Geldwerter Vorteil
Ein geldwerter Vorteil ergibt sich immer dann, wenn ein Mitarbeiter von seinem Arbeitgeber anstatt Geld eine Sachleistung als Lohn erhält.
Eine solche Sachleistung kann vom Arbeitgeber seinen Mitarbeitern zusätzlich zum Gehalt, vergünstigt oder sogar kostenlos gegeben werden.
Übersetzen kann man den geldwerten Vorteil mit „dem Geldes wert„. Das heißt, die Sache ist mit Geld vergleichbar.
Für jeden Euro, den ein Mitarbeiter verdient, müssen Steuern und Sozialversicherungsabgaben bezahlt werden.
Da eine Sache als Entlohnung auch Geld wert ist, müssen auch dafür Steuern und Abgaben bezahlt werden. Um einer Sache einen Geldwert zuordnen zu können, geben die Finanzbehörden bei vielen Sachbezügen Werte vor.
Diese Werte nennt man Sachbezugswert.
Zu den bekanntesten Sachbezügen zählt der Dienstwagen. Sachbezüge werden häufig auch als Alternative zur Gehaltserhöhung genutzt.
Doch lohnt sich der Sachbezug überhaupt, wenn dieser doch als geldwerter Vorteil versteuert werden muss?
Was ist ein geldwerter Vorteil?
Ein Sachbezug muss grundsätzlich, wie Gehalt, versteuert werden.
Aber es gibt auch Ausnahmen.
Allgemeine Sachbezüge haben eine Freigrenze von 50 Euro pro Monat. Das bedeutet, dass auf Sachbezüge die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zusätzlich zum Gehalt geben, keine Steuern und Sozialabgaben fällig werden.
Sollten die Sachleistungen im Monat jedoch nur einen Cent über dieser Freigrenze liegen, müssen diese vollständig versteuert werden.
Neben dieser allgemeinen Freigrenze gibt es auch noch weitere Sachbezüge, die steuerfrei sind und auch nicht in die Freigrenze eingerechnet werden müssen.
Darunter fallen beispielsweise Essenszuschüsse und seit 2019 auch Zuschüsse zu Tickets für den Öffentlichen Personennahverkehr.
Der Nutzen von Sachbezügen besteht darin, Mitarbeiter zu motivieren und an das eigene Unternehmen zu binden. Durch diese Art von Gehaltserhöhung ohne den Bruttolohn anzuheben, bekommt der Arbeitnehmer unter dem Strich mehr als bei einer normalen Gehaltserhöhung.
Zusätzlich werden Sachbezüge von den Mitarbeitern viel bewusster wahrgenommen, da der Effekt einer normalen Gehaltserhöhung schnell wieder verpufft.
Bei der Akquise von neuen Fachkräften für das Unternehmen bietet der Arbeitgeber so attraktive Benefits, welche Arbeitnehmer bei ihrer Entscheidung beeinflussen könnten.
Außerdem zahlt der Arbeitgeber ebenfalls weniger Steuern und Sozialabgaben als bei einer vergleichbaren Gehaltserhöhung.
Eine Win-win-Situation für beide Seiten.
Beispiele von Sachleistungen
- Essenszuschüsse
- Fahrtkostenzuschüsse
- Arbeitskleidung
- Geschenke
- Weiterbildungen
- Kinderbetreuung
Nachteile von Sachleistungen
Grundsätzlich gibt es keine Nachteile für Sachleistungen, aber damit der Vorteil für den Arbeitnehmer wirklich ankommt, muss er die Sachleistungen auch nutzen.
Da die Sachbezüge von Sozialversicherungsabgaben befreit sind, zahlt der Arbeitnehmer dafür auch keine Beiträge für die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung und erhält den Zuschuss netto wie brutto ohne Abzüge.
Ob dies ein Nachteil ist, muss jeder für sich selbst entscheiden.
Geldwerter Vorteil und Steuererklärung
Sachbezüge werden mit den geldwerten Vorteilen immer über den Lohn abgerechnet.
Bei einigen Sachbezügen, wie z. B. Fahrtkostenerstattung oder Firmenwagen werden die Beträge in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen, die dann in der persönlichen Steuererklärung anzugeben sind.
Bei Essenszuschüssen ist dies nicht der Fall und hat keine Auswirkungen auf die Steuererklärung.
Berechnung des geldwerten Vorteils beim Essenszuschuss
Unternehmer O. möchte neue potenzielle Fachkräfte gewinnen.
Um als attraktiver Arbeitgeber hervorzustechen, bietet er seinen Mitarbeitern Zusatzleistungen in Form von Essenszuschüssen und ÖPNV-Zuschüssen an. Dadurch erhalten seine Mitarbeitenden vergünstigte oder kostenlose Mahlzeiten.
Wie sich der geldwerte Vorteil genau berechnet, zeigen wir im folgenden Beispiel:
Jedes Jahr werden vom Gesetzgeber in der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) die Sachbezugswerte angepasst. Die Sachbezugswerte mit denen Mahlzeiten im Jahr 2022 bewertet werden sind:
- 4,13 Euro für ein Mittag-/Abendessen
- 2,17 Euro für ein Frühstück
Zahlt nun ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern einen Essenszuschuss zu deren Mahlzeiten, dann darf dieser Zuschuss die Höhe des Sachbezuges plus maximal 3,10 Euro, d. h. insgesamt 7,23 Euro nicht übersteigen.
Zahlt ein Mitarbeiter für sein Mittagessen zum Beispiel 6,00 Euro und bekommt 6,00 Euro Essenszuschuss für diese Mahlzeit, hat der Arbeitgeber dem Mitarbeiter das Essen komplett bezahlt und diesem somit eine Sache als Lohn gegeben.
Der Mitarbeiter hat nun einen geldwerten Vorteil durch das kostenlose Essen, der versteuert werden muss.
Der Sachbezugswert ist die Grundlage zur Berechnung des geldwerten Vorteils.
Der geldwerte Vorteil muss mit 25 % (+Soli +Kirchensteuer) pauschal lohnversteuert werden. In diesem Fall müssen nun auf 4,13 Euro pauschale Lohnsteuer bezahlt werden.
Wann gibt es keinen Geldwerten Vorteil?
Beim Essenszuschuss gibt es eine Besonderheit. Zahlt der Mitarbeiter zum Essenszuschuss seines Arbeitgebers für seine Mahlzeit noch einen Teil selbst, dann reduziert sich der Sachbezugswert um diesen Betrag und es fällt weniger oder gar kein geldwerter Vorteil mehr an.
Beispiel:
Der Mitarbeiter zahlt für seine Mahlzeit 7,90 €. Sein Arbeitgeber zahlt ihm den maximalen Essenszuschuss in Höhe von 7,23 Euro.
Da er jetzt 1,00 € für seine Mahlzeit aus eigener Tasche bezahlt hat, fällt nur noch auf 3,13 Euro Sachbezugswert, anstatt auf 4,13 Euro ein geldwerter Vorteil an.
Ab einem Preis der Mahlzeit von 11,20 Euro gibt es gar keinen geldwerten Vorteil mehr und der maximal mögliche Essenszuschuss von 7,23 Euro ist komplett steuerfrei.
Geldwerter Vorteil bei einem Sachbezug oder Gehaltserhöhung
Wir klären auf, wie sich der geldwerte Vorteil auf Sachbezüge oder Gehaltserhöhungen auswirkt.
Gehaltserhöhung
Ein Fluch und Segen zugleich.
Spätestens auf der Lohnabrechnung wird dem Mitarbeitenden klar, dass eine Gehaltserhöhung nicht immer die beste Möglichkeit ist, um dem Arbeitnehmer Anerkennung und Wertschätzung mitzuteilen.
Sachbezüge
Eine Gehaltserhöhung in Form von Sachleistungen kann deutlich profitabler für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sein, auch wenn im schlimmsten Fall ein geldwerter Vorteil anfällt.
Dadurch entstehen für beide geringere Kosten. Beide Seiten können sich an den Vorteilen erfreuen, da für den Arbeitnehmer im besten Fall der gleiche Nutzen und noch weitere Vorteile entstehen.
Mitarbeiter-Benefits die schmecken und bewegen – alles in einer App
Essenszuschuss
Der Benefit "schmeckt" jedem
Essen und Trinken muss jeder. Ein Essenszuschuss "schmeckt" daher garantiert jedem Mitarbeiter. Ein toller Benefit der für gute Laune sorgt und die Mitarbeiterbindung steigert. Durch die Steuerbegünstigung werden bis zu 50% der Kosten vom Staat getragen!
ÖPNV-Zuschuss
Der Benefit der klimafreundlich bewegt
Zum Klimaschutz beitragen und mit Bus und Bahn fahren. Seit 2020 fördert der Staat Fahrkarten für den ÖPNV. Ein Limit gibt es nicht. Damit werden die Tickets effektiv bis zur Hälfte günstiger und alle tun Gutes für die Umwelt!
Mobilitätsbudget
Flexible Mobilität für Mitarbeiter
Mit einem Mobilitätsbudget erhalten Mitarbeiter von Ihrem Arbeitgeber eine flexible Unterstützung für ihre Mobilität. Ob eScooter, Car-Sharing, Bus, Bahn, etc. Alle Verkehrsmittel können genutzt werden. Die Ausgaben werden steueroptimiert mit dem Budget verrechnet.
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