Verpflegungszuschuss –
der leckerste Mitarbeiter-Benefit.

Die steuerfreier Verpflegungszuschuss von billyard

Nutzen Sie die staatliche Förderung für die Mitarbeiter-Verpflegung über den Verpflegungszuschuss – auch Essenszuschuss genannt – egal, was und wo der Mitarbeiter isst – auch ohne Zuzahlung des Arbeitgebers.

Unternehmen können Mitarbeitern einen Teil des Gehaltes als „Verpflegungszuschuss“ zahlen, der steuer- und sozialversicherungsfrei ist. Das ergibt ein großes Einsparpotenzial, da das Netto-Gehalt steigt. billyard macht es sehr einfach, die steuerlich erforderlichen Nachweise darüber zu sammeln und steuerkonform zu verwalten.

Alle Vorteile mit billyard

  • Essenszuschüsse sind staatlich gefördert
  • Als Gehaltumwandlung oder zusätzlich zum Gehalt
  • Gutes, ausgewogenes Essen ist teurer – Verpflegungszuschüsse schaffen Ausgleich und erhöhen das Wohlbefinden die Leistungsfähigkeit. Ausgleich zwischen Standorte ihres Unternehmens mit und ohne Kantine
  • Keine Bindung an Akzeptanzstellen, kein Verfall von Papiergutscheinen
  • Brutto = Netto durch Nutzung Staatlicher Förderung
  • Sozialversicherung freie Zuwendung
  • Kostenneutral für den Arbeitgeber
  • Steuerrechtlich zertifiziert
  • Keine Fixkosten Sie bezahlen nur Umsatzabhängig