Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

Die Nutzungsbedingungen (unter https://billyard.de/nutzungsbedingungen/) für die Plattform (im Folgenden „Plattform“) zur Einreichung von digitalisierten Essens- und ÖPNV-Belegen (im Folgenden „Belege“), deren Analyse und Berechnung der Essens- und ÖPNV-Zuschüsse (im Folgenden „Zuschüsse“) gemäß den gesetzlichen Vorgaben unter der Domain billyard.de wurden im Zuge der Registrierung und Nutzung des Firmen-Accounts zwischen der billyard GmbH, Alte Schulstr. 57, 53229 Bonn (im Folgenden „billyard“), und dem Arbeitgeber (im Folgenden „Kunde“) vereinbart.

Nachfolgend werden die Nutzungsbedingungen hinsichtlich Vergütung, Vertragsabschluss und Vertragslaufzeit ergänzt.

§ 1 Vergütung

  1. Die Registrierung des Kunden ist kostenfrei.
  2. Die Gebühr beträgt 15% auf die gesamten Zuschüsse aller Arbeitnehmer des Kunden eines Monats. Es werden nur die Belege berücksichtigt, welche vom Mitarbeiter für die Erstattung freigegeben wurden.
    1. Die Gebühr ist unabhängig von der Anzahl angelegter Accounts.
  3. Werden im ersten Abrechnungsmonat Belege von weniger als 20 aktiven Accounts abgerechnet, wird mit der ersten Abrechnung eine einmalige Einrichtungsgebühr in Höhe von 199,- € berechnet.
  4. Die Gebührenrechnung wird am 15. des Folgemonats erstellt.
  5. Die Vergütung versteht sich jeweils netto zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich bestimmten Höhe ohne Abzüge.
  6. Die Rechnung ist unabhängig von der tatsächlichen Erstattung der Zuschüsse an die Arbeitnehmer fällig und zahlbar innerhalb von 14 Tagen.
  7. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist billyard zur Sperrung des Zugangs zur Plattform berechtigt. Dies hat zur Folge, dass kein Arbeitnehmer des Kunden neue Belege einreichen kann und keine weiteren Abrechnungsdateien zur Erstattung der Zuschüsse zur Verfügung gestellt werden.
  8. Der Vergütungsanspruch von billyard bleibt von der Sperrung des Zugangs unberührt. Der Zugang zur Plattform wird nach Begleichung der Rückstände wieder freigeschaltet.

§ 2 Vertragsabschluss / Vertragslaufzeit

  1. Der Vertrag wird geschlossen und die Vertragslaufzeit beginnt mit Annahme der Bestellung durch Absenden der elektronischen Auftragsbestätigung von billyard an den Kunden.
  2. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
  3. Eine ordentliche Kündigung ist für beide Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende möglich.
  4. Mit Vertragsablauf wird der Firmen-Account des Kunden deaktiviert. Eingereichte Belege werden nicht mehr abgerechnet und archiviert.
    1. Ein Export der Abrechnungsdatei zur Erstattung der Zuschüsse für die bis zum Vertragsablauf noch nicht abgerechneten Belege ist möglich.
    2. billyard behält sich das Recht vor, nach Beendigung des Vertrages, dem Kunden die Möglichkeit zum Download der steuerlich relevanten Daten zur Verfügung zu stellen und ihm damit die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten zu übertragen.
    3. Der Vertrag gilt automatisch als beendet, wenn Mitarbeiter des Kunden länger als 12 aufeinanderfolgende Monate keine Belege eingereicht haben.
    4. Bei Vertragsbeendigung wird billyard an die registrierte E-Mail-Adresse des Kunden eine Bestätigungs-E-Mail senden.

§ 3 Weitere Bestimmungen

Es gelten alle weiteren Bestimmungen der Nutzungsbedingungen

Stand: 01/2021