Mit der Fähre zur Arbeit?

Dein Arbeitgeber kann sich an deinen Fährkosten beteiligen.

Die Sperrung der Nordbrücke macht den täglichen Arbeitsweg für viele Menschen länger und teurer. Nutzt du die Rheinfähre zwischen Mondorf und Graurheindorf, kann dein Arbeitgeber deine Fährkosten bezuschussen – auch bei der Überfahrt mit dem Auto oder einem Zweirad.

Mit unserer vorbereiteten Nachricht kannst du deinen Arbeitgeber direkt auf den Zuschuss aufmerksam machen.

Darstellung verschiedener Mobilitätsarten auf einen Blick (Zug im Hintergrund, Frau die einen E-Roller fährt und ein Mann mit einem Fahrrad).
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So kannst du bei deinen Fährkosten sparen

Dein Arbeitgeber kann dir einen Zuschuss zu deinen Fährtickets zahlen oder die Kosten sogar komplett übernehmen. Wie das geht erfährst du im Video.

So kann dein Arbeitgeber deine Fährkosten übernehmen

Für jede Überfahrt mit der Rheinfähre benötigst du ein Ticket. Wenn du die Fähre regelmäßig für deinen Arbeitsweg nutzt, kommen dadurch zusätzliche Kosten zusammen. Dein Arbeitgeber kann sich an diesen Kosten beteiligen.

Zuschuss zusätzlich zum Gehalt

Dein Arbeitgeber kann dir einen Teil oder deine gesamten Fährkosten zusätzlich zu deinem bisherigen Gehalt erstatten. Unter den steuerlichen Voraussetzungen kann der Zuschuss steuer- und sozialversicherungsfrei gewährt werden. Dadurch kommt die Unterstützung ohne die üblichen Abzüge bei dir an.

Finanzierung über eine Gehaltsumwandlung

Alternativ können deine Fährkosten aus deinem bisherigen Bruttogehalt finanziert werden. Dein Arbeitgeber kann diese Leistung mit 25 Prozent pauschal versteuern. Für dich fällt dann keine individuelle Lohnsteuer auf den umgewandelten Betrag an. Außerdem wird deine Entfernungspauschale dadurch nicht gemindert.

Welche Variante angeboten wird und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden, entscheidet dein Arbeitgeber.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Dein Arbeitgeber bestimmt die Höhe des Zuschusses.

  • Er kann einen Teil oder deine gesamten Fährkosten übernehmen.

  • Die Regelung gilt für Überfahrten zu Fuß, mit dem Fahrrad, einem motorisierten Zweirad oder dem Auto.

  • Deine Fährbelege kannst du digital über billyard einreichen.

  • Möglich sind ein Zuschuss oder eine Gehaltsumwandlung.
Mobilitätsbudget: ein Zug der deutschen Bahn fährt ein

Vom Finanzamt Bonn bestätigt

Das Finanzamt Bonn hat gegenüber billyard bestätigt, dass die betreffenden Fährtickets als Fahrberechtigungen für den öffentlichen Nahverkehr anerkannt werden können.

Der Zuschuss kann für die Überfahrt genutzt werden:

  • zu Fuß
  • mit dem Fahrrad
  • mit Roller oder Motorrad
  • mit dem Auto

Damit können Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden auch dann unterstützen, wenn diese nicht mit Bus oder Bahn, sondern mit der Rheinfähre zur Arbeit fahren.

So funktioniert der Zuschuss

Arbeitgeber fragen

Frage deine Personalabteilung, deine Führungskraft oder die Geschäftsleitung, ob dein Unternehmen den Zuschuss anbietet.

Fährticket aufbewahren

Kaufe dein Fährticket wie gewohnt und nimm den Beleg mit.

Beleg digital einreichen

Nutzt dein Arbeitgeber billyard, fotografierst du den Beleg mit deinem Smartphone und reichst ihn über die billyard App ein.

Geld zurückbekommen

Dein Arbeitgeber erstattet dir den festgelegten Betrag über die Gehaltsabrechnung.

Wichtig zu wissen

Der Zuschuss ist eine freiwillige Leistung. Dein Arbeitgeber entscheidet, ob er den Zuschuss einführt, wer ihn erhält und wie hoch er ausfällt.

Du kannst Fährbelege erst über billyard einreichen, wenn dein Arbeitgeber den Zuschuss eingerichtet hat und billyard nutzt.

Frag jetzt deinen Arbeitgeber

Du möchtest deinen Arbeitgeber auf den möglichen Zuschuss aufmerksam machen? Kopiere unsere vorbereitete Nachricht und sende sie an deine Personalabteilung oder deine Führungskraft.

Betreff: Zuschuss zu meinen Fährkosten

Hallo [Name/HR-Team],

aufgrund der Sperrung der Nordbrücke nutze ich für meinen Arbeitsweg die Rheinfähre zwischen Mondorf und Graurheindorf.

Das Finanzamt Bonn hat gegenüber der billyard GmbH bestätigt, dass die Fährtickets als Fahrberechtigungen für den öffentlichen Nahverkehr anerkannt werden können. Dies gilt für die Überfahrt zu Fuß, mit dem Fahrrad, mit einem Roller oder Motorrad sowie mit dem Auto.

Arbeitgeber können für die Fährkosten ihrer Mitarbeitenden steuerliche Subventionen nutzen. Das geht auch ohne Kosten für den Arbeitgeber.

Können Sie bitte prüfen, ob das auch in unserem Unternehmen genutzt werden kann?

Weitere Informationen dazu gibt es hier: https://billyard.de/faehrticket-subventionen/

Vielen Dank und viele Grüße