Informationen für Lohnbuchhalter zum ÖPNV-Zuschuss

Mir der billyard App ermöglichen Unternehmen ihren Mitarbeitern steuerbegünstige und sozialversicherungsbefreite Zuschüsse für ÖPNV zu nutzen.

So einfach geht’s

Mitarbeiter kaufen ÖPNV Ticket(s)
(Einzel-, Wochen-, Monatsfahrausweise etc.).

Der Kaufbeleg oder das Ticket wird dem Smartphone fotografiert und über die billyard App hochgeladen.

billyard analysiert das Belegfoto gemäß den steuerrechtlichen Vorgaben und ermittelt den steuerbegünstigten Zuschuss (= Kaufpreis des Tickets). Monatlich wird eine Datei mit allen Buchungssätzen passend zur eingesetzten Lohnbuchhaltungssoftware von billyard erstellt.

Der Steuerberater bzw. Lohnbuchhalter liest diese Datei einmal im Monat in die Software ein. Fertig!

billyard ist darauf ausgelegt, die Durchführung möglichst aufwandsfrei für das Unternehmen bzw. den Steuerberater umzusetzen. Ein ausführlicher Report und die Importdatei für das Lohnbuchhaltungsprogramm aller eingereichten Belege kann über das Unternehmens-Konto abgerufen werden.

Wir hoffen, dass Sie alle Antworten zu Ihren Fragen in diesem Bereich finden. Sollte dennoch eine Frage offen bleiben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir unterstützen Sie gerne.

Übrigens: Neben den Zuschüssen für ÖPNV können mit der billyard App auch steuerbegünstige Essenszuschüsse über einen vergleichbaren Prozess genutzt werden.

Was benötigt billyard einmalig zur Einrichtung des Accounts?

Personalnummern der Arbeitnehmer
(diese trägt in der Regel der Arbeitgeber bei billyard ein)

Bei Zuschüssen zusätzlich zum Gehalt:

Lohnartennummer für:

  • ÖPNV-Zuschuss LSt und sv-frei (Hinweis: Zuschüsse müssen auf Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden und mindern die Entfernungspauschale des Arbeitnehmers)

Alternativ:

  • ÖPNV-Zuschuss pauschal LSt (25%) + sv- frei (Hinweis: Zuschüsse müssen nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden und mindern nicht die Entfernungspauschale des Arbeitnehmers)

Bei Zuschüssen als Gehaltsumwandlung:

Lohnartennummern für:

  • ÖPNV-Zuschuss pauschal LSt (15%) + sv- frei (Hinweis: Zuschüsse müssen auf Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden und mindern die Entfernungspauschale des Arbeitnehmers)

Alternativ:

  • ÖPNV-Zuschuss pauschal LSt (25%) + sv- frei (Hinweis: Zuschüsse müssen nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden und mindern nicht die Entfernungspauschale des Arbeitnehmers)
  • Gehaltsumwandlung ÖPNV-Zuschuss (nur bei einigen Gehaltsbuchhaltungsprogrammen erforderlich)
  • Optional: Abwälzung pauschale LSt auf Arbeitnehmer (nur falls vom Unternehmen gewünscht und bei einigen Gehaltsbuchhaltungsprogrammen erforderlich)

Berater- und Mandatennummer ist bei einigen Programmen erforderlich.

Detaillierte Informationen für Ihre Software

Gerne stellen wir Ihnen für die eingesetzte Software die spezifische Beschreibung zur Verfügung. Teilen Sie uns einfach mit, welche Software Sie einsetzen. Zahlreiche Anbieter haben wir bereits implementiert. Selbst wenn Sie eine Software einsetzen, zu der wir bislang kein Format entwickelt haben, ist dies kein Problem. Wir entwickeln kostenfrei auch dafür das passende Ausgabeformat.