Verpflegungszuschuss –
der leckerste Mitarbeiter-Benefit.
Die steuerfreier Verpflegungszuschuss von billyard
Nutzen Sie die staatliche Förderung für die Mitarbeiter-Verpflegung über den Verpflegungszuschuss – auch Essenszuschuss genannt – egal, was und wo der Mitarbeiter isst – auch ohne Zuzahlung des Arbeitgebers.
Unternehmen können Mitarbeitern einen Teil des Gehaltes als „Verpflegungszuschuss“ zahlen, der steuer- und sozialversicherungsfrei ist. Das ergibt ein großes Einsparpotenzial, da das Netto-Gehalt steigt. billyard macht es sehr einfach, die steuerlich erforderlichen Nachweise darüber zu sammeln und steuerkonform zu verwalten.
Alle Vorteile mit billyard
- Essenszuschüsse sind staatlich gefördert
- Als Gehaltumwandlung oder zusätzlich zum Gehalt
- Gutes, ausgewogenes Essen ist teurer – Verpflegungszuschüsse schaffen Ausgleich und erhöhen das Wohlbefinden die Leistungsfähigkeit. Ausgleich zwischen Standorte ihres Unternehmens mit und ohne Kantine
- Keine Bindung an Akzeptanzstellen, kein Verfall von Papiergutscheinen
- Brutto = Netto durch Nutzung Staatlicher Förderung
- Sozialversicherung freie Zuwendung
- Kostenneutral für den Arbeitgeber
- Steuerrechtlich zertifiziert
- Keine Fixkosten Sie bezahlen nur Umsatzabhängig