vorhandenen Monatskarten oder Deutschlandtickets der Mitarbeitenden.
Steuerlich relevant:
- Nur steuerfrei, wenn zusätzlich zum Gehalt gezahlt
- Erstattung bereits bezahlter Tickets nicht steuerfrei – hier greift ggf. Pauschalversteuerung
Für Unternehmen, die keine eigene Ticketlösung stellen, aber bestehende ÖPNV-Kosten bezuschussen möchten!
Vergleich: Fahrtkostenzuschuss vs. Jobticket vs. ÖPNV-Zuschuss
Begriff | Verkehrsmittel | Steuerfrei möglich? | Typische Anwendung |
---|---|---|---|
Fahrtkostenzuschuss | Auto, ÖPNV, Mischformen | Mit Pauschalsteuer (15 %) | PKW-Pendler |
Jobticket | ÖPNV (z. B. Deutschlandticket) | Ja, bei zusätzlicher Leistung | Nachhaltige Mobilität |
ÖPNV-Zuschuss | ÖPNV (eigene Tickets) | Ja, unter Bedingungen | Flexible Unterstützung |
Vorteile für Arbeitgebende und Arbeitnehmende
Für Arbeitgeber:
- Steuerlich attraktive Zusatzleistung
- Positive Wirkung auf Arbeitgebermarke
- Beitrag zur Nachhaltigkeit
- Alternative zur klassischen Gehaltserhöhung
Für Mitarbeitende:
- Monatliche Entlastung bei Mobilitätskosten
- Steuerfreie Zusatzleistung
- Deutschlandweit mobil mit dem Deutschlandticket
Fazit: Was lohnt sich für Arbeitgeber?
Der Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber ist eine flexible Lösung, die steuerlich klug eingesetzt werden kann – egal ob klassisch, als Jobticket oder ÖPNV-Zuschuss. Wer auf Nachhaltigkeit und Mitarbeiterbindung setzt, profitiert besonders vom steuerfreien Deutschlandticket.
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❓ FAQ – Häufige Fragen zum Fahrtkostenzuschuss
Was ist der Unterschied zwischen Fahrtkostenzuschuss und Jobticket?
Ein Fahrtkostenzuschuss ist oft für Autofahrer gedacht und pauschal steuerpflichtig. Ein Jobticket ist für den ÖPNV und bei richtiger Gestaltung komplett steuerfrei.
Ist ein Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber steuerfrei?
Nur unter bestimmten Voraussetzungen: Ein Zuschuss zum ÖPNV ist steuerfrei, wenn er zusätzlich zum Lohn gezahlt wird. Der PKW-Zuschuss ist pauschal mit 15 % zu versteuern.
Kann der Arbeitgeber das Deutschlandticket bezuschussen?
Ja, das Deutschlandticket kann komplett steuerfrei übernommen werden – vorausgesetzt, es erfolgt zusätzlich zum Lohn.
Muss der Fahrtkostenzuschuss versteuert werden?
Das hängt von der Ausgestaltung ab. Beim PKW in der Regel mit 15 % Pauschalsteuer, beim ÖPNV-Zuschuss oder Jobticket oft steuerfrei.
Was ist besser: Gehaltserhöhung oder Fahrtkostenzuschuss?
Ein steuerfreier Fahrtkostenzuschuss ist für Mitarbeitende oft lukrativer als eine Gehaltserhöhung, da keine Abgaben anfallen.
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Ideal kombinierbar mit weiteren steuerfreien Benefits
Der Fahrtkostenzuschuss lässt sich optimal mit anderen Benefits kombinieren – für ein modernes, attraktives Leistungspaket:
- 50 Euro Sachbezug – Steuerfreie Gutscheine für den Alltag
- Essenszuschuss – Digitale Verpflegung für Büro und Homeoffice
- Jobticket / Deutschlandticket – Monatlicher ÖPNV-Zuschuss mit zusätzlichem Rabatt
- Dienstrad-Leasing – Nachhaltige Mobilität mit steuerlichem Vorteil
- Internetzuschuss – Entlastung für Mitarbeitende im Homeoffice
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