Vorteile für Arbeitgeber
- Die Erholungsbeihilfe ist ein steuerbegünstigtes Jahresbudget, um die Erholung & Gesundheit der Mitarbeitenden zu unterstützen.
- Zuschuss gibt es für Mitarbeitende, Partner:innen und Kinder
- Nutzbar für Urlaub, Naherholung, Tagesausflüge und weitere Erholungsangebote
- Für alle Beschäftigte geeignet – auch für Teilzeitkräfte
- Arbeitgeber versteuern mit 25 % pauschal
Erholungsbeihilfe vs Urlaubsgeld
Die Erholungsbeihilfe ist eine attraktive Alternative oder Ergänzung zum klassischen Urlaubsgeld. Während Urlaubsgeld regulär steuer- und sozialversicherungspflichtig ist, kann die Erholungsbeihilfe vom Arbeitgeber pauschal mit 25 % versteuert werden und bleibt für Mitarbeitende steuer- und sozialabgabenfrei, sofern die Voraussetzungen eingehalten werden. Dadurch kommt vom eingesetzten Budget netto mehr bei den Mitarbeitenden an.
Das bessere Urlaubsgeld
Ein Benefit mit hoher emotionaler Relevanz und attraktiver Netto-Wirkung für Mitarbeitende.
Für die ganze Familie
Zuschüsse sind für Mitarbeitende, PartnerInnen und Kinder möglich.
Vielfältig einsetzbar
Nutzbar für Urlaub, Naherholung, Tagesausflüge und weitere Erholungsangebote (z.B. Therme oder Kletterpark)
Digital mit billyard
Nachweise werden per App eingereicht, die Auszahlung läuft über die Gehaltsabrechnung.
So funktioniert die Erholungsbeihilfe mit billyard
Nachweise einreichen
Mitarbeitende reichen ihre Rechnungen bzw. Kostennachweise einfach digital über die billyard App ein.
Nachweise prüfen & dokumentieren
Die Erholungsbeihilfe wird bei billyard als Benefit mit Erstattung auf Basis eines Nachweises bzw. einer Rechnung abgebildet. So bleibt die Abwicklung strukturiert und nachvollziehbar.
Auszahlung über Payroll
Der Zuschuss wird über die Gehaltsabrechnung ausgezahlt und sauber dokumentiert.
Wichtige Voraussetzungen im Überblick
Damit die Erholungsbeihilfe steuerlich begünstigt genutzt werden kann, sind einige Grundregeln zu beachten.
- Die Leistung ist zweckgebunden und muss für Erholungszwecke eingesetzt werden
- Nachweise bzw. Belege sind erforderlich
- Die Auszahlung erfolgt zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn
- Eine Gehaltsumwandlung ist nicht zulässig
- Der Arbeitgeber versteuert pauschal mit 25 %
Steuerliche Grundlagen der Erholungsbeihilfe
Die Erholungsbeihilfe ist in § 40 Abs. 2 Nr. 3 EStG. geregelt.
Die maximale steuerbegünstige Zuschusshöhe für die Erholungsbeihilfe beträgt im Jahr 2026:
- 156 € für Mitarbeitende
- 104 € für Ehe- oder Lebenspartner
- 52 € je Kind
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Alles Wichtige steuerbegünstigten Essenszuschüssen.
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Das sagen unsere Kunden
Kim Alexa Krug
haufe group
„Für uns als HR-Abteilung ist die Verwaltung problemlos und mit minimalem Aufwand verbunden - genau das, was wir wollen.“
Gerardus Janssen
Delivery Hero
„Der Support von billyard ist super! Sowohl bei der Einführung, als auch bei alltäglichen Fragestellungen. Die Experten von billyard konnten uns jederzeit bei allen Fachfragen kompetent unterstützen.“
Markus Zimmermann
DEVK
„Unsere komplexe Unternehmensstruktur war bei der Einrichtung eine Herausforderung. Doch die Flexibilität von billyard hat mich überrascht - auf unserer Seite gab es kaum was zu tun.“
Hunderte Unternehmen vertrauen billyard.
Dokumentation in der Lohnbuchhaltung
Die Sachbezüge werden in einem Monatsbericht für die Dokumentation zum Lohnkonto in einer Datei für den Import in das Lohnabrechnungsprogramm zur Verfügung gestellt.
Selbstverständlich liefert billyard die Importdatei immer passend zur eingesetzten Software des Unternehmens oder des beauftragten Lohnabrechners. Ein einmaliger kurzer Austausch mit dem Lohnbuchhalter zu den erforderlichen Lohnarten genügt.
Mit jeder Lohnsoftware kompatibel
Aufbereitet werden die Abrechnungsdaten in einem Monatsbericht und einer Datei für den Import in das Lohnabrechnungsprogramm des Unternehmens.
Selbstverständlich liefert billyard die Importdatei immer passend zur eingesetzten Software des Unternehmens oder des beauftragten Lohnabrechners. Ein einmaliger kurzer Austausch mit dem Lohnbuchhalter zu den erforderlichen Lohnarten genügt.
Das billyard System ist mit allen Lohnbuchhaltungsprogrammen kompatibel.
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Übersicht & Fakten zur Erholungsbeihilfe
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Verschiedene Einsatzmöglichkeiten: Zusatzleistungen, Mitarbeitervergütung etc.
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