Vorteile für Arbeitgeber
- Unterstützung von Homeoffice: Der Arbeitgeber beteiligt sich rechtssicher an privaten Internetkosten.
- Mitarbeiterbindung & Recruiting: Die Pauschale ist ein attraktiver, steuerfreier Zusatz zum Gehalt & stärkt die Arbeitgeberattraktivität.
- Geringer Verwaltungsaufwand: Einmal bestätigte Kosten können dauerhaft ohne monatliche Einzelprüfung abgerechnet werden.
- Lohnkostenersparnis: Da die Internetpauschale sozialversicherungsfrei ist, entfallen zusätzliche Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber.
- Steuerliche Vereinfachung: Die Pauschalversteuerung mit 25 % vereinfacht die Abwicklung gegenüber der individuellen Versteuerung.
Internetzuschuss vs Homeoffice-Pauschale
- Volle Kombinierbarkeit: Beide Leistungen dürfen gleichzeitig genutzt werden, da sie rechtlich unterschiedliche Zwecke verfolgen.
- Unterschiedliche Quellen: Der Internetzuschuss kommt direkt vom Arbeitgeber, die Homeoffice-Pauschale mindert als Werbungskosten die Steuerlast.
- Getrennte Kostenarten: Der Zuschuss deckt spezifisch den Internetanschluss, die Pauschale pauschalisiert Raum- und Nebenkosten (Strom, Heizung).
- Finanzieller Effekt: Der Internetzuschuss ist ein Netto-Extra auf dem Konto, die Pauschale wirkt sich erst in der Steuererklärung aus.
- Höchstbeträge: Internetzuschüsse liegt bei 50 €/Monat, die Homeoffice-Pauschale beträgt 6 €/Tag (max. 1.260 €/Jahr).
So funktioniert der Internetzuschuss mit billyard
Nachweise einreichen
Mitarbeitende reichen ihre Rechnungen bzw. Kostennachweise einfach digital über die billyard App ein.
Nachweise prüfen & dokumentieren
Der Internetzuschuss wird bei billyard als Benefit mit Erstattung auf Basis eines Nachweises bzw. einer Rechnung abgebildet. So bleibt die Abwicklung strukturiert und nachvollziehbar.
Auszahlung über Payroll
Der Zuschuss wird über die Gehaltsabrechnung ausgezahlt und sauber dokumentiert.
Wichtige Eckdaten zur Internetpauschale
- Höhe: Ein monatlicher Zuschuss ist bis zu 50 Euro bzw. 600 Euro jährlich möglich.
- Voraussetzungen: Der Internetvertrag muss auf den Arbeitnehmer lauten und er muss tatsächlich Kosten haben.
- Nachweis: Eine schriftliche Bestätigung des Arbeitnehmers über die Höhe der Kosten genügt für das Lohnkonto.
- Anwendung: Unabhängig von Homeoffice oder Büroarbeit, auch für Azubis/Werkstudenten.
Steuerliche Grundlagen der Internetpauschale
Die rechtliche Grundlage für die steuerbegünstigte Internetpauschale (Internetzuschuss) durch den Arbeitgeber ist
§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EStG (Einkommensteuergesetz).
Arbeitgeber können Zuschüsse für die private Internetnutzung mit 25 % pauschal versteuern, was für Arbeitnehmer sozialabgabenfrei ist. Dies gilt zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn.
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Alles Wichtige steuerbegünstigten Essenszuschüssen.
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Das sagen unsere Kunden
Kim Alexa Krug
haufe group
„Für uns als HR-Abteilung ist die Verwaltung problemlos und mit minimalem Aufwand verbunden - genau das, was wir wollen.“
Gerardus Janssen
Delivery Hero
„Der Support von billyard ist super! Sowohl bei der Einführung, als auch bei alltäglichen Fragestellungen. Die Experten von billyard konnten uns jederzeit bei allen Fachfragen kompetent unterstützen.“
Markus Zimmermann
DEVK
„Unsere komplexe Unternehmensstruktur war bei der Einrichtung eine Herausforderung. Doch die Flexibilität von billyard hat mich überrascht - auf unserer Seite gab es kaum was zu tun.“
Hunderte Unternehmen vertrauen billyard.
Dokumentation in der Lohnbuchhaltung
Die Sachbezüge werden in einem Monatsbericht für die Dokumentation zum Lohnkonto in einer Datei für den Import in das Lohnabrechnungsprogramm zur Verfügung gestellt.
Selbstverständlich liefert billyard die Importdatei immer passend zur eingesetzten Software des Unternehmens oder des beauftragten Lohnabrechners. Ein einmaliger kurzer Austausch mit dem Lohnbuchhalter zu den erforderlichen Lohnarten genügt.
Mit jeder Lohnsoftware kompatibel
Aufbereitet werden die Abrechnungsdaten in einem Monatsbericht und einer Datei für den Import in das Lohnabrechnungsprogramm des Unternehmens.
Selbstverständlich liefert billyard die Importdatei immer passend zur eingesetzten Software des Unternehmens oder des beauftragten Lohnabrechners. Ein einmaliger kurzer Austausch mit dem Lohnbuchhalter zu den erforderlichen Lohnarten genügt.
Das billyard System ist mit allen Lohnbuchhaltungsprogrammen kompatibel.
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Übersicht & Fakten zur Internetpauschale
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