HR-Wissen • Mitarbeiter-Benefits
Lohnsteuerliche Behandlung von Mitarbeiter-Benefits
Fachinformationen für Lohnbuchhaltung & Steuerberatung
Peter Pletsch
Business-Partner
Zuletzt aktualisiert: 27.11.2025
Lesedauer: 7 Minuten
Mitarbeiter-Benefits gewinnen als steuer- und sozialversicherungsbegünstigte Gehaltsbestandteile immer mehr an Bedeutung. Damit verbunden steigen die Anforderungen an Lohnbuchhaltung und steuerliche Beratung, Prozesse rechtssicher und effizient abzubilden. Auf dieser Seite finden Sie einen kompakten, aber fachlich fundierten Überblick zu den wichtigsten Begünstigungen – inklusive ihrer gesetzlichen Grundlagen, typischen Abrechnungsvarianten und digitalen Umsetzungsmöglichkeiten. So stellen Sie sicher, dass Ihre Lohnbuchhaltung oder Ihre Mandanten die Spielräume optimal nutzen und gleichzeitig allen Prüfungsanforderungen gerecht werden.
„Wir haben uns verschiedene Lösungen angeschaut. billyard war die bequemste und smarteste Lösung, deshalb haben wir uns für billyard entschieden!“

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Rechtsrahmen im Überblick
- Essenszuschuss (Sachbezug)
Nutzen für Mitarbeitende: Steuer- und beitragsfreier Zuschuss erhöht das Nettogehalt um bis zu 3,10 € pro Mahlzeit.
Nutzen für Unternehmen: Geringere Lohnnebenkosten als bei einer regulären Gehaltserhöhung; 25 % Pauschalsteuer optional vom Arbeitgeber zu tragen.
Rechtsgrundlagen: § 8 Abs. 2 Satz 6 EStG, Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV), R 8.1 LStR, BMF-Schreiben vom 18.01.2019. - ÖPNV-/Jobticket-Zuschuss
Nutzen für Mitarbeitende: Brutto = netto für das Pendel-Ticket, zusätzlich weiter geltendmachbare Entfernungspauschale (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG).
Nutzen für Unternehmen: Nachhaltiges Benefit ohne SV-Kosten; verbessert Employer Branding.
Rechtsgrundlagen: § 3 Nr. 15 EStG; BMF-Schreiben vom 15.08.2019. - Mobilitätsbudget
Nutzen für Mitarbeitende: Freie Wahl zwischen Bahn, Sharing-Diensten und Miet-E-Rollern über eine App.
Nutzen für Unternehmen: Kombination steuerfreier Jobticket-Komponente mit 15 % pauschalversteuerten sonstigen Fahrten (§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EStG).
Rechtsgrundlagen: § 3 Nr. 15 EStG i. V. m. § 40 Abs. 2 EStG; H 40.2 LStH. - Sachbezugsgutscheine bis 50 € monatlich
Nutzen für Mitarbeitende: Netto-Extras für Einkäufe, Tanken oder Online-Shopping.
Nutzen für Unternehmen: Einfaches Benefit mit vollem Kosten- und Budgetschutz ohne SV-Abgaben.
Rechtsgrundlagen: § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG; BMF-Schreiben vom 13.04.2021. - Gesundheitsförderung (600 € p.a.)
Nutzen für Mitarbeitende: Arbeitgeber finanziert Rückenschule, Stresspräventions- oder Fitnessprogramme bis 600 € jährlich.
Nutzen für Unternehmen: Weniger Krankenstände, Image als gesundheitsbewusster Betrieb; abgabenfrei.
Rechtsgrundlagen: § 3 Nr. 34 EStG; § 20 SGB V; BMF-Schreiben vom 20.12.2018. - Kinderbetreuungskosten
Nutzen für Mitarbeitende: Steuer- und beitragsfreie Übernahme von Kita-Gebühren oder Zuschuss für Tagespflege; erleichtert schnelle Rückkehr aus der Elternzeit.
Nutzen für Unternehmen: Bindung qualifizierter Fachkräfte nach der Elternzeit; kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand.
Rechtsgrundlagen: § 3 Nr. 33 EStG; R 3.33 LStR; BFH-Urteil vom 30.08.2017 (VI R 52/15).
Praxis-Tipp: Die genannten Begünstigungen schließen einander in der Regel nicht aus. Eine Kombination (z. B. Essenszuschuss und 50-€-Sachbezug) ist zulässig, sofern die jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen eigenständig erfüllt werden.
„Der Kontakt mit billyard war von Anfang an positiv – ein effektiver Prozess, der durch die gute Kommunikation einfach funktioniert hat!“

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Abrechnung in der Lohnbuchhaltung
1. Gehaltsumwandlung – Kosteneffiziente Variante ohne Arbeitgeberbudget; Sozialversicherungs- und Lohnsteuerersparnis finanziert i. d. R. sämtliche Plattformgebühren.
2. Gehaltszuschuss (On-Top) – Rein arbeitgeberfinanzierte Leistung, die beim Arbeitnehmer brutto = netto ankommt (Essens- & ÖPNV-Zuschuss) und kostengünstiger als eine klassische Gehaltserhöhung ist.
3. Kombination Zuschuss & Umwandlung – Ideal bei limitiertem Budget: Zuschuss bis zum Höchstbetrag; darüber hinaus Umwandlung des Bruttogehalts.
Für eine korrekte Abbildung empfiehlt sich:
- Separate Lohnarten für steuer- und beitragspflichtige sowie pauschalversteuerte Anteile.
- Monatliche Importdateien (CSV oder XML) aus dem Benefit-System zur Vermeidung manueller Erfassungsfehler.
- Fristenkontrolle (Belegeinreichung, Abrechnungsstichtage) gemäß GoBD-Anforderungen.
Prüfsicherheit & Dokumentation
- BMF-Schreiben & Gesetzesquellen jährlich aktualisiert (Sachbezugswerte, Freigrenzen).
- Nachvollziehbare Berechnungsprotokolle pro Mitarbeiter und Abrechnungsmonat erleichtern Betriebsprüfungen.
- Optionale Beraterzugänge für Steuerkanzleien zur zentralen Mandantenverwaltung.
„Nicht jeder braucht ein Monatsticket, einige nutzen Einzeltickets. Billyard kann beides – sogar für private Fahrten. Das kommt supper an!“

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Häufig gestellte Fragen
Welche steuerlichen Risiken entstehen, wenn Benefits ohne digitale Nachweise abgerechnet werden?
Fehlende oder unklare Belege führen oft zu Nachversteuerungen im Rahmen von Außenprüfungen. Besonders kritisch sind unlesbare Papierbelege, fehlende Zeiträume oder nicht dokumentierte Anwendungsfälle. Digitale Systeme reduzieren diese Risiken erheblich.
Wie unterscheiden Steuerberater steuerpflichtige von steuerfreien Benefits, wenn verschiedene Kategorien gleichzeitig genutzt werden?
Durch eine eindeutige Zuordnung der Lohnarten und automatisierte Klassifizierung der Belege. Moderne Systeme trennen Sachbezug, Verpflegung, Mobilität, Internet und Dienstrad sauber — ein wichtiger Punkt für korrekte Lohnsteuer-Anwendung.
Wie kann eine Kanzlei sicherstellen, dass Mandanten steuerliche Freibeträge korrekt ausschöpfen?
Durch regelmäßige Prüfung der genutzten Benefit-Kategorien und deren gesetzlicher Höchstgrenzen. Digitale Systeme zeigen automatisch an, wenn Freibeträge erreicht oder überschritten sind.
Welche Vorteile bieten digitale Benefit-Plattformen für Steuerberater:innen in der Mandantenbetreuung?
Sie liefern geprüfte, vollständige und maschinell verarbeitbare Datensätze. Das spart Zeit, reduziert Fehler und erleichtert die Beratung insbesondere bei komplexen Benefit-Strukturen.
Welche Mandanten profitieren besonders von einer digitalisierten Benefit-Abwicklung?
Unternehmen mit hybriden Arbeitsmodellen, mehreren Standorten, hohem Recruitingbedarf oder vielen geringfügig Beschäftigten. Auch Mandanten mit bestehenden Prüfungsrisiken profitieren stark von klaren digitalen Belegketten.
Digitale Compliance: Rechtssicherheit für Lohnsteuer & Benefits
Für Steuerberater:innen und Lohnprofis wird die steuerliche Behandlung von Mitarbeiter-Benefits immer komplexer – besonders durch wechselnde Freibeträge, neue Verwaltungsanweisungen und hybride Arbeitsmodelle. Digitale Lösungen bieten hier entscheidende Vorteile: Sie prüfen Belege automatisiert, dokumentieren steuerliche Anforderungen vollständig und sorgen dafür, dass alle Benefits korrekt nach EStG, LStR und GoBD abgebildet sind. So reduzieren Kanzleien Risiken, schaffen Transparenz und gewährleisten eine prüfungssichere Umsetzung für ihre Mandanten.
Mit billyard erhalten Steuerberater:innen klar strukturierte, digitale Datenexporte, die sofort lohnsteuerlich verarbeitet werden können – inklusive revisionssicherer Originalbelege und eindeutiger Zuordnung der jeweiligen Steuerbegünstigungen. Das entlastet sowohl Kanzleien als auch deren Mandanten.
Kombinierbar mit allen relevanten steuerfreien Benefits
Steuerlich begünstigte Benefits entfalten ihre volle Wirkung erst als abgestimmtes Gesamtpaket. billyard unterstützt die strukturierte und rechtskonforme Abwicklung aller wichtigen Steuerfreibeträge und Pauschalversteuerungen – ohne zusätzlichen Aufwand für Kanzleien:
- Deutschlandticket / Jobticket – steuerfrei nach § 3 Nr. 15 EStG
- Mobilitätsbudget – flexible Zuschüsse für verschiedene Verkehrsmittel
- Fahrtkostenzuschüsse – steuerfrei oder pauschal versteuerbar
- 50-Euro-Sachbezug – steuerfreie Sachleistungen
- Essenszuschuss – GoBD-konform und flexibel einsetzbar
- Fahrrad-Leasing – steuerbegünstigte Mobilität
- Internetzuschuss – optimiert für Homeoffice und hybride Arbeit
Alle Nachweise, Belegprüfungen und Lohnarten sind digital strukturiert – so können steuerliche Regelungen korrekt angewendet und leichter geprüft werden.
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So setzen Unternehmen steuerbegünstigte Benefits optimal ein, während Steuerberater:innen jederzeit volle Transparenz über alle relevanten Daten behalten.
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