Internetzuschuss

Mitarbeitende nutzen im Homeoffice den privaten Internetanschluss.

Als Arbeitgeber können Sie Ihre Mitarbeitenden mit einem Zuschuss zu den Internetkosten bis zu 50 Euro monatlich unterstützen.

Steuerbegünstigt und papierlos: Nachweis erfolgt über die billyard App, Auszahlung monatlich über die Gehaltsabrechnung.

Internetzuschuss - Symbolbild

Vorteile für Arbeitgeber

  • Unterstützung von Homeoffice: Der Arbeitgeber beteiligt sich rechtssicher an privaten Internetkosten.
  • Mitarbeiterbindung & Recruiting: Die Pauschale ist ein attraktiver, steuerfreier Zusatz zum Gehalt & stärkt die Arbeitgeberattraktivität.
  • Geringer Verwaltungsaufwand: Einmal bestätigte Kosten können dauerhaft ohne monatliche Einzelprüfung abgerechnet werden.
  • Lohnkostenersparnis: Da die Internetpauschale sozialversicherungsfrei ist, entfallen zusätzliche Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber.
  • Steuerliche Vereinfachung: Die Pauschalversteuerung mit 25 % vereinfacht die Abwicklung gegenüber der individuellen Versteuerung.
Internetzuschuss - Mann im Homeoffice - Symbolbild
Internetzuschuss vs Homeofficepauschale - Symbolbild

Internetzuschuss vs Homeoffice-Pauschale

  • Volle Kombinierbarkeit: Beide Leistungen dürfen gleichzeitig genutzt werden, da sie rechtlich unterschiedliche Zwecke verfolgen.
  • Unterschiedliche Quellen: Der Internetzuschuss kommt direkt vom Arbeitgeber, die Homeoffice-Pauschale mindert als Werbungskosten die Steuerlast.
  • Getrennte Kostenarten: Der Zuschuss deckt spezifisch den Internetanschluss, die Pauschale pauschalisiert Raum- und Nebenkosten (Strom, Heizung).
  • Finanzieller Effekt: Der Internetzuschuss ist ein Netto-Extra auf dem Konto, die Pauschale wirkt sich erst in der Steuererklärung aus.
  • Höchstbeträge: Internetzuschüsse liegt bei 50 €/Monat, die Homeoffice-Pauschale beträgt 6 €/Tag (max. 1.260 €/Jahr).

So funktioniert der Internetzuschuss mit billyard

Nachweise einreichen

Mitarbeitende reichen ihre Rechnungen bzw. Kostennachweise einfach digital über die billyard App ein.

Nachweise prüfen & dokumentieren

 Der Internetzuschuss wird bei billyard als Benefit mit Erstattung auf Basis eines Nachweises bzw. einer Rechnung abgebildet. So bleibt die Abwicklung strukturiert und nachvollziehbar.

Auszahlung über Payroll

Der Zuschuss wird über die Gehaltsabrechnung ausgezahlt und sauber dokumentiert.

Symbolbild - Wichtige Vorraussetzungen

Wichtige Eckdaten zur Internetpauschale

  • Höhe: Ein monatlicher Zuschuss ist bis zu 50 Euro bzw. 600 Euro jährlich möglich.
  • Voraussetzungen: Der Internetvertrag muss auf den Arbeitnehmer lauten und er muss tatsächlich Kosten haben.
  • Nachweis: Eine schriftliche Bestätigung des Arbeitnehmers über die Höhe der Kosten genügt für das Lohnkonto.
  • Anwendung: Unabhängig von Homeoffice oder Büroarbeit, auch für Azubis/Werkstudenten.

Steuerliche Grundlagen der Internetpauschale

Die rechtliche Grundlage für die steuerbegünstigte Internetpauschale (Internetzuschuss) durch den Arbeitgeber ist
§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EStG (Einkommensteuergesetz).

Arbeitgeber können Zuschüsse für die private Internetnutzung mit 25 % pauschal versteuern, was für Arbeitnehmer sozialabgabenfrei ist. Dies gilt zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn.

Symbolbild "Rechtliches" - Paragrah und Richterhammer auf einer Holzplatte

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Dokumentation in der Lohnbuchhaltung

Die Sachbezüge werden in einem Monatsbericht für die Dokumentation zum Lohnkonto in einer Datei für den Import in das Lohnabrechnungsprogramm zur Verfügung gestellt.

Selbstverständlich liefert billyard die Importdatei immer passend zur eingesetzten Software des Unternehmens oder des beauftragten Lohnabrechners. Ein einmaliger kurzer Austausch mit dem Lohnbuchhalter zu den erforderlichen Lohnarten genügt.

Mit jeder Lohnsoftware kompatibel

Aufbereitet werden die Abrechnungsdaten in einem Monatsbericht und einer Datei für den Import in das Lohnabrechnungsprogramm des Unternehmens.

Selbstverständlich liefert billyard die Importdatei immer passend zur eingesetzten Software des Unternehmens oder des beauftragten Lohnabrechners. Ein einmaliger kurzer Austausch mit dem Lohnbuchhalter zu den erforderlichen Lohnarten genügt.

Das billyard System ist mit allen Lohnbuchhaltungsprogrammen kompatibel.

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