Fünf Arbeitstage, fünf Fahrten ins Büro und jeden Tag derselbe Arbeitsweg: Dieses Modell entspricht längst nicht mehr dem Alltag aller Beschäftigten. Während einige Mitarbeitende weiterhin täglich am Unternehmensstandort arbeiten, kommen andere nur zwei- oder dreimal pro Woche ins Büro. Wieder andere arbeiten fast vollständig remote.
Damit verändert sich auch die Frage, welcher Mobilitäts-Benefit für Mitarbeitende tatsächlich attraktiv ist. Ein Jobticket kann für tägliche Pendelnde einen hohen Wert haben. Wer überwiegend im Homeoffice arbeitet, benötigt möglicherweise eine flexiblere Lösung. Und Beschäftigte ohne gute ÖPNV-Anbindung haben wiederum ganz andere Anforderungen.
Für Unternehmen bedeutet das: Je flexibler die Arbeitsmodelle werden, desto wichtiger wird es, auch Mobilitäts-Benefits differenziert zu gestalten.
Warum hybride Arbeit Mobilitäts-Benefits verändert
Klassische Mobilitätsleistungen orientieren sich häufig am regelmäßigen Arbeitsweg. Genau dieser wird bei hybrider Arbeit jedoch weniger einheitlich.
Ein Mitarbeiter fährt beispielsweise an fünf Tagen pro Woche mit dem Auto ins Büro. Seine Kollegin arbeitet drei Tage im Homeoffice und nutzt an den übrigen Tagen die Bahn. Ein weiterer Kollege kommt nur einmal wöchentlich zum Unternehmensstandort und erledigt viele Wege ansonsten mit Fahrrad oder ÖPNV.
Ein einheitlicher Mobilitäts-Benefit kann für diese drei Personen einen völlig unterschiedlichen Nutzen haben.
Unternehmen sollten deshalb nicht nur fragen:
„Welchen Mobilitäts-Benefit möchten wir anbieten?“
Sondern vielmehr:
„Welche Mobilitätsbedürfnisse gibt es in unserer Belegschaft?“
Standorte, Wohnorte, ÖPNV-Anbindung, Anzahl der Präsenztage und bevorzugte Verkehrsmittel spielen dabei eine wichtige Rolle.
Welche Mobilitäts-Benefits eignen sich für hybride Teams?
Eine allgemeingültige Lösung gibt es nicht. Jobticket, Deutschlandticket, ÖPNV-Zuschuss, Fahrtkostenzuschuss und Mobilitätsbudget haben jeweils unterschiedliche Stärken.
Deutschlandticket und Jobticket
Ein Jobticket eignet sich insbesondere für Beschäftigte, die regelmäßig öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Dabei muss ein Jobticket nicht zwingend ein Deutschlandticket sein. Das Deutschlandticket ist ein konkretes Tarifprodukt und kann über den Arbeitgeber als Jobticket angeboten werden.
Gerade bei hybrider Arbeit ist interessant, dass der Nutzen des Deutschlandtickets nicht auf die Fahrten zum Arbeitsplatz beschränkt ist. Es kann bundesweit im öffentlichen Personennah- und Regionalverkehr genutzt werden. Dadurch kann das Ticket auch dann attraktiv bleiben, wenn Mitarbeitende nur an einzelnen Tagen ins Büro fahren, es aber zusätzlich für andere Fahrten nutzen. Ob sich ein Jobticket für hybride Beschäftigte lohnt, hängt deshalb nicht allein von der Zahl der Präsenztage ab.
ÖPNV-Zuschuss
Nicht jedes Unternehmen möchte ein bestimmtes Ticket für die gesamte Belegschaft vorgeben. Eine Alternative kann ein ÖPNV-Zuschuss sein.
Unter den Voraussetzungen des § 3 Nr. 15 EStG können Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn Zuschüsse zu bestimmten Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln steuerfrei leisten. Die Regelung erfasst außerdem den öffentlichen Personennahverkehr.
Das kann für heterogene Teams interessant sein, wenn Mitarbeitende unterschiedliche Fahrkarten oder ÖPNV-Angebote nutzen.
Fahrtkostenzuschuss
Nicht alle Mitarbeitenden können sinnvoll mit Bus und Bahn zum Arbeitsplatz kommen. Gerade bei Unternehmensstandorten außerhalb größerer Städte bleibt der private Pkw häufig ein wichtiges Verkehrsmittel. Auch diese Beschäftigten können Arbeitgeber mit einem Fahrtkostenzuschuss unterstützen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Arbeitgeber Zuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit 15 Prozent pauschal versteuern. Die Höhe der begünstigten Zuschüsse ist dabei an den Betrag gekoppelt, den der Beschäftigte grundsätzlich als entsprechende Werbungskosten geltend machen könnte.
Bei hybrider Arbeit wird deshalb relevant, wie häufig tatsächlich beziehungsweise nach der arbeitsrechtlichen Festlegung Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte vorgesehen sind.
Mobilitätsbudget
Ein Mobilitätsbudget setzt an einer anderen Stelle an. Statt allen Mitarbeitenden dieselbe Mobilitätslösung vorzugeben, stellt der Arbeitgeber ein definiertes Budget für zugelassene Mobilitätsleistungen zur Verfügung.
Je nach Ausgestaltung können damit unterschiedliche Mobilitätsformen berücksichtigt werden. Das kann für hybride Teams interessant sein, weil sich die Mobilitätsbedürfnisse von Woche zu Woche und von Person zu Person unterscheiden können.
Wichtig ist allerdings: Das Mobilitätsbudget ist keine eigene steuerliche Begünstigung. Entscheidend ist immer, welche konkrete Mobilitätsleistung aus dem Budget genutzt wird und welche steuerlichen Regeln dafür gelten.
Lohnt sich ein Jobticket trotz Homeoffice?
Wer nur zwei Tage pro Woche ins Büro fährt, benötigt deutlich weniger Fahrten zur Arbeitsstätte als ein täglich pendelnder Kollege. Daraus folgt aber nicht automatisch, dass sich ein Jobticket nicht mehr lohnt.
Entscheidend ist, wie das Ticket insgesamt genutzt wird.
Das Deutschlandticket beispielsweise kann nicht nur für den Weg zur Arbeit eingesetzt werden. Beschäftigte können es auch außerhalb ihrer Arbeitszeiten im öffentlichen Personennah- und Regionalverkehr nutzen.
Dadurch ergeben sich unterschiedliche Situationen:
Mitarbeiter A fährt fünfmal pro Woche mit der Bahn ins Büro. Für ihn liegt der Nutzen des Tickets hauptsächlich im täglichen Arbeitsweg.
Mitarbeiterin B arbeitet drei Tage im Homeoffice und fährt zweimal wöchentlich ins Büro. Sie nutzt das Deutschlandticket zusätzlich regelmäßig privat. Auch für sie kann das Ticket daher attraktiv sein.
Mitarbeiter C arbeitet fast ausschließlich im Homeoffice, besitzt ein Auto und nutzt öffentliche Verkehrsmittel nur selten. Für ihn hat dasselbe Ticket möglicherweise einen deutlich geringeren persönlichen Nutzen.
Die Anzahl der Homeoffice-Tage allein ist deshalb kein ausreichendes Kriterium für die Auswahl eines Mobilitäts-Benefits.
Mehr zu den unterschiedlichen Ticketmodellen erklären wir in unserem Ratgeber „Deutschlandticket oder Jobticket: Was ist der Unterschied?“
Fahrtkostenzuschuss bei Homeoffice: Präsenztage berücksichtigen
Beim Fahrtkostenzuschuss spielt die Anzahl der Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte eine unmittelbarere Rolle.
Die Finanzverwaltung erlaubt im Lohnsteuerabzugsverfahren grundsätzlich eine Vereinfachungsrechnung mit 15 Arbeitstagen pro Monat. Ist jedoch aufgrund arbeits- oder dienstrechtlicher Festlegungen absehbar, dass Beschäftigte typischerweise an weniger als fünf Tagen pro Woche an der ersten Tätigkeitsstätte arbeiten – beispielsweise wegen Homeoffice, Telearbeit oder mobilem Arbeiten –, wird diese Zahl verhältnismäßig reduziert. Bei drei entsprechenden Tagen pro Woche können beispielsweise neun Tage monatlich angesetzt werden.
Das Bundesfinanzministerium nennt ausdrücklich auch einen Fall, in dem ein Arbeitnehmer überwiegend im Homeoffice arbeitet und nur an einem Tag pro Woche die erste Tätigkeitsstätte aufsucht. In der Vereinfachungsrechnung werden dann drei Fahrten pro Monat berücksichtigt.
Für HR und Payroll bedeutet das: Ein Fahrtkostenzuschuss sollte bei hybriden Arbeitsmodellen nicht automatisch so behandelt werden, als würden alle Beschäftigten täglich ins Büro fahren.
Wie Arbeitgeberzuschuss und Entfernungspauschale zusammenspielen, erklären wir ausführlich in unserem Ratgeber „Pendlerpauschale und Arbeitgeberzuschuss 2026“.
Warum ein Mobilitätsbudget bei hybrider Arbeit interessant sein kann
Hybride Arbeit führt nicht nur zu weniger Pendelfahrten. Sie kann auch dazu führen, dass Beschäftigte Verkehrsmittel situationsabhängiger auswählen.
An einem Tag geht es mit der Bahn zum Unternehmensstandort. An einem anderen wird für eine kurze Strecke ein Sharing-Angebot genutzt. Andere Beschäftigte fahren mit dem Fahrrad oder benötigen aufgrund ihres Wohnorts weiterhin das Auto.
Ein Mobilitätsbudget kann diese unterschiedlichen Anforderungen besser abbilden als ein Benefit, der ausschließlich auf ein bestimmtes Verkehrsmittel ausgerichtet ist. Das bedeutet nicht, dass ein Mobilitätsbudget grundsätzlich die bessere Lösung ist. Für ein Unternehmen, dessen Belegschaft beispielsweise fast vollständig mit öffentlichen Verkehrsmitteln pendelt, kann ein Jobticket sehr einfach und attraktiv sein. Je heterogener jedoch Arbeitswege und Arbeitsmodelle werden, desto interessanter kann eine flexiblere Lösung werden. Dabei muss die steuerliche Behandlung der einzelnen Mobilitätsleistungen weiterhin korrekt berücksichtigt werden. Das Budget selbst macht eine Leistung nicht automatisch steuerfrei.
Welcher Mobilitäts-Benefit passt zu welchem Arbeitsmodell?
Die folgende Übersicht zeigt vereinfacht, welche Lösungen bei unterschiedlichen Arbeitsmodellen interessant sein können:
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| Arbeitsmodell | Typische Situation | Mögliche Mobilitätslösung |
|---|---|---|
| Täglich am Standort | Regelmäßiger und gut planbarer Arbeitsweg | Jobticket, Deutschlandticket, ÖPNV-Zuschuss oder Fahrtkostenzuschuss |
| 2–3 Präsenztage pro Woche | Regelmäßiges hybrides Arbeiten mit wechselnden Homeoffice- und Bürotagen | Deutschlandticket, ÖPNV-Zuschuss oder flexibles Mobilitätsbudget |
| Überwiegend Homeoffice | Nur einzelne Fahrten zum Unternehmensstandort | Bedarfsgerechter Zuschuss oder flexibles Mobilitätsbudget |
| Verteiltes / Remote-Team | Stark unterschiedliche Wohnorte, Arbeitswege und genutzte Verkehrsmittel | Flexibles Mobilitätsbudget |
Hinweis: Die Übersicht dient als Orientierung und ist keine pauschale Empfehlung. Welche Mobilitätslösung am besten passt, hängt unter anderem von den tatsächlichen Arbeitswegen, der ÖPNV-Anbindung, den Präsenztagen und den individuellen Mobilitätsbedürfnissen der Belegschaft ab.
Mobilitäts-Benefits fair gestalten: Gleiches Angebot oder gleicher Nutzen?
Hybride Arbeit wirft noch eine zweite Frage auf: Was bedeutet eigentlich ein fairer Mobilitäts-Benefit? Ein Unternehmen könnte allen Beschäftigten dasselbe Deutschlandticket anbieten. Formal erhalten damit alle denselben Benefit. Der tatsächliche Nutzen kann trotzdem sehr unterschiedlich sein. Eine Mitarbeiterin in Köln, die mehrmals pro Woche öffentliche Verkehrsmittel nutzt, kann davon stark profitieren. Ein Mitarbeiter im ländlichen Raum ohne geeignete ÖPNV-Verbindung möglicherweise kaum.
Ähnlich verhält es sich mit einem Fahrtkostenzuschuss. Dieser kann für regelmäßige Pkw-Pendelnde sehr attraktiv sein, bietet Beschäftigten ohne entsprechenden Arbeitsweg aber einen geringeren Nutzen. Unternehmen können deshalb grundsätzlich zwei Perspektiven einnehmen:
Gleiches Angebot: Alle Mitarbeitenden erhalten denselben Mobilitäts-Benefit.
Flexibler Nutzen: Mitarbeitende können innerhalb eines definierten Rahmens unterschiedliche Mobilitätsangebote nutzen.
Gerade bei verteilten und hybriden Teams kann die zweite Variante helfen, unterschiedliche Lebens- und Arbeitssituationen besser abzubilden. Das bedeutet jedoch nicht, dass jeder Mitarbeitende zwingend exakt denselben finanziellen Vorteil erzielen muss. Wichtig sind vielmehr nachvollziehbare Regeln und ein Mobilitätskonzept, das zur Struktur der Belegschaft passt.
Homeoffice ist keine erste Tätigkeitsstätte
Für die steuerliche Einordnung von Arbeitswegen ist außerdem die erste Tätigkeitsstätte relevant. Das häusliche Arbeitszimmer eines Beschäftigten ist keine betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers oder eines Dritten und kann deshalb steuerlich keine erste Tätigkeitsstätte sein. Das gilt nach den amtlichen Lohnsteuer-Hinweisen auch dann, wenn der Arbeitgeber einen oder mehrere zur Wohnung gehörende Arbeitsräume vom Beschäftigten anmietet.
Homeoffice bedeutet umgekehrt aber nicht automatisch, dass Beschäftigte keine erste Tätigkeitsstätte haben. Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen und die jeweilige Zuordnung. Diese Unterscheidung ist unter anderem für Fahrtkostenzuschüsse und die Entfernungspauschale relevant.
Was sollten HR und Payroll vor der Einführung klären?
Bevor Unternehmen Mobilitäts-Benefits für hybride Teams einführen oder bestehende Angebote anpassen, lohnt sich zunächst ein Blick auf die tatsächliche Struktur der Belegschaft.
Folgende Fragen helfen bei der Auswahl:
- Wie viele Mitarbeitende arbeiten täglich, regelmäßig oder nur selten am Unternehmensstandort?
- Welche Standorte und Arbeitswege gibt es?
- Wie gut sind diese Standorte mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar?
- Welche Verkehrsmittel nutzen Mitarbeitende tatsächlich?
- Gibt es verbindliche Homeoffice- oder Präsenztage?
- Soll ein bestimmtes Verkehrsmittel gefördert werden oder sollen Mitarbeitende wählen können?
- Welche Mitarbeitendengruppen sollen anspruchsberechtigt sein?
- Wie hoch soll der Arbeitgeberzuschuss beziehungsweise das Mobilitätsbudget sein?
- Welche steuerlichen Regelungen gelten für die jeweiligen Leistungen?
- Welche Nachweise müssen erfasst werden?
- Wie gelangen die relevanten Daten in die Lohnabrechnung?
- Wie werden Änderungen bei Arbeitsmodell, Wohnort, Ein- oder Austritt berücksichtigt?
Gerade der letzte Punkt wird häufig unterschätzt. Flexible Benefits sind für Mitarbeitende nur dann wirklich komfortabel, wenn die dahinterliegenden Verwaltungsprozesse ebenfalls flexibel funktionieren.
Mobilitätskonzepte nicht nur nach dem Arbeitsweg auswählen
Hybride Arbeit zeigt besonders deutlich, warum Mobilität nicht mehr ausschließlich mit der täglichen Fahrt ins Büro gleichgesetzt werden sollte. Für manche Beschäftigte bleibt genau dieser Arbeitsweg der wichtigste Faktor. Andere benötigen Mobilität nur an einzelnen Präsenztagen oder nutzen verschiedene Verkehrsmittel abhängig von Situation und Strecke. Deshalb kann es sinnvoll sein, verschiedene Lösungen miteinander zu vergleichen: Jobticket, Deutschlandticket, ÖPNV-Zuschuss, Fahrtkostenzuschuss und Mobilitätsbudget erfüllen unterschiedliche Anforderungen.
Ein Unternehmen mit zentralem Innenstadtstandort und sehr guter ÖPNV-Anbindung kann zu einem anderen Ergebnis kommen als ein Arbeitgeber mit mehreren Standorten, ländlichen Teams und hohem Homeoffice-Anteil. Die beste Lösung ist deshalb nicht automatisch der Benefit mit dem größten steuerlichen Vorteil oder der höchsten theoretischen Fördersumme. Entscheidend ist, welcher Benefit im Arbeitsalltag der Mitarbeitenden tatsächlich genutzt werden kann.
Fazit: Hybride Arbeit braucht flexiblere Mobilitätskonzepte
Homeoffice macht Mobilitäts-Benefits nicht überflüssig. Es verändert vielmehr die Anforderungen an sie. Wer täglich zum Unternehmensstandort pendelt, benötigt andere Unterstützung als jemand, der nur zweimal pro Woche ins Büro fährt. Gleichzeitig unterscheiden sich Mobilitätsbedürfnisse nach Wohnort, ÖPNV-Anbindung und bevorzugtem Verkehrsmittel. Ein Jobticket oder Deutschlandticket kann deshalb weiterhin eine sehr attraktive Lösung sein. Ein ÖPNV- oder Fahrtkostenzuschuss ermöglicht andere Gestaltungen. Bei besonders heterogenen Teams kann wiederum ein Mobilitätsbudget interessant sein, weil es unterschiedliche Mobilitätsformen innerhalb eines gemeinsamen Konzepts zusammenführen kann.
Für HR bedeutet das: Nicht vom Benefit aus denken, sondern von den Arbeitswegen und Arbeitsmodellen der Mitarbeitenden. Wer zunächst die verschiedenen Möglichkeiten vergleichen möchte, findet in unserem Themenbereich Mobilität & Jobticket weitere Ratgeber zu Mobilitätsbudget, Deutschlandticket, Jobticket, ÖPNV-Zuschuss, Fahrtkostenzuschuss und Fahrrad-Leasing.






