billyard Ihrem Arbeitgeber empfehlen und 500€ kassieren
Mit der billyard App kann Ihnen Ihr Arbeitgeber ganz einfach steuerfreie Zuschüsse zu Ihren täglichen Ausgaben für Essen und für Fahrten mit dem ÖPNV zukommen lassen
Abgerechnet werden die Zuschüsse über Ihre Gehaltsabrechnung. Daher muss Ihr Arbeitgeber mit eingebunden werden. Selbst wenn Ihr Arbeitgeber aktuell kein Budget für die Zuschüsse bereitstellen kann, können Sie durch staatliche Förderungen hohe Rückzahlungen erhalten und Ihrem Unternehmen entstehen dabei keine Kosten. Ein Win-Win Situation für Sie und Ihr Unternehmen. Stellen Sie einfach den Kontakt zu Ihrem Arbeitgeber für uns her und schon bald können Sie von den Zuschüssen profitieren!
Zusätzlich erhalten Sie als Dankeschön bis zu € 500,- von uns!
Sie erhalten bereits Zuschüsse über die billyard App Ihre Kollegen aber noch nicht?
Empfehlen Sie auch Ihren Kollegen und Kolleginnen einen billyard Account anzulegen und Belege hochzuladen um sich jeden Monat über ein höheres Nettogehalt zu freuen.
Wir verlosen unter den Empfehlungen regelmäßig Amazon Gutscheine im Wert von 50 €!
So funktioniert’s
Empfehlungsformular ausfüllen
billyard kontaktiert das Unternehmen
Das Unternehmen setzt billyard ein
Sie erhalten die Prämie
Jetzt empfehlen!
Teilnahmebedingungen
Mit der Aktion „Weitersagen“ haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, billyard weiter zu empfehlen. Führt diese Empfehlung zu einem erfolgreichen Vertragsabschluss erhält der Arbeitnehmer eine Dankeschön-Prämie. Hierzu müssen folgende Teilnahmebedingungen erfüllt sein:
Teilnehmer
Der Arbeitnehmer ist eine Privatperson und empfiehlt billyard an ein Unternehmen. Es muss sich nicht unbedingt um das Unternehmen handeln, bei dem der Arbeitnehmer selbst angestellt ist. Jedes Unternehmen kann empfohlen werden, zu dem der Arbeitnehmer einen persönlichen Kontakt hat. Es ist möglich, mehrere Neukunden zu werben.
Empfehlung
Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Programm ist die Werbung eines Neukunden über das Online-Empfehlungs-Formular. Über dieses Formular wird eine E-Mail mit den Daten des potenziellen Neukunden an billyard gesendet. billyard wird dann Kontakt zum potenziellen Neukunden aufnehmen (z. B. via E-Mail, Telefon etc.) Der Empfehlende darf das Formular nur dann verschicken, wenn der Empfänger einwilligt. Der Empfehlende muss Folgendes sicherstellen:
- Der Empfänger der Empfehlung willigt ein, dass er entsprechende E-Mails/Anrufe erhält.
- Der Empfänger ist einverstanden, dass billyard seine personenbezogenen Daten speichert.
Andernfalls ist der Empfehlende verantwortlich für Ansprüche Dritter, die diese wegen unaufgeforderter Zusendung der Empfehlung geltend machen. Darüber hinaus wird der Empfehlende die Kosten ersetzen, die wegen der Inanspruchnahme durch Dritte in diesem Zusammenhang entstehen. Gleiches gilt, wenn der Empfehlende prämienpflichtige Geschäfte unter Angabe falscher Tatsachen oder durch sonstige Täuschung tätigt.
Ein Teilnehmer erhält eine Prämie, sofern der geworbene Kunde ein Neukunde ist, erfolgreich einen Vertrag über die Nutzung der billyard Plattform abschließt und die erste Rechnungsstellung erfolgt ist.
Der Vertrag muss innerhalb von sechs Monaten nach Absenden des Empfehlungsformulars durch den Empfehlenden zustande kommen. Nach Ablauf von sechs Monaten ist der Prämienanspruch erloschen.
Prämie
Bei erfolgreicher Weiterempfehlung erhält der Empfehlende folgende Prämien. Diese sind gestaffelt nach der Anzahl der Mitarbeiter des geworbenen Kunden, die billyard im ersten Abrechnungsmonat aktiv nutzen:
21-100 Mitarbeiter | 100 € Prämie |
101-200 Mitarbeiter | 250 € Prämie |
Ab 201 Mitarbeiter | 500 € Prämie |
Der etwaige Anspruch auf die Prämie ist nicht übertragbar, verrechenbar oder belastbar. billyard wird den Empfehlenden über die im Rahmen des „Weitersagen“-Programms angegebene E-Mail-Adresse zwecks Überweisung der Prämie kontaktieren. Der Empfehlende muss die erforderlichen Daten zur Überweisung der Prämie spätestens sechs Monate nach Erhalt dieser E-Mail angeben; andernfalls verfällt der Anspruch. Nach der ersten Monatsabrechnung mit dem geworbenen Neukunden, wird die Prämie überwiesen. Prämien werden nur innerhalb Deutschlands überwiesen.
Sonstiges
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ein Rechtsanspruch auf den Erhalt einer Prämie besteht nicht. Mit der Teilnahme am „Weitersagen“-Programm akzeptiert der Empfehlende diese Bedingungen.