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Fahrtkostenzuschuss
Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber: Wir erklären, wie er 2026 funktioniert, wie hoch er sein kann und welche steuerlichen Regeln gelten.
Peter Pletsch
Mitarbeiterbenefits-Experte · redaktionell verantwortlich
Zuletzt aktualisiert: 27.08.2026
Lesedauer: 11 Minuten
Peter Pletsch
Mitarbeiterbenefits-Experte · redaktionell verantwortlich
Aktualisiert: 27.08.2026 | Lesedauer: 11 Minuten
Was ist ein Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber?
Mit einem Fahrtkostenzuschuss beteiligt sich der Arbeitgeber an den Kosten, die Mitarbeitenden für den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte entstehen. Besonders häufig wird der Zuschuss für Fahrten mit dem privaten Pkw genutzt.
2026 kann der klassische Fahrtkostenzuschuss unter bestimmten Voraussetzungen mit 15 % pauschal versteuert werden. Wie hoch der steuerlich begünstigte Zuschuss ausfallen kann, hängt insbesondere von der einfachen Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte, der Anzahl der Fahrten und der Höhe des gewährten Zuschusses ab.
Daneben gibt es mit Jobticket und ÖPNV-Zuschuss weitere Möglichkeiten, Mitarbeitende bei ihren Fahrtkosten zu unterstützen. Für diese gelten teilweise andere steuerliche Regeln.
Wie hoch darf der Fahrtkostenzuschuss 2026 sein?
Wie hoch der Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber ausfallen kann, hängt vor allem von der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie von der Anzahl der Fahrten dorthin ab.
Seit 2026 beträgt die Entfernungspauschale 0,38 Euro je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer. Bei einer klassischen 5-Tage-Woche kann für die vereinfachte monatliche Berechnung grundsätzlich mit 15 Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte gerechnet werden.
Maßgeblich ist grundsätzlich die einfache Entfernung auf der kürzesten Straßenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Berücksichtigt werden volle Entfernungskilometer; eine längere Strecke kann angesetzt werden, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und regelmäßig genutzt wird.
Die Berechnung lautet:
Einfache Entfernung × 0,38 Euro × Anzahl der anzusetzenden Arbeitstage
Beispiel: Fahrtkostenzuschuss bei 30 Kilometern Arbeitsweg
Bei einer einfachen Entfernung von 30 Kilometern und 15 Fahrten im Monat ergibt sich:
30 km × 0,38 Euro × 15 Tage = 171,00 Euro pro Monat
Bis zu dieser Höhe kann ein zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährter Fahrtkostenzuschuss grundsätzlich mit 15 % pauschal versteuert werden.
Der Arbeitgeber kann auch einen höheren Zuschuss zahlen. Der Betrag, der über den pauschal besteuerbaren Fahrtkosten liegt, muss dann jedoch steuerlich anders behandelt werden.
Hinweis: Die Entfernungspauschale ist grundsätzlich auf 4.500 Euro pro Kalenderjahr begrenzt. Bei Nutzung eines eigenen oder zur Nutzung überlassenen Pkw gilt diese Höchstgrenze jedoch nicht.
Fahrtkostenzuschuss bei Homeoffice und Teilzeit
Arbeiten Mitarbeitende regelmäßig im Homeoffice, mobil oder in Teilzeit, kann die pauschale Berechnung mit 15 Fahrten pro Monat nicht ohne Weiteres übernommen werden.
Entscheidend ist, an wie vielen Tagen pro Woche Mitarbeitende typischerweise ihre erste Tätigkeitsstätte aufsuchen. Bei weniger als fünf Präsenztagen pro Woche wird die 15-Tage-Pauschale anteilig reduziert.
Beispiel bei zwei Bürotagen pro Woche
Arbeitet ein Mitarbeitender regelmäßig an zwei Tagen pro Woche im Büro, werden für die vereinfachte monatliche Berechnung grundsätzlich 6 Fahrten angesetzt:
15 Tage × 2 ÷ 5 = 6 Tage
Bei einer einfachen Entfernung von 30 Kilometern ergibt sich 2026 damit:
30 km × 0,38 Euro × 6 Tage = 68,40 Euro pro Monat
Bis zu diesem Betrag kann ein entsprechend gewährter Fahrtkostenzuschuss grundsätzlich mit 15 % pauschal versteuert werden.
Für Arbeitgeber bedeutet das: Homeoffice- und Teilzeitregelungen sollten bei der Berechnung des Fahrtkostenzuschusses berücksichtigt werden, damit der Zuschuss steuerlich korrekt angesetzt wird.
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Wie wird der Fahrtkostenzuschuss versteuert?
Die steuerliche Behandlung hängt davon ab, für welches Verkehrsmittel und in welcher Form der Arbeitgeber die Fahrtkosten übernimmt.
Klassischer Fahrtkostenzuschuss für den Arbeitsweg
Zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, zum Beispiel mit dem privaten Pkw, kann dieser bis zur Höhe der Entfernungspauschale mit 15 % pauschal versteuert werden.
Voraussetzung ist, dass der Fahrtkostenzuschuss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird. Eine Gehaltsumwandlung ist bei dieser Variante nicht möglich.
Der pauschal versteuerte Zuschuss ist grundsätzlich sozialversicherungsfrei. Gleichzeitig mindert er den Betrag, den Mitarbeitende für ihre Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte als Entfernungspauschale in der Einkommensteuererklärung geltend machen können.
ÖPNV-Zuschuss und Jobticket steuerfrei
Unterstützt der Arbeitgeber Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, gelten andere Regeln. Zuschüsse zu Bus und Bahn sowie ein Jobticket können unter den Voraussetzungen des § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei gewährt werden.
Auch die Erstattung eines Tickets, das Mitarbeitende selbst gekauft haben, kann steuerfrei sein. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt und die tatsächlichen Kosten der Fahrberechtigung nicht überschritten werden.
25 % Pauschalsteuer als Alternative beim ÖPNV
Alternativ zur Steuerfreiheit kann der Arbeitgeber bestimmte Leistungen für öffentliche Verkehrsmittel mit 25 % pauschal versteuern.
Der Vorteil: Bei dieser Variante ist keine Zusätzlichkeit zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erforderlich. Außerdem wird die Entfernungspauschale der Mitarbeitenden durch die pauschal versteuerte Leistung nicht gekürzt.
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Was ist ein Jobticket?
Ein Jobticket ist eine vom Arbeitgeber finanzierte oder bezuschusste Fahrkarte für öffentliche Verkehrsmittel. Dazu zählt auch das Deutschlandticket als Jobticket.
Anders als beim klassischen Fahrtkostenzuschuss für den Arbeitsweg ist das Jobticket ausschließlich an die Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs gebunden. Wird es zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt, kann die Leistung nach § 3 Nr. 15 EStG steuer- und sozialversicherungsfrei sein.
Ein Jobticket eignet sich besonders für Unternehmen, deren Mitarbeitende regelmäßig Bus und Bahn nutzen und die eine dauerhaft verfügbare Mobilitätsleistung anbieten möchten.
Was ist ein ÖPNV-Zuschuss?
Bei einem ÖPNV-Zuschuss beteiligt sich der Arbeitgeber an den Kosten, die Mitarbeitenden für Bus und Bahn entstehen. Anders als beim klassischen Jobticket können Mitarbeitende ihre Fahrkarte dabei beispielsweise selbst kaufen und die Kosten anschließend beim Arbeitgeber einreichen.
Wird der Zuschuss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt, kann die Erstattung nach § 3 Nr. 15 EStG steuer- und sozialversicherungsfrei sein. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Zuschuss die tatsächlichen Kosten der Fahrberechtigung nicht übersteigt und entsprechende Nachweise vorliegen.
Der ÖPNV-Zuschuss bietet Unternehmen damit eine flexible Möglichkeit, Mitarbeitende bei ihren Mobilitätskosten zu unterstützen, ohne zwingend ein festes Jobticket-Modell einzuführen.
Vergleich: Fahrtkostenzuschuss vs. Jobticket vs. ÖPNV-Zuschuss
Welches Modell am besten passt, hängt vor allem davon ab,
welche Verkehrsmittel Mitarbeitende nutzen und wie die Leistung steuerlich gestaltet werden soll.
| Modell | Typische Nutzung | Steuerliche Behandlung | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Fahrtkostenzuschuss | Vor allem Fahrten mit dem privaten Pkw zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte |
Bis zur Höhe der Entfernungspauschale grundsätzlich 15 % Pauschalsteuer möglich |
Muss für die 15-%-Pauschalversteuerung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden |
| Jobticket | Bus und Bahn, z. B. Deutschlandticket |
Bei zusätzlicher Gewährung grundsätzlich steuerfrei nach § 3 Nr. 15 EStG |
Arbeitgeber stellt oder bezuschusst die Fahrberechtigung |
| ÖPNV-Zuschuss | Mitarbeitende kaufen ihre Fahrkarte selbst und erhalten einen Zuschuss |
Bei zusätzlicher Gewährung grundsätzlich steuerfrei; alternativ kann eine 25-%-Pauschalversteuerung möglich sein |
Flexible Lösung für bereits vorhandene Tickets |
Wichtig: Steuerfreie Leistungen nach § 3 Nr. 15 EStG mindern grundsätzlich die
Entfernungspauschale, die Mitarbeitende in ihrer Steuererklärung geltend machen können.
Entscheidet sich der Arbeitgeber bei einer begünstigten ÖPNV-Leistung stattdessen für die
25-%-Pauschalversteuerung, erfolgt diese Kürzung nicht.
Vorteile für Arbeitgebende und Arbeitnehmende
Ein Fahrtkostenzuschuss kann für Unternehmen und Mitarbeitende gleichermaßen attraktiv sein.
Welche steuerlichen Vorteile entstehen, hängt dabei von der gewählten Variante ab.
Vorteile für Arbeitgeber
-
Gezielte finanzielle Entlastung: Unternehmen unterstützen Mitarbeitende dort,
wo regelmäßig Kosten entstehen – auf dem Weg zur Arbeit. -
Steuerlich begünstigte Gestaltung: Beim klassischen Fahrtkostenzuschuss ist
bis zur Höhe der Entfernungspauschale eine Pauschalversteuerung mit 15 % möglich. -
Sozialversicherungsfrei bei entsprechender Gestaltung: Pauschal versteuerte
Fahrtkostenzuschüsse können sozialversicherungsfrei gewährt werden. -
Attraktiver Mitarbeiterbenefit: Mobilitätsleistungen können die
Arbeitgeberattraktivität erhöhen und zur Mitarbeiterbindung beitragen. -
Flexibel kombinierbar: Fahrtkostenzuschuss, Jobticket und weitere
Mobilitätsangebote lassen sich zu einem passenden Mobilitätskonzept verbinden.
Vorteile für Mitarbeitende
- Monatliche Entlastung bei den Fahrtkosten
- Mehr Netto vom Arbeitgeberzuschuss durch die steuerlich begünstigte Gestaltung
- Unterstützung unabhängig von der Höhe des regulären Gehalts
-
Passende Lösung für unterschiedliche Arbeitswege, beispielsweise mit dem
privaten Pkw oder öffentlichen Verkehrsmitteln
Webinare zur betrieblichen Mobilität
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Fazit: Was lohnt sich für Arbeitgeber?
Welche Lösung am besten passt, hängt vor allem davon ab,
wie Ihre Mitarbeitenden zur Arbeit kommen und wie flexibel Sie den Zuschuss gestalten möchten.
Für Mitarbeitende, die überwiegend mit dem privaten Pkw zur ersten Tätigkeitsstätte fahren,
kann der klassische Fahrtkostenzuschuss eine attraktive Lösung sein. Bis zur Höhe der Entfernungspauschale
ist dabei grundsätzlich eine Pauschalversteuerung mit 15 % möglich.
Nutzen Mitarbeitende dagegen überwiegend Bus und Bahn, kommen ein steuerfreier
ÖPNV-Zuschuss oder ein Jobticket infrage. Je nach Gestaltung kann alternativ auch eine
Pauschalversteuerung mit 25 % sinnvoll sein.
Unternehmen müssen sich dabei nicht zwingend für nur eine Variante entscheiden.
Unterschiedliche Mobilitätsleistungen lassen sich kombinieren und an Standorte,
Arbeitswege und die individuellen Bedürfnisse der Mitarbeitenden anpassen.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der Fahrtkostenzuschuss 2026?
Die Höhe des Fahrtkostenzuschusses kann der Arbeitgeber grundsätzlich selbst festlegen. Für die steuerlich begünstigte Behandlung ist jedoch die Entfernungspauschale entscheidend. Seit 2026 beträgt sie 0,38 Euro je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer. Der mit 15 % pauschal versteuerbare Zuschuss ist auf den Betrag begrenzt, den Mitarbeitende für ihre Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte als Werbungskosten geltend machen könnten.
Wie wird der Fahrtkostenzuschuss berechnet?
Für eine vereinfachte monatliche Berechnung kann bei einer klassischen 5-Tage-Woche folgende Formel verwendet werden:
Einfache Entfernung × 0,38 Euro × 15 Arbeitstage
Bei 30 Kilometern einfacher Entfernung ergibt sich beispielsweise ein Betrag von:
30 km × 0,38 Euro × 15 Tage = 171,00 Euro pro Monat.
Ist der Fahrtkostenzuschuss steuerfrei?
Der klassische Fahrtkostenzuschuss, beispielsweise für Fahrten mit dem privaten Pkw, ist nicht steuerfrei. Wird er zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt, kann der Arbeitgeber ihn jedoch bis zur Höhe der Entfernungspauschale grundsätzlich mit 15 % pauschal versteuern.
Für Zuschüsse zu öffentlichen Verkehrsmitteln gelten andere Regelungen. Diese können unter den Voraussetzungen des § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei gewährt werden.
Wie wird der Fahrtkostenzuschuss bei Homeoffice oder Teilzeit berechnet?
Suchen Mitarbeitende ihre erste Tätigkeitsstätte regelmäßig an weniger als fünf Tagen pro Woche auf, muss die pauschale Berechnung entsprechend angepasst werden.
Bei zwei regelmäßigen Bürotagen pro Woche werden beispielsweise statt 15 grundsätzlich 6 Fahrten pro Monat angesetzt:
15 × 2 ÷ 5 = 6 Tage.
Mindert der Fahrtkostenzuschuss die Entfernungspauschale?
Ja. Ein mit 15 % pauschal versteuerter Fahrtkostenzuschuss mindert grundsätzlich den Betrag, den Mitarbeitende in ihrer Einkommensteuererklärung als Entfernungspauschale geltend machen können.
Bei bestimmten ÖPNV-Leistungen, die der Arbeitgeber mit 25 % pauschal versteuert, erfolgt diese Kürzung dagegen nicht.
Was ist der Unterschied zwischen Fahrtkostenzuschuss, Jobticket und ÖPNV-Zuschuss?
Der klassische Fahrtkostenzuschuss wird häufig für Fahrten mit dem privaten Pkw zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt und kann unter bestimmten Voraussetzungen mit 15 % pauschal versteuert werden.
Ein Jobticket ist eine vom Arbeitgeber bereitgestellte oder bezuschusste Fahrkarte für öffentliche Verkehrsmittel. Beim ÖPNV-Zuschuss kaufen Mitarbeitende ihre Fahrkarte in der Regel selbst und erhalten dafür einen Zuschuss vom Arbeitgeber.
Jobticket und ÖPNV-Zuschuss können bei zusätzlicher Gewährung unter den Voraussetzungen des § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei sein.
Fahrtkostenzuschuss digital mit billyard umsetzen
Mit billyard können Unternehmen Fahrtkostenzuschüsse und weitere Mobilitätsleistungen digital verwalten. Sie legen fest, welche Mobilitätsangebote Sie unterstützen und in welcher Höhe Mitarbeitende einen Zuschuss erhalten.
Dabei können unterschiedliche steuerliche Modelle abgebildet werden – vom klassischen Fahrtkostenzuschuss mit 15 % Pauschalversteuerung bis zum steuerfreien ÖPNV-Zuschuss oder Jobticket.
Die billyard-Plattform unterstützt Unternehmen bei der digitalen Abwicklung und reduziert den administrativen Aufwand für HR und Lohnbuchhaltung.
Ideal kombinierbar mit weiteren steuerfreien Benefits
Mobilitätsleistungen lassen sich mit weiteren Benefits kombinieren und zu einem individuellen Benefit-Paket zusammenstellen:
- 50 Euro Sachbezug – Steuerfreies Guthaben für den Alltag
- Essenszuschuss – Digitale Verpflegung für Büro und Homeoffice
- Jobticket / Deutschlandticket – Monatlicher ÖPNV-Zuschuss mit zusätzlichem Rabatt
- Dienstrad-Leasing – Nachhaltige Mobilität mit steuerlichem Vorteil
- Internetzuschuss – Entlastung für Mitarbeitende im Homeoffice
Mit billyard bündeln Sie unterschiedliche Benefits in einer zentralen Plattform und können das Angebot an die Bedürfnisse Ihrer Mitarbeitenden anpassen.
Fahrtkostenzuschuss passend für Ihr Unternehmen umsetzen
Sie möchten Ihre Mitarbeitenden bei den Kosten für den Arbeitsweg unterstützen?
Mit billyard können Sie Fahrtkostenzuschüsse, Jobtickets und weitere Mobilitätsleistungen digital verwalten und passend zu Ihren Standorten, Arbeitswegen und Budgetvorgaben gestalten.
Wir unterstützen Sie dabei, die passende Lösung für Ihr Unternehmen zu finden und den administrativen Aufwand für HR und Lohnbuchhaltung möglichst gering zu halten.
Gerne zeigen wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch, welche Möglichkeiten für Ihr Unternehmen sinnvoll sind.
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