Wie auch in den Jahren zuvor werden für 2023 wieder die Sachbezugswerte angepasst. Sachbezüge sind Zusatzleistungen, die Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern als Ergänzung zum eigentlichen Gehalt anbieten. Diese geldwerten Vorteile können als Belohnung für erreichte Ziele, als Motivation oder auch als Alternative zur Gehaltserhöhung fungieren. Für Arbeitgeber können Sachbezüge nicht nur ein effektives Mittel zur Bindung und Förderung von Arbeitnehmern sein – viele Sachbezüge lohnen sich steuerlich besonders!

Was sind Sachbezugswerte?

Laut Definition sind Sachbezüge alle Einkünfte, die nicht zum regulären Gehalt gehören. Zu diesen Zusatzleistungen zählen zum Beispiel Zuschüsse zur Verpflegung, Bereitstellung einer Wohnung, Überlassung eines Firmenwagens oder auch sonstige Dienstleistungen und Waren. Da diese Zuwendungen nicht in Barlohn vergütet werden, sondern vom Arbeitgeber kostenfrei überlassen werden, werden diese Leistungen auch „Sachlohn“ oder „geldwerter Vorteil“ genannt. Die Grundlage für diese Regelung bildet der achte Artikel des Einkommenssteuergesetzes. Daneben gibt es auch noch weitere Möglichkeiten im dritten Artikel des Einkommenssteuergesetzes Sachbezüge wie z.B. ein Jobticket oder alternativ Zuschüsse zum ÖPNV den Mitarbeitern zukommen zu lassen. 

Die neuen Werte 2023 für Mahlzeiten

Zu Beginn jedes neuen Jahres werden die Sachbezugswerte neu berechnet. Dabei wird vor Allem auf die Entwicklung der Inflationsrate und der Preise für typische Konsumgüter geachtet, wie z.B. auch Kosten für Strom oder aktuelle Mietpreise. Gemessen wurde der Verbraucherpreisindex zwischen Juni 2021 und Juni 2022. Der Index für Gaststätten stieg in diesem Zeitraum um 7%, der Index für Wohnung, Strom etc. um 10,1%. Auf Grund dieser Veränderungen werden aktuelle Werte berechnet. Die Änderungen der Werte in der Sozialversicherungsentgeltverordnung – SvEV wurde am 16. Dezember 2022 vom Bundesrat verabschiedet. Am 23.12.2022 wurde die neuen Werte für die Verpflegung vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht.

Für die Verpflegung steigt der monatliche Sachbezug auf 288 Euro. Davon sind 60 Euro pro Monat für das Frühstück und jeweils 114 Euro für das Mittag- und Abendessen vorgesehen. Pro Arbeitstag ergibt das einen maximalen Zuschuss für das Frühstück von 2 Euro (maximal 5,10 Euro) und 3,80 Euro (maximal 6,90 Euro) für Mittag- oder Abendessen. Damit reagiert das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf die 2022 stark gestiegene Inflation. Diese Sachbezüge gelten sowohl für Einrichtungen, die das Unternehmen selbst betriebt, als auch für Zuschüsse zur Verpflegung außerhalb der eigenen Kantine. Die Nutzung von Verpflegungs-Zuschüssen lohnt sich für Unternehmen besonders: Mahlzeiten werden von der Steuer besonders steuerlich gefördert und bieten Unternehmen und Mitarbeitern Steuervorteile. Dazu kommt die Befreiung von Abgaben von Sozialversicherungsbeiträgen für diese Beträge. Es lohnt sich also, sich über die Zuschüsse zu informieren!

Welche Sachbezugswerte sich sonst noch ändern

Nicht nur die Sachbezugswerte für die Verpflegung ändern sich zum neuen Jahr 2023. Auch für vom Arbeitgeber bereitgestellte/bezuschusste Wohnung steigen die Beträge. Pro Monat steigt dieser Wert auf 265 Euro oder 8,83 Euro pro Tag. In Ausnahmefällen kann aber auch die durchschnittlichen Mietpreise des jeweiligen Ortes als Orientierung genommen werden, wenn diese sich sehr vom Sachbezugswert unterscheiden.

Was bedeutet das für Unternehmen in 2023?

Arbeitgeber müssen die neuen Sachbezugswerte berücksichtigen. Damit können auch die Zuschüsse für Verpflegung an Ihre Mitarbeiter erhöht werden. In einem adaptiven System, wie dem billyard System, werden die Sachbezugswerte und der daraus resultierende maximale Essenszuschuss automatisch aktualisiert. Auch die Anpassung der täglichen oder monatlichen Budgets kann ganz einfach ohne großen Aufwand über die Bühne gehen. Ist das im bisher eingesetzten Prozess nicht der Fall, könnte es sich für Unternehmen lohnen sich nach einem vollautomatischen System – wie den billyard System – zur Abrechnung von Zuschüssen um zusehen, bevor die Sachbezugswerte im nächsten Jahr wieder steigen.

Sachbezüge mit billyard clever nutzen!

Sachbezüge für die eigenen Mitarbeiter zu nutzen klingt vielleicht kompliziert – das ist es aber nicht!
Mit billyard kann jedes Unternehmen seinen Mitarbeitern das gewisse Extra bieten. Mit einem Essenszuschuss, einem Zuschuss für den ÖPNV, oder einem nachhaltigen Mobilitätsbudget unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter – und alle profitieren! Durch die steuerliche Förderung kann dies sogar kostenneutral und ganz ohne Mehraufwand sein!
Mit der intuitiven App kann jeder Mitarbeiter die steuerlichen Vorteile nutzen und sieht sein extra Nettogehalt in Echtzeit steigen – Motivation inklusive!

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Der Benefit "schmeckt" jedem

Essen und Trinken muss jeder. Ein Essenszuschuss "schmeckt" daher garantiert jedem Mitarbeiter. Ein toller Benefit der für gute Laune sorgt und die Mitarbeiterbindung steigert. Durch die Steuerbegünstigung werden bis zu 50% der Kosten vom Staat getragen!

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