Spritpreise auf Rekordhoch: Wie Arbeitgeber Beschäftigte jetzt entlasten können

Peter Pletsch

Peter Pletsch
Mitarbeiterbenefits-Experte · redaktionell verantwortlich

Zuletzt aktualisiert: 14.09.2026

Lesedauer: 7 Minuten

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Spritpreise haben in Deutschland einen neuen nominalen Höchststand erreicht. Besonders für Beschäftigte, die auf das Auto angewiesen sind, wird der tägliche Arbeitsweg damit spürbar teurer.
  • Arbeitgeber können mit einer Sachbezugskarte als Tankkarte, einem Fahrtkostenzuschuss oder einem steuerfreien ÖPNV-Zuschuss gezielt entlasten.
  • Die drei Leistungen berücksichtigen unterschiedliche Mobilitätsbedürfnisse und können bei richtiger Ausgestaltung teilweise miteinander kombiniert werden.

Besser steuerfreie Benefits anstelle einer Gehaltsanpassung:
Gestiegene Lebenshaltungskosten führen zu steigenden Gehaltserwartungen. Bei limitierten Budgets ist das eine Herausforderung:
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Sie möchten sich zunächst ausführlicher informieren? Im folgenden Artikel erfahren Sie, wie Sachbezugskarte, Fahrtkostenzuschuss und ÖPNV-Zuschuss funktionieren, für welche Mitarbeitenden sie sich eignen und was Arbeitgeber bei der Umsetzung beachten sollten.

Tanken ist in Deutschland so teuer wie nie zuvor. Anfang September 2026 erreichte der Preis für einen Liter Super E10 im bundesweiten Tagesdurchschnitt mit 2,215 Euro einen neuen nominalen Höchststand. Auch Diesel bleibt auf einem außergewöhnlich hohen Preisniveau.

Für viele Beschäftigte wird damit vor allem der tägliche Weg zur Arbeit spürbar teurer. Wer auf das Auto angewiesen ist, kann den gestiegenen Kosten kaum ausweichen. Das betrifft insbesondere Mitarbeitende im ländlichen Raum, im Schichtbetrieb oder an Unternehmensstandorten, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln nur schwer erreichbar sind.

Arbeitgeber können die Kraftstoffpreise zwar nicht beeinflussen. Sie können aber die vorhandenen steuerfreien und steuerbegünstigten Möglichkeiten ausschöpfen, um ihre Mitarbeitenden gezielt zu entlasten.

Die gute Nachricht: HR hat weiterhin Handlungsspielraum. Steueroptimierte Benefits können Mitarbeitende spürbar entlasten, ohne das Arbeitgeberbudget im gleichen Maß zu belasten wie eine klassische Gehaltserhöhung.

Dafür kommen vor allem drei Instrumente infrage:

  1. eine Sachbezugskarte, die als Tankkarte eingesetzt wird,
  2. ein Fahrtkostenzuschuss für den Arbeitsweg und
  3. ein steuerfreier ÖPNV-Zuschuss.

Diese Leistungen schließen sich nicht grundsätzlich gegenseitig aus. Richtig gestaltet können Arbeitgeber unterschiedliche Mobilitätsbedürfnisse berücksichtigen und die Entlastung teilweise miteinander kombinieren.

Tanken nominal so teuer wie nie

Am 2. September 2026 kostete ein Liter Super E10 im bundesweiten Tagesdurchschnitt 2,215 Euro. Damit wurde der bisherige nominale Rekordwert von 2,203 Euro aus dem März 2022 überschritten. Im August lag der Monatsdurchschnitt für Super E10 laut ADAC bei 2,145 Euro je Liter – ebenfalls ein neuer Höchststand.

Bei einem Arbeitsweg von 25 Kilometern pro Strecke und 20 Arbeitstagen im Monat kommen schnell 1.000 gefahrene Kilometer zusammen. Selbst bei einem Verbrauch von nur sieben Litern pro 100 Kilometer ergeben sich bei einem Kraftstoffpreis von 2,20 Euro monatliche Tankkosten von rund 154 Euro – allein für den Arbeitsweg.

Hinzu kommen private Fahrten sowie weitere steigende Lebenshaltungskosten. Gerade für Beschäftigte mit kleinen und mittleren Einkommen wird Mobilität dadurch zu einer zunehmenden finanziellen Belastung.

Für Unternehmen entsteht daraus ein konkretes HR-Thema: Wie können Mitarbeitende spürbar entlastet werden, ohne die Arbeitgeberkosten durch eine klassische Gehaltserhöhung unverhältnismäßig zu erhöhen? Genau hier schaffen steueroptimierte Benefits zusätzlichen Handlungsspielraum.

Drei Möglichkeiten zur Entlastung bei hohen Mobilitätskosten

Eine pauschale Lösung für alle Beschäftigten gibt es nicht. Manche Mitarbeitende sind auf das Auto angewiesen, andere nutzen Bus und Bahn oder möchten künftig häufiger auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen.

Arbeitgeber sollten deshalb nicht nur über eine klassische Tankkarte nachdenken. Sinnvoller ist ein Mobilitätskonzept, das unterschiedliche Arbeitswege und individuelle Bedürfnisse berücksichtigt.

1. Sachbezugskarte als Tankkarte: bis zu 50 Euro monatlich zum Tanken

Über den monatlichen Sachbezug können Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn Sachleistungen im Wert von bis zu 50 Euro pro Monat steuer- und sozialabgabenfrei zur Verfügung stellen.

Eine zweckgebundene Sachbezugskarte kann dabei als Tankkarte eingesetzt werden. Beschäftigte bezahlen mit der Karte direkt an der Tankstelle. Eine nachträgliche Erstattung privater Tankbelege als Sachbezug ist dagegen nicht möglich.

Der Vorteil gegenüber vielen klassischen Tankkarten: Die Karte muss nicht zwingend auf eine einzelne Tankstellenmarke beschränkt sein.

Bei einer regional ausgestalteten Sachbezugskarte kann das Einsatzgebiet über einen zweistelligen Postleitzahlenbezirk und unmittelbar angrenzende zweistellige PLZ-Bezirke definiert werden. Innerhalb dieses Gebiets lässt sich die Karte bei den angebundenen Akzeptanzstellen einsetzen. Beschäftigte können dadurch unterschiedliche Tankstellen nutzen, ohne an eine einzelne Tankstellenmarke gebunden zu sein.

Das unterscheidet die regionale Sachbezugskarte von einer deutschlandweit einsetzbaren Variante. Soll die Karte im gesamten Bundesgebiet genutzt werden können, muss sie auf eine ausgewählte Tankstellenkette beschränkt werden.

Benötigen einzelne Mitarbeitende eine bundesweite Nutzung, kann auch diese abgebildet werden. Die Karte wird dann deutschlandweit für eine ausgewählte Tankstellenkette freigeschaltet.

Regionale Sachbezugskarte
Einsatzgebiet Festgelegte Region, ein zweistelliger Postleitzahlenbezirk und unmittelbar angrenzende zweistellige PLZ-Bezirke
Tankstellenwahl Nutzung bei unterschiedlichen angebundenen Tankstellen innerhalb der festgelegten Region
Deutschlandweite Sachbezugskarte
Einsatzgebiet Gesamtes Bundesgebiet
Tankstellenwahl Beschränkung auf eine ausgewählte Tankstellenkette

Damit eignet sich die Sachbezugskarte besonders für Unternehmen, die Beschäftigte regelmäßig mit einem festen monatlichen Betrag unterstützen möchten.

Wichtig: Bei den 50 Euro handelt es sich um eine monatliche Freigrenze und nicht um einen Freibetrag. Sie gilt für die Summe aller berücksichtigten Sachbezüge eines Kalendermonats. Erhalten Mitarbeitende bereits andere Sachleistungen, müssen diese bei der Berechnung berücksichtigt werden. Wird die Freigrenze überschritten, kann der gesamte Sachbezug steuer- und sozialversicherungspflichtig werden. Nicht ausgeschöpfte Freigrenzen aus früheren Monaten können nicht auf spätere Monate übertragen werden. Zudem muss die Sachbezugskarte zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.

2. Fahrtkostenzuschuss: zusätzliche Unterstützung für den Arbeitsweg

Der Fahrtkostenzuschuss ist vom monatlichen 50-Euro-Sachbezug unabhängig und kann zusätzlich zur Sachbezugskarte gewährt werden. Seine Höhe richtet sich nach der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, der Zahl der tatsächlichen Arbeitstage und der jeweils geltenden Entfernungspauschale. Ab dem 21. Entfernungskilometer gilt ein höherer Kilometersatz.

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann der Arbeitgeber den Fahrtkostenzuschuss mit 15 Prozent pauschal versteuern. Der Zuschuss bleibt dann regelmäßig sozialversicherungsfrei, ist aber auf den Betrag begrenzt, den die beschäftigte Person für diese Fahrten als Entfernungspauschale geltend machen könnte. Gleichzeitig mindert er deren entsprechenden Werbungskostenabzug.

Für Beschäftigte, die regelmäßig mit dem eigenen Auto zur Arbeit fahren, kann der Fahrtkostenzuschuss eine deutlich höhere Entlastung bewirken als der Sachbezug allein. Beide Leistungen können grundsätzlich miteinander kombiniert werden.

3. ÖPNV-Zuschuss: Bus und Bahn komplett steuerfrei unterstützen

Nicht alle Mitarbeitenden fahren mit dem Auto zur Arbeit. Mit einem ÖPNV-Zuschuss können Arbeitgeber auch Beschäftigte entlasten, die Bus und Bahn nutzen oder angesichts der hohen Kraftstoffpreise umsteigen möchten.

Gegenüber einem klassischen Jobticket bietet der ÖPNV-Zuschuss mehr Flexibilität und verursacht häufig weniger Verwaltungsaufwand: Die Mitarbeitenden wählen und kaufen das für sie passende Ticket selbst – beispielsweise ein Deutschlandticket oder eine Fahrkarte des regionalen Verkehrsverbunds. Der Arbeitgeber erstattet die nachgewiesenen Kosten anschließend ganz oder teilweise. Eigene Rahmenverträge oder die zentrale Beschaffung und Verwaltung der Tickets sind dadurch nicht erforderlich.

Wird der Zuschuss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt, kann er vollständig steuer- und sozialabgabenfrei sein. Im öffentlichen Personennahverkehr gilt dies auch für privat nutzbare Tickets. Der ÖPNV-Zuschuss ist unabhängig von der monatlichen 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze, mindert bei Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte jedoch grundsätzlich die als Werbungskosten abziehbare Entfernungspauschale.

Welche Leistung passt zu welchen Mitarbeitenden?

Die drei Instrumente verfolgen unterschiedliche Zwecke:

Sachbezugskarte als Tankkarte
Geeignet für Beschäftigte, die regelmäßig tanken und flexibel unterschiedliche Tankstellen nutzen möchten
Steuerliche Behandlung Bis zu 50 Euro monatlich steuer- und sozialabgabenfrei bei Einhaltung der Voraussetzungen für den Sachbezug
Fahrtkostenzuschuss
Geeignet für Beschäftigte mit regelmäßigen Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
Steuerliche Behandlung Steuerbegünstigt; eine Pauschalversteuerung mit 15 Prozent durch den Arbeitgeber ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich
ÖPNV-Zuschuss
Geeignet für Beschäftigte, die Bus und Bahn nutzen oder auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen möchten
Steuerliche Behandlung Bei zusätzlicher Gewährung grundsätzlich vollständig steuer- und sozialabgabenfrei

Der Vergleich zeigt: Arbeitgeber müssen sich nicht zwingend für eine einzige Mobilitätsleistung entscheiden.

Ein Unternehmen kann beispielsweise:

  • einer Autofahrerin monatlich 50 Euro über eine Sachbezugskarte zum Tanken zur Verfügung stellen,
  • zusätzlich einen Fahrtkostenzuschuss für ihren regelmäßigen Arbeitsweg gewähren und
  • einem anderen Mitarbeiter die Kosten für das Deutschlandticket steuerfrei erstatten.

Auf diese Weise lässt sich die Unterstützung an die tatsächliche Lebens- und Mobilitätssituation der Mitarbeitenden anpassen.

Warum eine klassische Gehaltserhöhung häufig weniger bewirkt

Eine Gehaltserhöhung ist für Beschäftigte grundsätzlich attraktiv. Vom zusätzlichen Bruttobetrag kommt aufgrund von Steuern und Sozialabgaben jedoch nur ein Teil netto an. Gleichzeitig trägt auch der Arbeitgeber zusätzliche Lohnnebenkosten.

Steuerfreie oder pauschal versteuerte Zusatzleistungen können deshalb eine höhere Nettoentlastung pro eingesetztem Arbeitgeber-Euro erreichen. Für HR entsteht dadurch zusätzlicher Handlungsspielraum: Mitarbeitende können gezielt bei konkreten Alltagskosten entlastet werden, ohne dass dafür zwingend eine entsprechend hohe Bruttogehaltserhöhung erforderlich ist.

Das bedeutet nicht, dass Benefits eine angemessene Vergütung ersetzen. Sie können das Gehalt aber sinnvoll ergänzen und bei konkreten Belastungen – wie aktuell den hohen Fahrt- und Kraftstoffkosten – sehr gezielt wirken.

Zudem nehmen Mitarbeitende einen monatlichen Zuschuss zum Tanken oder zum Deutschlandticket unmittelbar im Alltag wahr. Die Unterstützung ist damit nicht nur finanziell wirksam, sondern auch sichtbar.

Mobilitätsleistungen sollten zur Belegschaft passen

Vor der Einführung sollten Unternehmen prüfen, wie ihre Mitarbeitenden tatsächlich zur Arbeit kommen:

  • Wie viele Beschäftigte sind auf das Auto angewiesen?
  • Wie gut sind die Standorte mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar?
  • Wie lang sind die durchschnittlichen Arbeitswege?
  • Arbeiten viele Beschäftigte im Homeoffice?
  • Gibt es bereits Sachbezüge oder Mobilitätsleistungen?
  • Sollen alle Mitarbeitenden dieselbe Leistung erhalten oder zwischen mehreren Angeboten wählen können?

Gerade bei einer heterogenen Belegschaft ist ein flexibles Modell meist sinnvoller als eine einheitliche Tankkarte für alle.

Während Beschäftigte im ländlichen Raum häufig vom Tankguthaben oder Fahrtkostenzuschuss profitieren, kann für Mitarbeitende in Städten das Deutschlandticket die attraktivere Lösung sein. Entscheidend ist, dass HR nicht nur ein Verkehrsmittel fördert, sondern unterschiedliche Mobilitätsrealitäten berücksichtigt.

Fazit: Arbeitgeber können trotz hoher Spritpreise wirksam entlasten

Die aktuellen Kraftstoffpreise treffen viele Berufspendelnde unmittelbar. Besonders belastet sind Beschäftigte, die für ihren Arbeitsweg auf das Auto angewiesen sind und ihre Fahrtkosten nicht kurzfristig reduzieren können.

Arbeitgeber verfügen trotz hoher Spritpreise über echten Handlungsspielraum. Mit steuerfreien und steuerbegünstigten Mobilitätsleistungen können sie Mitarbeitende gezielt entlasten und gleichzeitig die Arbeitgeberkosten effizient einsetzen.

Es gibt mehrere Möglichkeiten, um gegenzusteuern:

  • Mit einer Sachbezugskarte können bis zu 50 Euro monatlich steuer- und sozialabgabenfrei zum Tanken bereitgestellt werden.
  • Ein Fahrtkostenzuschuss kann darüber hinaus gezielt den regelmäßigen Arbeitsweg unterstützen.
  • Ein steuerfreier ÖPNV-Zuschuss entlastet Beschäftigte, die bereits Bus und Bahn nutzen oder künftig umsteigen möchten.

Die Leistungen sind unterschiedlich geregelt und können – bei korrekter Ausgestaltung – teilweise miteinander kombiniert werden. So entsteht ein Mobilitätsangebot, das Autofahrende ebenso berücksichtigt wie Nutzerinnen und Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs.

Billyard unterstützt Unternehmen dabei, Sachbezugskarte, Fahrtkostenzuschuss und ÖPNV-Zuschuss digital zu verwalten und passend zur eigenen Belegschaft bereitzustellen.

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